Beschlussvorlage - B/17/4168-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung (BSBP) für die Jahre 2024 bis einschließlich 2028 auf der Grundlage des § 3, Absatz 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Tatjana Münch
- Verantwortung:
- Herr Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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22.11.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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04.12.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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11.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt beschließt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Oberhausen in der als Anlage beigefügten Fassung.
- Der Rat der Stadt beschließt zur Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes die Einrichtung von 4 unbefristeten Vollzeitplanstellen im Bereich 6-1/Feuerwehr mit den folgenden Bewertungen:
2 x EG 6 TVöD
2 x A 10 LBesG
Die Personalkosten belaufen sich jährlich auf insgesamt 289.200,- EUR.
Teilweise Deckung (Refinanzierung) in Höhe von 50.125 EUR, im Übrigen Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit. Mittel für die Neueinrichtung der Planstellen stehen im Deckungsring Personal (D00000001) vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt zum Haushalt 2024 zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Nach § 3, Absatz 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) unterhalten Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung und sind im Katastrophenschutz zur landesweiten Hilfe verpflichtet.
Weiterhin haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Die letzte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans wurde am 08.07.2019 vom Rat der Stadt beschlossen und steht nun erneut zur Fortschreibung an. Die Fortschreibung gilt für die Jahre 2024 bis einschließlich 2028. Die aktuelle Fortschreibung 2024 – 2028 des Brandschutzbedarfsplan umfasst derzeit 104 Seiten und wird der Ratsvorlage als Anlage beigefügt.
Ein Brandschutzbedarfsplan muss auf der Grundlage des örtlichen Gefahrenpotenzials durch Feststellungsbeschluss des Rates das politisch gewollte und verantwortete Sicherheitsniveau in einer Gemeinde dokumentieren.
Brandschutzbedarfspläne enthalten deshalb:
- Eine Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen Zuständigkeitsbereich (Risikoanalyse).
- Eine Festlegung der gewünschten Qualität der von der Feuerwehr zu erbringenden Leistung (Schutzzielbeschreibung, Schutzzielfestlegung).
- Eine Ermittlung der zur Erfüllung dieser Qualität erforderlichen Personal- und Sachmittel (Ressourcen).
Die Risikoanalyse umfasst zum einen die Beschreibung möglicher Gefahrenlagen entsprechend den örtlichen Verhältnissen, zum anderen muss das tatsächliche Einsatzaufkommen nach absoluten Zahlen, Einsatzdauer, räumlicher Verteilung und Gleichzeitigkeit von Einsätzen ermittelt und aufbereitet werden.
Beim Schutzziel muss durch den Rat der Stadt festgelegt werden,
welche Einsatztätigkeiten mit wie viel Einsatzpersonal (Funktionsstärke)
in welcher Zeit (Hilfsfrist)
in wie viel Prozent der Einsätze (Erreichungsgrad)
durchgeführt werden sollen.
Aufgrund der Risikoanalyse und unter Berücksichtigung des Schutzzieles sind anschließend die Ermittlungen der zur Erfüllung der Einsatzaufgaben erforderlichen Ressourcen wie z. B. Personal, Fahrzeuge, technische Geräte, Ausrüstungen etc. festzulegen. Hierzu sind auch die rückwärtigen Dienste bzw. Abteilungen auf ihre Leistungsfähigkeit hin zu überprüfen (Aus- und Fortbildung, Werkstätten etc.).
Es muss u. a. aufgrund der örtlichen Verhältnisse darüber entschieden werden, mit welcher Gesamtstärke der Feuerwehr (Funktionsstellen) die vorgegebenen Ziele erreicht werden können.
Zusammenfassung der Ergebnisse:
Risikoanalyse
Unter Berücksichtigung der untersuchten Parameter (Gefahrenpotentiale und Einsatzstellenverteilung) kann die Risikobewertung aus dem Brandschutzbedarfsplan 2019 unverändert fortgeschrieben werden. Die gemeinsame Bewertung aller Risikoparameter bestätigt die Differenzierung des bedarfsplanrelevanten Risikos zwischen dem nördlichen Stadtgebiet einerseits und dem mittleren und südlichen Stadtgebiet andererseits.
Schutzziel
Auf Grundlage der Analyse des Gefahrenpotenzials wird das Sicherheitsniveau der Kommune bestimmt, das durch die Leistungsanforderungen an die Feuerwehr festgelegt wird. Die Definition der Leistungsanforderungen der Feuerwehr zur Gefahrenabwehr erfolgt anhand der Betrachtung solcher Schadensszenarien, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Kommune ereignen können, bei Eintritt regelmäßig große Personen- oder Sachschäden verursachen und von der Feuerwehr eigenständig bewältigt werden sollen.
