Beschlussvorlage - B/16/0581-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen genehmigt folgende am 18.12.2014 und 06.01.2015 von Herrn Oberbürgermeister Wehling und dem Ratsmitglied Frau Müthing gemäß § 60 (1) GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung.

 

Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 01 – Innere Verwaltung/Produktgruppe 0109 – Finanzmanagement und Rechnungswesen, wird wie folgt zugestimmt:

 

Auftrag             BezeichnungSachkonto          Bezeichnung            Betrag/EUR

110001090100   Allgem.Finanz-u.         543115           FL Postaufwendungen           15.002  EUR

                           Haushaltsange-           543188           FL Beschaffungswesen              146.008 EUR

                           legenheiten              161.010 EUR

 

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Einsparung in entsprechender Höhe im Rahmen der Gesamtaufwendungen OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP-Maßnahme 135 D.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache B/16/0559-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[x]

 

b) Sonstige

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Rahmen der Neufassung der Verträge zwischen der OGM GmbH und der Stadt Oberhausen wurden mit dem Vertrag zum Beschaffungswesen die bisherigen Regelungsbereiche des § 2 Abs.1 Satz 2. Nr.2 (Leistungsverzeichnis LVZ- „Beschaffungswesen“), Nr.3 (Leistungsverzeichnis LVZ- „Druck und Grafik“) und Nr.11 (Leistungsverzeichnis LVZ- „Post und Botendienste“) des Leistungsvertrages zusammengefasst und neu geregelt.

 

Die Budgetplanung 2014 hat sich hier am Plan 2013 orientiert. Aufgrund der veränderten Leistungsbeziehungen zur OGM GmbH konnten jedoch noch keine Erfahrungswerte zu Grunde gelegt werden. Nun sind in einigen Budgetteilbereichen höhere Aufwendungen entstanden als zunächst vorgesehen, die allerdings voraussichtlich durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden können. Für den Bereich 1-1/ Finanzen sind die veranschlagten Mittel bei den Kostenarten 543115/FL Postaufwendungen und 543188/Beschaffungswesen nicht auskömmlich.

Beide Kostenarten befinden sich in dem Deckungsring D40000011/DR Fremdleistungen, der jedoch ebenfalls ausgeschöpft ist.

 

Bereits für die Rechnungen der Monate September und Oktober 2014 wurden überplanmäßige Mittel in Höhe von insgesamt 97.782,00 EUR bereitgestellt. Für die nunmehr vorliegenden OGM-Rechnungen für den Monat November 2014 ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 39.010,00 EUR notwendig.

Aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre ist für den Monat Dezember mit Rechnungen in Höhe von rund 122.000,00 EUR zu rechnen. Hierbei wurde berücksichtigt, dass die Jahresbescheide vom Fachbereich 1-1-40/Steuern im Monat Dezember aufbereitet werden und somit deutlich höhere Druckkosten entstehen.

 

Demnach müssen überplanmäßige Mittel in Höhe von 161.010,00 EUR bereitgestellt werden, um die noch ausstehenden OGM-Rechnungen für November und Dezember 2014 begleichen zu können.

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