Beschlussvorlage - B/17/4522-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Eilbedürftigkeit handelt, trifft der Haupt- und Finanzausschuss an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen folgende Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW:

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Oberhausen beschließt die in der Anlage 2 und 3 aufgeführten Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindergartenjahr (KJ) 2024/25 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) – unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

 

  1. Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches wurde für das KJ 2024/25 mit den freien Trägern die Bereitstellung von zusätzlichen Plätzen in KTE ausgehandelt. Für die vereinbarten Platzausweitungen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt übernimmt die Stadt Oberhausen, wie in den vergangenen KJ auch, den Trägeranteil mit 110 Prozent der für diese Plätze festgelegten Kindpauschalen. Der Aufwand an städtischen Zuschüssen für zusätzliche Platzausweitungen für freie Träger beträgt rund 191.115,-- EUR p.a., die bei der Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt wurden.

 

  1. Insgesamt sind 293 Kindertagespflegepersonen im Stadtgebiet Oberhausen im Kindergartenjahr (KJ) 2024/25 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) tätig.

 

  1. Bis zum Termin der tatsächlichen Anmeldung der Plätze beim LVR am 15.03.2024 kann es noch zu Veränderungen des Gesamtergebnisses kommen, wenn Umsetzungshemmnisse bekannt werden oder kurzfristig noch zusätzliche Platzangebote geschaffen werden müssen. Dies kann vereinzelt der Fall sein, wenn Kinder beispielsweise vom Schulbesuch zurückgestellt werden oder ein Anspruch auf einen inklusiven Betreuungsplatz festgestellt wird. Die Verwaltung wird ausdrücklich ermächtigt diese bei der Mittelbeantragung beim LVR zu berücksichtigen.

 

  1. Die Beschlüsse vom 17.02.2020 (Drucksache B/16/5423-01) und 26.04.2023 (Drucksache B/17/3341-01) zur plusKITA-Förderung gemäß § 44 und § 45 KiBiz werden fortgesetzt. Hierin wurden die Kriterien zur Verteilung der Landeszuschüsse und die Weiterleitung der Landesmittel an die Träger festgelegt.

 

 

 

  1. Die an die freien Träger zu gewährenden Zuschüsse wurden bei der Haushaltsplanung 2024 beim Produkt 060101 – Kinderbetreuung, Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, Kostenart: 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe 59.008.460,- EUR berücksichtigt. Für das Haushaltsjahr 2024 sind beim Auftrag 310106010104 – Tagespflege unter der Kostenart 414200 – Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden in Höhe von insgesamt 1.641.600,- EUR veranschlagt, die unter der Kostenart 533128 – Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen zu verausgaben sind. Unter dieser Kostenart sind für das Haushaltsjahr 2024 insgesamt 17.740.400,- EUR berücksichtigt.

 

Diese Entscheidung ergeht als eilige Entscheidung und ist gem. § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [X]

 

Begründung: Begründung: Der Beschluss zur Angebotsstruktur in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege hat auf die im Klimacheck genannten Faktoren keine Auswirkung.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

1. Planungsverfahren

 

Der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie trägt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe unter anderem die Planungsverantwortung für die Ausgestaltung der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte in der Kindertagesbetreuung.

 

Seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes im Jahre 2007 ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, für jedes Kindergartenjahr eine bedarfsgerechte Planung der Betreuungsplätze und -umfänge zu erstellen. Diese sozialräumliche Planung legt für das kommende Kindergartenjahr fest, welche Platz- bzw. Gruppenformen mit welchen Betreuungsumfängen in den Einrichtungen angeboten werden sollen. Somit soll der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung (sowohl Kindertageseinrichtungen als auch Kindertagespflege) ab einem Jahr bis zur Einschulung gesichert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind ebenfalls unter einjährige Kinder zu berücksichtigen.

 

Die Planung ist zum 15. März eines jeden Jahres (gemäß § 24 Abs. 1 KiBiz) mit der Meldung beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) abzuschließen, um die erforderlichen Betriebsmittel gemäß Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu erhalten. Die Meldung beim LVR erfolgt auf der Grundlage der Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Oberhausen.

 

Wie in jedem Jahr ist ein Vorschlag zur künftigen Angebotsstruktur der Oberhausener Kindertageseinrichtungen vom Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie der Stadt Oberhausen gemeinsam mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in einem mehrstufigen Planungsprozess erarbeitet worden. Die Planungsphase begann im September 2023 nach der Aufnahme der neuen Kinder in die Oberhausener Kindertageseinrichtungen.

 

Die Grundlagen und Ziele der Planung für das KJ 2024/25 sind folgende:

 

  • Die Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, also unter Berücksichtigung der Trägervielfalt und -autonomie.

 

  • Die Sicherstellung eines inklusiven Platzangebotes.

