Beschlussvorlage - B/17/4252-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt gem. § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen, auf die Vorberatung durch den Umweltausschuss zu verzichten.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt den Erlass der Abgabesatz-Satzung 2024 mit dem sich aus Anlage 6 ergebenden Wortlaut sowie die den Jahressätzen zugrundeliegenden Bedarfsberechnungen gemäß Anlagen 1 – 4.
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Konsequenzen

Bezug

 

Ratsvorlage Drucksache-Nr. B/17/2878-02 für die Ratssitzung am 12.12.2022

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja  [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein [X] Begründung: Der Beschluss hat keine klimarelevanten Auswirkungen

 

 

Begründung

 

  1. Beschlussvorschlag zu 1.: Verzicht auf Vorberatung durch den Umweltausschuss

 

Die Beschlussfassung der als Anlage beigefügten Abgabesatz-Satzung 2024 lag aufgrund des Fehlens wesentlicher Informationen erst so spät vor, dass eine rechtzeitige Einbringung für eine Vorberatung im Umweltausschuss am 22.11.2023 nicht erfolgen konnte.

 

 

II. Beschlussvorschlag zu 2.: Erlass der Abgabesatz-Satzung 2024

 

1. Grundlage

 

Die Gebührensätze für Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Abwasserbeseitigung sind nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

Die Stadt Oberhausen hat sich durch entsprechende Ratsbeschlüsse über die der Abgabesatz-Satzung zugrundeliegenden Satzungen (Abfallsatzung, Straßenreinigungssatzung, Entwässerungssatzung) darauf festgelegt, die Gebührensätze jährlich im Voraus für die folgende Gebührenperiode festzusetzen.

 

 

2. Kostenprognose 2024

 

2.1 Kosten der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen (WBO GmbH)

 

Als Leistungsentgelt wird grundsätzlich der fortgeschriebene Selbstkostenfestpreis 2006 gemäß Preisprüfungsbehörde auf Basis der Kostenelementeklausel gemäß Leistungsvertrag für 2024 angehalten.

Erstmalig ab dem Jahr 2023 wurden die Leistungsentgelte für die Gebührenbereiche Abfallbeseitigung, hausmüllähnlicher Gewerbeabfall und Straßenreinigung gemäß der Nachtragsvereinbarung zum Leistungsvertrag vom 04.07.2022 ohne eine Preisanpassung berechnet. Ab dem Jahr 2025 erfolgt dann für die genannten Bereiche eine Anpassung um den Kostenfaktor Lohn- und Lohnnebenkosten. Diese Regelung gilt gemäß der Nachtragsvereinbarung bis zum Jahr 2032.

 

 Es ergeben sich folglich Steigerungen des Leistungsentgelts für die WBO:

Abwasserbeseitigung 0,08 %

Abfallbeseitigung 0,00 %

Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall 0,00 %

Straßenreinigung 0,00 %

 

 

2.2 Kosten der Gemeinschafts-Müllverbrennungsanlage Niederrhein (GMVA GmbH & Co. KG

 

Die Entsorgungskosten sind auf Grund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW (OVG NRW) und eines Berichtes der Preisüberwachungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf von der GMVA GmbH jedes Jahr neu zu kalkulieren.

Die Preisüberwachungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf teilte nach Aufnahme der preisrechtlichen Prüfung des Verbrennungsentgeltes auf Grundlage des im Juni 2022 vom Aufsichtsrat der GMVA GmbH beschlossenen Wirtschaftsplanes den kommunalen Gesellschaftern und der GMVA mit, dass sie das Verbrennungsentgelt gemäß der Verordnung PR Nr. 30/53 nicht überprüfen würde, da nach Auffassung der Preisüberwachungsstelle die nach dem Ukraine-Krieg eingetretene allgemeine wirtschaftliche Situation eine hinreichend sichere Prognose der im Jahre 2023 voraussichtlich anfallenden Kosten und Erlöse nicht zulassen würde. Um für den Ansatz der Verbrennungsentgelte wegen dieser nicht vorhersehbaren Lage auf den Märkten für Energie und der für den Betrieb der Anlage erforderlichen Stoffe gleichwohl eine Prüfung sicherzustellen, wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbB mit der Preisprüfung gemäß der Verordnung PR Nr. 30/53 beauftragt. An der von der Preisüberwachungsstelle für das Jahr 2023 festgestellten Unsicherheiten für die Einschätzung der Entwicklung von Kosten und Erlöse für das Jahr 2024 hat sich durch das Kriegsgeschehen in der Ukraine und der eingetretenen Inflation keine Änderung ergeben. Daher wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH (PWC) mit der Preisprüfung gemäß der Verordnung PR Nr. 30/53 beauftragt.

