Beschlussvorlage - B/17/4437-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Naturschutzrechtliche Befreiung gem. §67 BNatSchG für die Rodung von Waldflächen im LSG 1.2.16 „Ripshorst“ zur Errichtung eines Regenwasserkanals
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Melanie Affeldt
- Verantwortung:
- Werntgen-Ormann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Beschlussfassung
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01.02.2024
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Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Die WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH plant die Ertüchtigung eines Unterhaltungsweges nördlich des Brammenrings zur Instandhaltung des vorhandenen unterirdischen Kanals in Oberhausen. Außerdem ist der Neubau einer Regenwasserbehandlungsanlage vor Einleitung in den benachbarten östlichen Läppkes Mühlenbach im Landschaftsschutzgebiet 1.2.16 „Ripshorst“ notwendig.
Derzeit wird das Niederschlagswasser im vorhandenen städtischen Regenwasserkanal über ein nicht im Eigentum der Stadt Oberhausen stehendes Drittgrundstück in den Läppkes Mühlenbach geleitet. Die Unterhaltungslast für diesen Kanal liegt bei der Stadt Oberhausen.
Nach Auslaufen der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung in den Läppkes Mühlenbach im Januar 2019, wurde seitens der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO) für die Stadt Oberhausen ein Antrag bei der Unteren Wasserbehörde (UWB) eingereicht, um die Erlaubnis für weitere zehn Jahre zu verlängern. Dazu wurde seitens der UWB angemerkt, dass für eine Verlängerung eine Regenwasserbehandlungsanlage erforderlich sei. Mit der Eigentümerin des privaten Drittgrundstücks konnten nach vielen vorausgegangenen Versuchen Ende 2022 Verhandlungen aufgenommen werden, um eine Vereinbarung über den Zugriff auf diesen Bestandskanal und die Betretbarkeit des Grundstücks zu erzielen. Die Eigentümerin hat der Stadt Oberhausen daraufhin im Februar 2023 ein Betretungsrecht eingeräumt, um den Zustand des Kanals zu begutachten, diesen von oberirdischer Bepflanzung freizuschneiden und abschließend zu vermessen.
Die WBO geht gemäß einer ersten Einschätzung vom 04.10.2023 davon aus, dass der bestehende Regenwasserkanal weiterhin nutzbar ist und „nur“ um die Regenwasserbehandlungsanlage ergänzt werden muss.
Um das Niederschlagswasser nach den anerkannten Regeln der Abwassertechnik behandelt in den Läppkes Mühlenbach einleiten zu können, plant die WBO mit hoher Priorität den Bau der Regenwasserbehandlungsanlage. Gemäß ersten Vorplanungen ist die Regenwasserbehandlungsanlage ca. 40 m westlich des Läppkes Mühlenbachs vorgesehen.
Mit der Vermessung des Kanals wurde an den zugänglichen Stellen bereits begonnen. Dadurch, dass die Fläche aber seit dem Ende der Nutzung durch die Thyssen Niederrhein AG zugewachsen ist, müssen zunächst Teile der Fläche gerodet werden.
Die Eingriffsflächen ergeben sich neben der Kanaltrasse insbesondere durch die benötigten Bewegungsflächen für die Fahrzeuge (Rodung und Wartungsarbeiten), für eine Zuwegung / Rampe für die Maschinen und Fahrzeuge, um an den Einsatzort zu gelangen sowie für die geplante neu einzurichtende Regenwasserbehandlungsanlage. Die Schutzstreifenbreite für den bestehenden Kanal (DN 1400 B) beträgt bezogen auf die notwendige Absicherung im Grundbuch insgesamt 11 m (5,5 m beidseitig der Kanalachse). Um dem gesetzlich vorgeschriebenen Vermeidungs- und Minderungsgebot nachzukommen, ist die Festlegung getroffen worden die zu rodende Trassenbreite auf 8 m zu beschränken und damit den Schutzstreifen nur auf einer Breite von 4 m beidseitig der Kanalachse freizuschneiden. Insgesamt müssen daher 7.247 m² Wald dauerhaft und 950 m² temporär (für zwei Baustelleneinrichtungsflächen, die nach der Baumaßnahme wieder aufgeforstet werden) umgewandelt werden. Davon liegen ca. 280 m² innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 1.2.16 „Ripshorst“.