 

  • Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ab drei Jahren bis zum Schuleintritt.

 

  • Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege für Kinder ab einem Jahr.

 

  • Die Bezugnahme auf die für das KJ 2024/25 erstellte Bedarfskalkulation.

 

  • Die Zweckbindung der Investitionsfördermittel für U3-Plätze (Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW zur Inbetriebnahme von investiv geförderten U3-Plätzen vom 22.02.2013) unter besonderer Berücksichtigung des § 55 Abs. 2 KiBiz.

 

  • Die Berücksichtigung der in der jeweiligen KTE verbleibenden Kinder, die nicht zum kommenden KJ in die Schule wechseln.

 

  • Die von den Eltern benannten Bedarfe bei den Anmeldungen in KTE und KTP im online Vormerksystem Little Bird.

 

  • Die Absichten und Möglichkeiten des jeweiligen Trägers Plätze vorzuhalten.

 

  • Die Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der Angebotsprofile.

 

  • Der Umgang mit dem Mangel an Fachkräften.

 

2. Bedarfsentwicklung

 

Wie in der Vorlage „Sachstand zur Entwicklung der Angebote in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege“ (Drucksache M/17/4392-01) dargelegt, ist mit 11.872 in Oberhausen lebenden Kindern, die einen Rechtsanspruch auf einen Platz in Kindertagesbetreuung haben, zu planen. Hierbei sind die Zahlen zum 31.12.2022 sowie Prognosewerte für die noch nicht geborenen Kinder des Bereichs Statistik berücksichtigt. Die Anzahl der Kinder teilt sich in 5.109 Kinder unter drei Jahren und 6.763 Kinder über drei Jahren auf.

 

Die Versorgungsquoten wurden für beide Altersgruppen beibehalten; für Kinder ab drei Jahren liegt sie bei 96 Prozent, für Kinder unter drei Jahren bei 52 Prozent. Hieraus folgt, dass im KJ 2024/25 für Kinder unter drei Jahren 2.657 Plätze und für Kinder über drei Jahren 6.492 Plätze benötigt werden, um die Versorgungsquote zu erfüllen und damit ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Mit 6.409 Plätzen für Kinder über drei Jahren und einer Quote von 95,53 Prozent wird die Zielquote nicht ganz erreicht. Bei den Kindern unter drei Jahren beträgt die Anzahl der für das kommende Kindergartenjahr anzumeldenden Plätze 2.511, was einer Versorgungsquote von 48,98 Prozent entspricht und damit von der Zielquote weiterhin entfernt ist. Der Ausbau von Plätzen auch für Kinder unter drei Jahren wird weiter vorangetrieben. Die positive Entwicklung für das KJ 2024/25 ist insbesondere auf einen weiteren Ausbau von Plätzen in der Kindertagespflege zurückzuführen. Der Ausbau in Kindertageseinrichtungen wird ebenfalls weiter vorangetrieben. Hier besteht jedoch die Herausforderung, dass das Verhältnis von Kindern über und unter drei Jahren stimmen muss, damit die jüngeren Kinder hochwachsen können.

Die relativ gute Quote bei den Kindern über drei Jahren wird durch Platzausweitungen erreicht. Im KJ 2024/25 können durch die Ausweitungen 283 Plätze (275 ü3, acht u3) zusätzlich angeboten werden. Hierbei handelt es sich in einem Fall um einen Platz, der durch Einzelantrag beim LVR genehmigt werden muss. Alle anderen Plätze werden im Rahmen der Betriebserlaubnis (§28 Abs. 2 KiBiz) nach den individuellen Möglichkeiten der jeweiligen Einrichtung verteilt auf viele Oberhausener KTE angeboten.

Die zusätzlichen Platzausweitungen sind für die freien Träger mit erhöhten Betriebskosten verbunden. Da die freien Träger sich nicht in der Lage sehen, diese Mehrkosten zu tragen, wurde mit ihnen vereinbart, dass die Stadt Oberhausen als Gewährleistungsträger für den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz den Trägeranteil für die zusätzlich zur Verfügung gestellten Plätze im kommenden Kindergartenjahr, wie in den vergangenen KJ auch, zu 110 Prozent übernimmt.

In der Platzplanung enthalten sind zwei Erweiterungsbauten sowie drei Neu-/Umbauprojekte, deren Fertigstellung zum Start bzw. im Laufe des KJ 2024/25 anvisiert ist und für die daher zum jetzigen Zeitpunkt entsprechende Betriebsmittel beim LVR zu beantragen sind. Insgesamt 431 Plätze können hierdurch geschaffen werden, davon 85 Plätze u3 und 346 Plätze ü3. Auf Grund der wiederholten Verzögerungen und der derzeit bestehenden Ungewissheit über die Fertigstellung wurden die an der Oberen Brüderstraße geplanten Plätzen nicht aufgenommen (vgl. Drucksache M/17/4392-01).