Durch die erfolgten Analysen konnte die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr im Rahmen der Schutzzieldefinition bestätigt werden.
Festgelegtes Schutzziel der Stadt Oberhausen:
Der Einsatzort eines kritischen Schadenereignisses ist von 16 Einsatzkräften zuzüglich Rettungsmitteln (Rettungswagen u. Notarzteinsatzfahrzeugen) innerhalb einer Hilfsfrist von 10 Minuten (1,5 Minuten Dispositionszeit und 8,5 Minuten Ausrücke- und Anfahrtszeit) nach Beginn der Notrufabfrage zu erreichen. Dieses Schutzziel soll in 90 % der schutzzielrelevanten Einsätze erreicht werden.
Gemessen an dem festgelegten Schutzziel der Stadt Oberhausen, konnten die Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ im Jahr 2022 in beiden Versorgungsbereichen (Kernbereiche) mit knapp unter 90% annähernd erreicht werden.
Dies bestätigt auch nochmals, dass die Standorte der beiden Feuerwachen im Angesicht der aktuellen Bewertung als günstig zu bezeichnen sind.
Ressourcen
Im Bereich des Einsatzdienstes kann das bewährte taktische Konzept beibehalten und fortgeschrieben werden. Es entsteht kein Funktionsmehrbedarf im Vergleich zur Brandschutzbedarfsplanung 2019.
Wie bereits in der Begutachtung zur Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung 2019 vom Büro Luelf+ festgestellt, besteht für alle Standorte (Feuerwache 1, Feuerwache 2 u. Gerätehaus FF-Königshardt) weiterhin dringender Handlungsbedarf bei der Behebung von baulichen Mängeln sowie bei der Erweiterung von Kapazitäten.
Personeller Mehrbedarf
Eine Stelle zur dauerhaften Besetzung der Anmeldung
Im Vergleich zur Fortschreibung 2019 hat das Anrufaufkommen in der Leitstelle um 21,8% zugenommen. Dies führte dazu, dass der Servicelevel (Anrufannahmezeit) bei 10,5 % der Anrufe nicht eingehalten werden konnte. Bei den Notrufen und dem Krankentransport liegt diese Zahl sogar bei 21 %. Diese Zahlen liegen weit höher als die aus der Bedarfsplanung 2019. Um dem erhöhten Anrufaufkommen gerecht zu werden, müsste eine weitere Antretefunktion (5 Stellen) eingerichtet werden. Da das erhöhte Arbeitsaufkommen überwiegen zu den Tagesdienstzeiten auftritt und zudem viele nicht leitstellenspezifische Aufgabenstellungen aufkommen, sollen zunächst nicht leitstellenspezifische Aufgaben aus der Leitstelle verlagert werden. Hierzu ist die Einrichtung einer entsprechenden Stelle zur dauerhaften Besetzung der Anmeldung dringend geboten. Zudem wird durch eine feste Besetzung der Anmeldung die kritische Infrastruktur geschützt.
Die Besetzung der Stelle wird über eine externe Stellenausschreibung vorgenommen.
Der Stellenwert richtet sich, anhand einer ersten Einschätzung, nach Entgeltgruppe 6 TVöD.
Die Personalkosten der Stelle der Entgeltgruppe 6 TVöD betragen gem. den KGST Richtwerten jährlich 55.900,-EUR. Eine Refinanzierung kann zu 50% im Rahmen der Gebührenkalkulation durch die Krankenkassen erfolgen.
Eine Stelle zur Prüfung und Wartung von Einsatzgerätschaften
Die Feuerwehr Oberhausen hält für Einsatztätigkeiten in den Bereichen Brandschutz, technischer Hilfeleistung und gefährlicher Stoffe und Güter diverse Gerätschaften vor. Hierzu gehören die Ausstattungen auf den Einsatzfahrzeugen sowie die gesamte Lagerhaltung in den Gerätewerkstätten.
Diese Gerätschaften sind in regelmäßigen Abständen unterschiedlichen Prüfungen zu unterziehen. Der Umfang und die Zeitintervalle ergeben sich aus den Herstellerangaben und den geltenden Unfallverhütungsvorschriften.
In den vergangenen Jahren musste festgestellt werden, dass mit dem vorhandenen Personal eine vollumfängliche Prüfung aller Gerätschaften sowie deren lückenloser Dokumentation nicht erreicht werden konnte. Die Einbindung von Einsatzkräften aus dem 24-stündigen Alarmdienst erfolgt regelmäßig, allerdings ist diese Unterstützung, aufgrund der Dienstplanung und der sonstigen Aufgaben, die sich aus dem Rahmendienstplan während einer Dienstschicht ergeben, nicht ausreichend. Auch die organisatorischen und logistischen Herausforderungen, die mit dieser Aufgabe verbunden sind, lassen sich nicht abbilden. Aktuell sind bereits erste Maßnahmen, wie die Anschaffung einer digitalisierten Lagerhaltung angestoßen worden. Darüber hinaus ist die Fremdvergabe einiger Prüfungsvorgänge bereits, dort wo dies möglich war, erfolgt. Um den gesetzlichen Vorschriften gerecht zu werden, ist die Einrichtung einer Stelle im Tagesdienst notwendig, die dauerhaft und täglich die anfallenden Prüfungen vornimmt und organisiert sowie die vollständige Dokumentation unterstützt und überwacht. Darüber hinaus ist die gesamte Materiallagerverwaltung zentral zu führen.