Für die Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist für das Vorhaben ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit integriertem artenschutzrechtlichen Beitrag (ASFB) erstellt worden.
Zur Umsetzung der geplanten Maßnahme ist eine Befreiung von folgenden Verboten des rechtskräftigen Landschaftsplans der Stadt Oberhausen notwendig:
Verbot 1
bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung für das Land NW in der jeweils gültigen Fassung sowie Verkehrsanlagen, Wege oder Plätze und deren Nebenanlagen sowie Anlagen, die der Aufsicht der Bergbehörden unterliegen, zu errichten oder zu ändern, auch wenn für die jeweilige Maßnahme keine Planfeststellung, bauaufsichtliche Genehmigung, Anzeige oder sonstige baurechtliche Entscheidung erforderlich ist.
Verbot 2
Landschaftselemente wie Bäume, Kopfbäume, Sträucher, Hecken oder sonstige Gehölze, Staudensäume, Hochstaudenfluren und Röhrichte ganz oder teilweise zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder auf andere Weise in ihrem Wachstum oder Bestand zu gefährden.
Verbot 6
oberirdische oder unterirdische Versorgungs- oder Entsorgungsleitungen einschl. Fernmeldeeinrichtungen zu errichten oder zu ändern
Verbot 7
außerhalb befestigter Straßen- und Fahrwege, eingerichteter Park- und Stellplätze und außerhalb von Hofräumen ein Kraftfahrzeug zu führen oder abzustellen;
Verbot 8
Aufschüttungen, Verfüllungen, Veränderungen der Oberflächengestalt des Bodens, Abgrabungen, Ausschachtungen oder Sprengungen vorzunehmen.
Verbot 9
künstliche Gewässer (einschl. Fischteiche) anzulegen oder die Gestalt fließender oder stehender Gewässer zu ändern, Entwässerungsmaßnahmen durchzuführen sowie den Grundwasserflurabstand zu ändern.
Verbot 10
Stoffe oder Gegenstände, die das Landschaftsbild oder den Naturhaushalt gefährden oder beeinträchtigen, insbesondere feste und flüssige Abfallstoffe, Chemikalien, Schutt, Altmaterial oder Klärschlamm, wegzuwerfen, zu lagern, auszubringen, in Gewässer einzuleiten oder sich ihrer in anderer Weise zu entledigen;
Bei den im Landschaftsschutzgebiet 1.2.16 „Ripshorst“ betroffenen Flächen handelt es sich im Bestand hauptsächlich um Wald i. S. d. § 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) i. V. m. § 1 Landesforstgesetz NRW (LFoG NRW). Ein entsprechender Antrag auf dauerhafte Waldumwandlung gem. § 39 LFoG NRW wurde bereits beim Landesbetrieb Wald und Holz gestellt. Die Rodungen werden bis Ende Februar 2024 abgeschlossen und innerhalb des Oberhausener Stadtgebiets im Verhältnis 1 : 1,8 ausgeglichen (Gemarkung Sterkrade-Nord, Flur 33, Flurstück 52).
Weitere Informationen sind den Anlagen zu entnehmen.
Kurzfassung
Die WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH plant die Ertüchtigung eines Unterhaltungsweges nördlich des Brammenrings zur Instandhaltung des vorhandenen unterirdischen Kanals in Oberhausen. Außerdem ist der Neubau einer Regenwasserbehandlungsanlage vor Einleitung in den benachbarten östlichen Läppkes Mühlenbach im Landschaftsschutzgebiet 1.2.16 „Ripshorst“ notwendig.
Insgesamt müssen daher 7.247 m² Wald dauerhaft und 950 m² temporär (für zwei Baustelleneinrichtungsflächen, die nach der Baumaßnahme wieder aufgeforstet werden) umgewandelt werden. Davon liegen ca. 280 m² innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 1.2.16 „Ripshorst“. Die Rodungen werden bis Ende Februar 2024 abgeschlossen und innerhalb des Oberhausener Stadtgebiets ausgeglichen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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771,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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912,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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243,9 kB
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