16.03.2015 - 3.4 LAH Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstalt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Sitzung:
-
6. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 16.03.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stabsstelle Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Karin Bulatow
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
OB Wehling macht darauf aufmerksam, dass versehentlich unter Punkt 1 der Verwaltungsvorlage in den Zeilen 20-22 die Begründung der Nichtöffentlichkeit nicht gelöscht wurde. Diese Zeilen sind zu streichen.
Stadtv. Schranz hält die Drucksache nicht für beschlussfähig, denn es verbleiben viele offene Fragen. Zu den Alternativen 1 und 2 gibt es einen Erfolgsplan, zur Alternative 3 nicht. Nicht bekannt ist zur Zeit, ob bei Alternative 2 (Gesamtverpachtung an einen Dritten) jemand bereit ist, die fehlenden finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Gibt es Interessenten zu den Alternativen 2 und 3? Wie lautet die Einschätzung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates zu den drei Varianten? Da stellt sich ihm die abschließende Frage, wie der Rat das Ganze am nächsten Montag beurteilen soll.
Stadtv. Große Brömer macht deutlich, dass die Vorlage der Verwaltung keine endgültige Entscheidung sein kann. Sie stellt Richtungen dar mit der Möglichkeit, sich ein Meinungsbild zu verschaffen. Es handelt sich hier um eine sog. Zwischenstation, die sorgfältig betrachtet werden muss. Er schlägt der CDU vor, den Geschäftsführer der LAH einzuladen.
Stadtv. Schranz bittet, folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Fragen zu beantworten:
Er hätte gerne einen Erfolgsplan für Variante 3, eine Übersicht über mögliche Interessenten (Anzahl, Namen, Angebote) falls vorhanden, Angebote zur Liquiditätssicherung bei Variante 3 und die Meinung des Geschäftsführers. Aus der Sicht seiner Fraktion sieht er keinen Sinn darin, dass es sich bei der Meinung des Geschäftsführers um eine Holschuld des Rates handeln soll. Verwaltung und Geschäftsführer sind vielmehr nach seiner Auffassung verpflichtet, sich zu positionieren und die offenen Fragen zu beantworten.
Stadtv. Runkler hätte es für sinnvoller gehalten, wenn die CDU ihre Fragen rechtzeitig in der Sitzung des FPA gestellt hätte. Dann könnte die Verwaltung bereits in der heutigen Sitzung Antworten geben.
OB Wehling weist darauf hin, dass bei einer Beantwortung der Fragen im Rat vorab geklärt werden muss, ob diese im öffentlichen oder teilweise im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgen muss.
Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung in Abstimmung mit der Geschäftsführung der LAH zu den Anliegen von Stadtv. Schranz eine Stellungnahme verfasst hat, die den Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt am 17.03.2015 übersandt wurde. Die Stellungnahme ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,1 kB
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