 

Eine Überprüfung der Entgeltkalkulation durch PWC ist vor dem Hintergrund der nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Verbrennung von Abfall ab 2024 zu erwerbenden CO2 Zertifikate und einer Herabsetzung des allgemeinen Unternehmerwagnisses von 3 % auf 1% erfolgt.  PWC hat grundsätzlich bestätigt, dass die für das Wirtschaftsjahr 2024 von der GMVA ausgewiesenen Kosten und Erlöse den preisrechtlichen Vorschriften entsprechen, wenn die entsprechende Herabsetzung des Unternehmerwagnisses und die Berücksichtigung der Aufwendungen der GMVA aus dem Erwerb von CO2 Zertifikate verbindlich vereinbart wird.

 

Für die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2024 ist ein Preis von 86,08 EUR pro t (brutto) zu kalkulieren. Damit steigt der Tonnenpreis um 49,42 EUR (+ 134,81%) im Vergleich zur Prognose 2023 (Vorjahr). Für freie Kapazitäten ergibt sich kein Preis für 2024.

 

2.3 Sonderposten

 

Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen eines Gebührenhaushaltes innerhalb von vier Jahren auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Die Stadt Oberhausen plant für das Jahr 2024 die Auflösung folgender Sonderposten:

 

                              Entnahme         Stand - neu -   

 

 Abfallbeseitigung              1.166.964,97 EUR              0,00 EUR

Hausmüllähnlicher Gewerbemüll              95.574,75 EUR              126.849,22 EUR

Straßenreinigung              49.540,51 EUR              34.322,82 EUR

Schmutzwasserbeseitigung              528.034,75 EUR              404.226,58 EUR

Niederschlagswasserbeseitigung              265.702,04 EUR               130.763,39 EUR

 

 

2.4 Abfallbeseitigung (Produkt 110202)

 

2.4.1 Hausmüllabfuhr

 

Die Aufwendungen steigen um 15,64 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).

 

Aufwand 2023 = 20.282.330 EUR

Aufwand 2024 = 23.455.080 EUR

Differenz = + 3.172.750 EUR 

 

Die Entsorgungskosten steigen in 2024 gegenüber dem Vorjahr um 2.946.180 EUR
(+ 106,02 %).

 

Das Leistungsentgelt der WBO GmbH bleibt unverändert bei 14.968.100 EUR und das Leistungsentgelt PPK bei 415.360 EUR.

 

Für die Anschaffung hochwertiger Straßenpapierkörbe und Aschenbecher aus Metall aufgrund städtebaulicher Vorgaben sowie die Ausstattung weiterer Stadtbezirke mit dem System „Mr. Fill“ wird ein Betrag von 35.270,00 EUR bereitgestellt.

 

Durch verändertes Müllverhalten sinkt das Gesamtlitervolumen um rd. 23.465 Liter (- 0,31 %).

 

Aus den Überdeckungen der Jahresabschlüsse 2021 und 2022 sind folgende Entnahmen aus den Sonderposten geplant:

 

  •                                                  2021 =              761.157,44 EUR
  •                                                  2022 =              405.807,53 EUR

Insgesamt               1.166.980,00 EUR (gerundet)

 

Die Sonderposten sind damit komplett aufgelöst.

 

Die Gebühr für alle Müllgefäße und den Bioabfall steigt um rund 14,70 % zum Vorjahr (2023).

 

Die Gebühr für den Hausmüllsack steigt um 0,50 EUR auf              3,30 EUR.

Die Gebühr für den Grünabfallsack bleibt unverändert bei               1,70 EUR.

(Gebührenübersicht: s. Anlage 1)

 

2.4.2 Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall

 

Die Aufwendungen steigen um 17,00 % (ohne Berücksichtigung von Unterdeckungen aus Vorjahren).

 

Aufwand 2023 = 1.543.440 EUR

Aufwand 2024 = 1.805.890 EUR

Differenz =  + 262.450 EUR

 

Die Leerungshäufigkeit steigt um 16 Leerungen auf durchschnittlich 195 Leerungen je Arbeitstag.

 

Durch den geänderten Tonnenpreis ergibt sich für 2024 bei den Gesamtentsorgungskosten eine Steigerung von rund 258.130 EUR (+ 149,81 %).

 

Aus den Überdeckungen der Jahresabschlüsse 2020, 2021 und 2022 sind folgende Entnahmen aus den Sonderposten geplant:

 

  •                                                  2020 =              27.197,60 EUR
  •                                                  2021 =              9.821,77 EUR
  •                                                  2022 =              58.555,38 EUR

Insgesamt               95.590,00 EUR (gerundet)

 

Der Sonderposten aus dem Jahresabschluss 2020 ist damit komplett aufgelöst.

 

Die Gebühr steigt um 5,83 % zum Vorjahr (2023).

