Beschlussvorlage - B/17/4564-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr:Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 58 BO: Steinhausstraße / Günnigfelder Straße in Bochum
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Alice-Silvia Scheer
- Verantwortung:
- Hülsebusch , Dez 5 Herr Dr. Palotz , Herr OB Schranz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
|
|
|
|
|
07.03.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
|
|
|
|
18.03.2024
|
Sachverhalt
Begründung
Änderungen des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen bedürfen der gleichlautenden Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte zum verfahrensabschließenden Feststellungsbeschluss. Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss werden nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP in den gemäß kommunaler Regelungen zuständigen Gremien der Städte behandelt.
Der GFNP-Änderungsbereich hat eine Größe von insgesamt ca. 12,2 ha. Er wird zum Teil bereits als Wohnbaufläche (2,7 ha), zum Teil aber auch als Grünfläche (6,7 ha) dargestellt. Für die ehemalige Güterbahnstrecke (2,8 ha) erfolgt bislang eine nachrichtliche Übernahme als Fläche für Bahnanlagen.
Stattdessen soll künftig überwiegend eine Darstellung als Wohnbaufläche (10,3 ha) erfolgen. Die Trasse des Radschnellweges RS1 im Bereich der ehemaligen Güterbahnstrecke soll als Grünfläche (1,9 ha) dargestellt werden.
Anlass, Erfordernis und Gegenstand der Änderung sind dem Änderungsplan und dem Begründungsentwurf (siehe Anlagen) zu entnehmen.
Nach der Überarbeitung der Planung auf Basis der Beteiligungsergebnisse erfolgt der Beteiligungsbeschluss. Dem Beteiligungsbeschluss folgen die Veröffentlichung bzw. förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Dauer eines Monats. Nach dem abschließenden Planbeschluss (Feststellungsbeschluss, der in den Räten aller beteiligten Städte erfolgt) bedarf die Änderung zum GFNP der Genehmigung durch das Land (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
398,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
