09.02.2015 - 16 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; h...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Sitzung:
-
5. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 09.02.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Rosemarie Martin
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt genehmigt folgende am 06.01.2015 von Herrn Apostolos Tsalastras als Vertretung von Herrn Oberbürgermeister Klaus Wehling und dem Ratsmitglied Frau Christa Müthing gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der allgemeine Vertreter des Oberbürgermeisters und das Ratsmitglied Christa Müthing nach § 60 Abs.1 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen in den Produktbereichen 05 Soziale Leistungen und 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Deckungsring Fremdleistungen Bereich 3-2 - Produktgruppen
- PN0502 Leistungen nach SGB XII
- 0503 Hilfen für Asylbewerber, Flüchtlinge und Obdachlose
- 0504 Hilfen für ältere Menschen, Schwerbehinderte und Pflegebedürftige
- 0603 Kinder, Jugendliche und Familien
- 0604 Erzieherische Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit und Prävention
wird wie folgt zugestimmt:
Sachkonto 543188 FL Beschaffungswesen 263.730 Euro
Sachkonto 543115 FL Postaufwendungen 6.700 Euro
270.430 Euro
Deckungsvorschlag:
Einsparung in entsprechender Höhe im Rahmen der Gesamtaufwendungen OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP-Maßnahme 135 D."
