Beschlussvorlage - B/17/4564-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der Änderung 58 BO: Steinhausstraße / Günnigfelder Straße zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) und die Einleitung des entsprechenden Planverfahrens.

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Sachverhalt

Begründung

 

Änderungen des Gemeinsamen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen bedürfen der gleichlautenden Beschlussfassung der Räte der beteiligten Städte zum verfahrensabschließenden Feststellungsbeschluss. Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss werden nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP in den gemäß kommunaler Regelungen zuständigen Gremien der Städte behandelt.

 

Der GFNP-Änderungsbereich hat eine Größe von insgesamt ca. 12,2 ha. Er wird zum Teil bereits als Wohnbaufläche (2,7 ha), zum Teil aber auch als Grünfläche (6,7 ha) dargestellt. Für die ehemalige Güterbahnstrecke (2,8 ha) erfolgt bislang eine nachrichtliche Übernahme als Fläche für Bahnanlagen.

 

Stattdessen soll künftig überwiegend eine Darstellung als Wohnbaufläche (10,3 ha) erfolgen. Die Trasse des Radschnellweges RS1 im Bereich der ehemaligen Güterbahnstrecke soll als Grünfläche (1,9 ha) dargestellt werden.

 

Anlass, Erfordernis und Gegenstand der Änderung sind dem Änderungsplan und dem Begründungsentwurf (siehe Anlagen) zu entnehmen.

 

Das Scoping (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB), in dem mit den einschlägigen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gegenstand und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festgelegt werden, soll im Zusammenhang mit der frühzeitigen Beteiligung voraussichtlich im 2. Quartal 2024 erfolgen. Zu diesem Verfahrensschritt wird der Umweltbericht erarbeitet.

 

Nach der Überarbeitung der Planung auf Basis der Beteiligungsergebnisse erfolgt der Beteiligungsbeschluss. Dem Beteiligungsbeschluss folgen die Veröffentlichung bzw. förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Dauer eines Monats. Nach dem abschließenden Planbeschluss (Feststellungsbeschluss, der in den Räten aller beteiligten Städte erfolgt) bedarf die Änderung zum GFNP der Genehmigung durch das Land (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW).

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Anlagen

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