(s. Anlage 2)

 

2.5 Straßenreinigung (Produkt 120501)

 

Die Aufwendungen sinken um 0,25 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).

 

Aufwand 2023 = 5.445.460 EUR

Aufwand 2024 = 5.431.950 EUR

Differenz =  - 13.510 EUR

 

Die Gesamtkosten für die WBO GmbH für das Jahr 2024 bleiben gemäß der Nachtragsvereinbarung vom 04.07.2022 unverändert zu 2023.

 

Die Entsorgungskosten steigen in 2024 gegenüber dem Vorjahr um 12.280 EUR
(+ 4,82 %).

 

Der Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz hat zur Ermittlung der Entsorgungsmengen die durchschnittlichen Mengen der Jahre 2020 bis 2022 angehalten.

Demnach sinkt die voraussichtliche Entsorgungsmenge auf 900 t (- 100 t) bei dem Laubanteil aus dem Straßenkehricht.

 

Die Gesamtveranlagungsmeter steigen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 1.101 Veranlagungsmeter (+ 0,1 %).

 

Aus den Überdeckungen der Jahresabschlüsse 2020, 2021 und 2022 sind folgende Entnahmen aus den Sonderposten geplant:

 

  •                                                  2020 =              28.082,33 EUR
  •                                                  2021 =              8.593,53 EUR
  •                                                  2022 =              12.864,65 EUR

Insgesamt =              49.560,00 EUR (gerundet)

 

Der Sonderposten aus dem Jahresabschluss 2020 ist damit komplett aufgelöst.

 

Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:

 

Gebührengruppe

2023 (EUR)

2024 (EUR)

±

(EUR)

±

(in v. H.)

Anliegerstraßen

(1x wöchentlich)

4,18

4,17

- 0,01

- 0,24

Anliegerstraßen

(2x wöchentlich)

4,18

4,17

- 0,01

- 0,24

innerörtliche Straßen

3,67

3,66

- 0,01

- 0,27

überörtliche Straßen

3,38

3,37

- 0,01

- 0,30

fußläufige Straßen u. Straßenteile

4,15

4,14

- 0,01

- 0,24

(s. Anlage 3)

 

2.6 Abwasserbeseitigung (Produkt 110301)

 

Die Aufwendungen für die Abwasserbeseitigung steigen gegenüber 2023 um 7,49 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).

 

Aufwand 2023 = 56.269.750 EUR

Aufwand 2024 = 60.483,060 EUR

Differenz  = + 4.213.310 EUR

 

Die Umlage des Ruhrverbandes ist in der Prognose für 2024 um rund 104.500 EUR
(+ 2,82 %) zur Kalkulation 2023 gestiegen.

 

Die Umlage der Emschergenossenschaft für Schmutzwasser steigt in der Prognose zur Kalkulation um 1.532.812 EUR (+ 14,13 %). Die Umlage für die Emschergenossenschaft für Niederschlagswasser sinkt in der Prognose zur Kalkulation 2023 um 1.296.281 EUR (- 11,12 %). Insgesamt steigt die Umlage der Emschergenossenschaft um rund 236.530 EUR (+ 1,05 %).

 

Die Gesamtkosten für die WBO GmbH steigen gegenüber dem Vorjahr um 7.030 EUR (+ 0,08 %).

 

Die übrigen Kosten steigen zur Kalkulation 2023 um 3.861.060 EUR (+ 18,41 %), davon kalkulatorische Abschreibung 2.282.940 (+ 15,55%) und kalkulatorische Verzinsung 1.445.090 (+ 26,43%).

 

Der Frischwasserverbrauch als Maßstab zur Kalkulation der Schmutzwassergebühr sinkt in der Prognose gegenüber 2023 um 567.041 cbm (- 5,11 %).

 

Aus den Überdeckungen der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 sind im Bereich der Schmutzwassergebühren folgende Entnahmen aus den Sonderposten geplant:

 

  •                                                  2020 =               123.808,18 EUR
  •                                                  2021 =              404.226,57 EUR

Insgesamt                528.040,00 EUR (gerundet)

 

Der Sonderposten aus dem Jahresabschluss 2020 ist damit komplett aufgelöst.

 

Aus dem Jahresabschluss der Schmutzwassergebühren für das Jahr 2022 ergibt sich eine Kostenunterdeckung i. H. v. 194.107,65 EUR. Davon werden in die Gebührenkalkulation für 2024 rund 64.710,00 EUR als Aufwand eingerechnet.

 

Aus den Überdeckungen der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 sind im Bereich der Niederschlagswassergebühren folgende Entnahmen aus den Sonderposten geplant:

 

  •                                                  2020 =               134.938,65 EUR
  •                                                  2021 =              130.763,39 EUR

Insgesamt                265.710,00 EUR (gerundet)

 

Der Sonderposten aus dem Jahresabschluss 2020 ist damit komplett aufgelöst.

