Beschlussvorlage - B/16/0580-01
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; hier:Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel bei den Produktgruppen PN0502 Leistungen nach SGB XII, 0503 Hilfen für Asylbewerber, Flüchtlinge und Obdachlose, 0504 Hilfen für ältere Menschen, Schwerbehinderte und Pflegebedürftige, 0603 Kinder, Jugendliche und Familien und 0604 Erzieherische Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit und Prävention, Kostenarten 543115 und 543188
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Rosemarie Martin
- Verantwortung:
- Bohnes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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09.02.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt genehmigt folgende am 06.01.2015 von Herrn Apostolos Tsalastras als Vertretung von Herrn Oberbürgermeister Klaus Wehling und dem Ratsmitglied Frau Christa Müthing gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der allgemeine Vertreter des Oberbürgermeisters und das Ratsmitglied Christa Müthing nach § 60 Abs.1 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen in den Produktbereichen 05 Soziale Leistungen und 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Deckungsring Fremdleistungen Bereich 3-2 –Produktgruppen
- PN0502 Leistungen nach SGB XII
- 0503 Hilfen für Asylbewerber, Flüchtlinge und Obdachlose
- 0504 Hilfen für ältere Menschen, Schwerbehinderte und Pflegebedürftige
- 0603 Kinder, Jugendliche und Familien
- 0604 Erzieherische Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit und Prävention
wird wie folgt zugestimmt:
Sachkonto 543188 FL Beschaffungswesen263.730 Euro
Sachkonto 543115 FL Postaufwendungen 6.700 Euro
270.430 Euro
Deckungsvorschlag:
Einsparung in entsprechender Höhe im Rahmen der Gesamtaufwendungen OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP-Maßnahme 135 D.“
Sachverhalt
Begründung
Im Rahmen der Neufassung der Verträge zwischen der OGM GmbH und der Stadt Oberhausen wurden mit dem Vertrag zum Beschaffungswesen die bisherigen Regelungsbereiche des § 2 Abs.1 Satz 2. Nr.2 (Leistungsverzeichnis LVZ- „Beschaffungswesen“), Nr.3 (Leistungsverzeichnis LVZ- „Druck und Grafik“) und Nr.11 (Leistungsverzeichnis LVZ- „Post und Botendienste“) des Leistungsvertrages zusammengefasst und neu geregelt.
Die Budgetplanung 2014 hat sich hier am Plan 2013 orientiert. Aufgrund der veränderten Leistungsbeziehungen zur OGM GmbH konnten jedoch noch keine Erfahrungswerte zu Grunde gelegt werden. Nun sind in einigen Budgetteilbereichen höhere Aufwendungen entstanden als zunächst vorgesehen, die allerdings voraussichtlich durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden können. Für die Produktbereiche 05 Soziale Leistungen und 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sind die veranschlagten Mittel bei den Kostenarten 543115/FL Postaufwendungen und 543188/Beschaffungswesen nicht auskömmlich.
Beide Kostenarten befinden sich in dem Deckungsring D40000032/DR Fremdleistungen, der jedoch ebenfalls ausgeschöpft ist.
In 2014 wurden bereits überplanmäßige Mittel in Höhe von insgesamt 50.852,00 EUR bereitgestellt. Insgesamt beläuft sich der überplanmäßige Bedarf auf 321.282,00 Euro.