Für die Platzplanung und insbesondere die Perspektive, wie viele Plätze zukünftig gebraucht werden, ist die Zahl der Kinder mit Behinderung, die einen Inklusionsplatz belegen, zu berücksichtigen, da in den meisten Fällen eine Gruppenstärkenabsenkung Anwendung findet. Das heißt, ein Kind belegt zwei Plätze. Die Zahl der Kinder mit Behinderung, die die entsprechende Anerkennung haben und für die durch die KTE BTHG-Mittel beantragt wurden/werden, beträgt im KJ 2024/25 276 (KJ 2023/24:284, KJ 2022/23: 263, KJ 2021/22: 219).

Zunehmende Auswirkungen auf die Ausgestaltung des Platzangebotes hat der Fachkräftemangel. Dies wird bei den Platzausweitungen deutlich. Diese konnten von den Trägern bereits im aktuellen KJ in geringerem Umfang als in der Vergangenheit angeboten werden, da sie vor der Herausforderung stehen, die entsprechenden Fachkraftstunden für die erhöhte Kinderzahl vorzuhalten. Im kommenden KJ verschärft sich die Situation erneut, so können 50 Ausweitungen weniger angeboten werden als im KJ 2023/24. Dies kommt rechnerisch ungefähr der Schließung einer zweigruppigen Einrichtung gleich. Des Weiteren wirkt sich der Mangel an Fachkräften sowohl auf die Inbetriebnahme von neuen Einrichtungen aus, die u.U. aus diesem Grund erst später oder zunächst in geringerem Umfang (Anzahl der Gruppen und/oder Stundenumfang) öffnen können als auch auf den laufenden Betrieb, da bereits geringe personelle Ausfälle auf Grund von Krankheit oder Urlaub zu Betreuungseinschränkungen führen können (vgl. Drucksache M/17/4392-01).              

 

3. Zusammenfassung des Planungsergebnisses

 

Zusammengefasst sind mit der weiter entwickelten Struktur der Kindertageseinrichtungen und der Angebote in Kindertagespflege für das KJ 2024/25 folgende gesamtstädtische Ergebnisse verbunden:

 

Die Gesamtzahl der Betreuungsplätze in Oberhausen beträgt 8.920.

 

Die Zahl der Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in Oberhausener Kindertageseinrichtungen beträgt im kommenden KJ 6.409 Plätze. Das entspricht einer Versorgungsquote von 95,53 Prozent.

 

Für Kinder unter 3 Jahren werden 2.511 Plätze vorgehalten. Davon 1.265 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 1.246 Plätze in der Kindertagespflege. Das entspricht einer Versorgungsquote von rund 49 Prozent. Die Zielquote von 52 Prozent wird noch nicht erreicht.

 

Das Platzangebot für Kinder mit Behinderungen in inklusiver Betreuung ist im Vergleich zu den Vorjahren leicht gesunken und umfasst 276 Plätze davon 7 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Unterjährig könnte sich die Zahl der zu betreuenden inklusiven Kinder erweitern, falls in Einzelfällen der Anspruch auf Eingliederungshilfe festgestellt wird. Die Finanzierung über eine erhöhte Kindpauschale wird dann durch Nachmeldung beim LVR zum 01.02. sowie zum 31.07. eines jeden Jahres sichergestellt. Sofern das Modell ‚Gruppenstärkenabsenkung‘ umgesetzt wird, müssen die Einrichtungen eine solche zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber zum nächsten KJ umsetzen. Sofern das Modell ‚zusätzliches Personal‘ umgesetzt wird, so muss auch dieses zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgehalten werden.

 

In der Platzplanung enthalten sind zwei Erweiterungsbauten sowie drei Neu-/Umbauprojekte, deren Fertigstellung zum Start bzw. im Laufe des KJ 2024/25 anvisiert ist. (vgl. Drucksache M/17/4392-01)

 

Nach Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses als Eilentscheidung für den Rat der Stadt zu den Angebotsprofilen Oberhausener Kindertageseinrichtungen für das KJ 2024/25 sowie den 293 Kindertagespflegepersonen, die im Stadtgebiet Oberhausen tätig sind, wird der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie diese fristgerecht zum 15.03.2024 dem Land Nordrhein-Westfalen zuleiten. Eine Bestätigung durch das Landesjugendamt (gesicherter Zeitpunkt für den Abschluss von Betreuungsverträgen mit Eltern) ist nicht vor Mai 2024 zu erwarten.

 

Über den Stand der aktuellen Ausbauplanung berichtet die Fachverwaltung wie gewohnt fortlaufend im Jugendhilfeausschuss.

 

 

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Anlagen

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