 

Aus dem Jahresabschluss der Niederschlagswassergebühren für das Jahr 2022 ergibt sich eine Kostenunterdeckung i. H. v. 390.158,85 EUR. Davon werden in der Gebührenkalkulation für 2024 rund 130.060,00 EUR als Aufwand eingerechnet.

 

Die Zahl der Kleineinleiter sinkt zum Vorjahr um 98 auf 39 Kleineinleiter. Die Abwasserabgabe 2024 für Kleineinleiter liegt unverändert bei 2.600 EUR. Unter Berücksichtigung einer Überdeckung aus Vorjahren i. H. V. 630,61 EUR verbleibt ein anzurechnender Kostenanteil i. H. v. 1.969,39 EUR. Die als Gebührenmaßstab anzuhaltenden Frischwassermengen sinken um 1.800 cbm auf 1.200 cbm (- 60 %). Dies führt zu einer Gebührensteigerung von 88,51 % gegenüber 2023.

 

 

 

Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:

 

 

2023
(EUR)

2024
(EUR)

±
(EUR)

±

(in v. H.)

Nichtverbandsmitglieder und

Private

(Einwohner/innen der Stadt OB)

Schmutzwasser

2,51

2,98

+ 0,47

+ 18,73

Niederschlagswasser

1,56

1,59

+ 0,03

+ 1,92

Verbandsmitglieder

Schmutzwasser

1,27

1,51

+ 0,24

+ 18,90

Niederschlagswasser

0,78

0,89

+ 0,11

+ 14,10

Kleineinleiter

0,87

1,64

+ 0,77

+ 88.51

Entsorgung von Grundstücks-

entwässerungsanlagen

60,39

60,39

0,00

0,00

(s. Anlage 4)

 

 

2.7 Kalkulatorische Zinsen

 

Mit Datum vom 07.12.2022 hat der Landtag das „Zweite Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet, um die mit der OVG-Entscheidung vom 17. Mai 2022 entstandenen Rechtsunsicherheiten deutlich zu reduzieren. Unter Anwendung dieses Gesetzes wird für die Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2024 ein kalkulatorischer Zinssatz von 4,03 % festgesetzt.

 

2.8 Kalkulatorische Abschreibung

 

Die kalkulatorischen Abschreibungen werden nach differenzierten Abschreibungswerten bezogen auf die jeweilige Nutzungsdauer berechnet. Dabei wird vom Wiederbeschaffungszeitwert des Kanalvermögens zum 31.12. des Bemessungszeitraumes ausgegangen. Der Wiederbeschaffungszeitwert wird fortgeschrieben mit dem Baupreisindex für Ortskanäle gemäß Veröffentlichung des statistischen Landesamtes NRW (IT-NRW). Da die Indizes im Jahr der Gebührenkalkulation sowie für den entsprechenden Bemessungszeitraum zum Zeitpunkt der Kalkulation noch nicht vorliegen, wird eine Prognose basierend auf dem Durchschnitt der letzten 5 bekannten Indizes erstellt. Für die Jahre 2023 (Erstellung der Gebührenkalkulation) und 2024 (Bemessungszeitraum) werden die Indizes mit jeweils 6,9 % prognostiziert.

 

 

 

 

 

 

 

3. Musterfamilie

 

Die Musterfamilie nach dem Modell des Bundes der Steuerzahler (4 Personen, 200 cbm Schmutzwasser, 130 qm befestigte Fläche, 80 l Müll je Woche, 15 m Straßenreinigung in Anliegerstraßen) wird im Jahre 2024 nach bisherigem Stand 125,97 EUR jährlich / 10,50 EUR monatlich (+ 13,13 %) mehr für die Gebühren aufwenden müssen (s. Anlage 5).

 

Details bezüglich der einzelnen Gebühren ergeben sich aus den Übersichten über die Gebühren 2023/2024 (alt/neu/Differenz in EUR/%), die der Anlagenübersicht folgen.

 

Anlagen

 

Anlage 1 Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung (Produkt 110202)

 

Anlage 2 Gebührenbedarfsberechnung für die Abfuhr hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle (Produkt 110202)

 

Anlage 3 Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung (Produkt 120501)

 

Anlage 4 Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung (Produkt 110301)

 

Anlage 5 Gebührenbelastung für eine Musterfamilie in Oberhausen nach dem Modell des Bundes der Steuerzahler

 

Anlage 6 Abgabesatz-Satzung 2024 der Stadt Oberhausen

 

 

 

 

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Sachverhalt

Beratungsgegenstand

 

Erlass der Abgabesatz-Satzung 2024 der Stadt Oberhausen

 

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Anlagen

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