Die Besetzung der Stelle wird über eine externe Stellenausschreibung vorgenommen.
Der Stellenwert richtet sich, anhand einer ersten Einschätzung, nach Entgeltgruppe 6 TVöD.
Die Personalkosten der Stelle der Entgeltgruppe 6 TVöD betragen gem. den KGST Richtwerten jährlich 55.900,-EUR.
Zwei Stellen in der Aus- und Fortbildung
Grundausbildung:
Im Fachbereich Aus- und Fortbildung der Feuerwehr steht für die Grundausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern lediglich eine Tagesdienststelle zur Verfügung. In Ermangelung der notwendigen Ausbilderinnen- und Ausbilderstellen werden jedes Jahr geeignete Einsatzdienstbeamtinnen und Beamte als Ausbilderinnen und Ausbilder für den Grundausbildungslehrgang eingesetzt. Sie stehen dem so genannten Einsatz- oder Alarmdienst in dieser Zeit nicht zur Verfügung, woraus im Einsatzdienst "Fehlzeiten durch Ausbildung" entstehen, die sich vollumfänglich auf den Personalfaktor niederschlagen. So entstehen jedes Jahr zahlreiche Fehlstunden, die die betreffenden Ausbilderinnen und Ausbilder ihren/ihrer Wachabteilungen nicht zur Verfügung stehen.
Um dem hohen Qualitätsanspruch der Aus- und Fortbildung in dem beschriebenen Maß gerecht zu werden, ist die Einrichtung einer weiteren Ausbilderstelle notwendig.
Die Besetzung der Stelle wird zunächst über eine interne Stellenausschreibung vorgenommen.
Der Stellenwert richtet sich, analog der bestehenden Ausbilderstelle, nach A 10 LBesG.
Die Personalkosten der Stelle der Besoldung A 10 LBesG betragen gem. den KGST Richtwerten jährlich 88.700,-EUR. Eine Refinanzierung kann zu 25% durch extern anzubietende Ausbildungsplätze refinanziert werden. Zudem werden die jährlich entstehenden Fehlstunden auf den Wachabteilungen gesenkt.
Freiwillige Feuerwehr:
Ein gemeinsames Vorgehen an Einsatzstellen erfordert naturgemäß eine enge Abstimmung der Lehrinhalte innerhalb der Aus- und Fortbildung von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr. In diesem Sinne müssen Lehrmedien einer kontinuierlichen Kontrolle und Verbesserung unterzogen werden. Übungsgerätschaften sind vorzuhalten und zu warten, Übungsobjekte sind zu akquirieren. Es zeigt sich, dass der Aufwand für die Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehr nicht unerheblich ist und der Lehrauftrag allein durch die aktuellen v.g. Maßnahme nicht bewältigt werden kann. Alle bisherigen, im Fachbereich veranlagten Stellen können dieses zusätzliche Aufgabengebiet nicht adäquat bedienen. Hier sind entsprechende personelle Strukturen zu schaffen.
Um dem hohen Qualitätsanspruch der Aus- und Fortbildung für die Freiwillige Feuerwehr in dem beschriebenen Maß gerecht zu werden, ist die Einrichtung einer weiteren Ausbilderstelle notwendig.
Die Besetzung der Stelle wird zunächst über eine interne Stellenausschreibung vorgenommen.
Der Stellenwert richtet sich, analog der bestehenden Ausbilderstelle, nach A 10 LBesG.
Die Personalkosten der Stelle der Besoldung A 10 LBesG betragen gem. den KGST Richtwerten jährlich 88.700,-EUR.
Des Weiteren finden innerhalb des Fortschreibungszeitraums weitere Evaluierungen für die Bereiche Behördenfahrschule, Leitstelle, Einsatzvorbereitung und Fahrzeugkonzept Jugendfeuerwehr statt.
Kosten/Refinanzierung
Das Gesamtvolumen der 4 o.g. Stellen beträgt gem. den KGST Richtwerten jährlich 289.200,-EUR.
Eine Refinanzierung der durch die zusätzlichen Stellenbesetzungen entstehenden Personalkosten in Höhe von 50.125,-EUR ist gegeben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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