Berichtsvorlage - M/17/4131-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Schüler:innenzahlentwicklung für den Bereich Sekundarstufe I – Perspektiven schulorganisatorischer Maßnahmen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker , Hermstein
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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09.11.2023
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Die Schüler:innenzahlentwicklung in der Sek I wird wesentlich von vier Größen bestimmt:
- Anzahl der einmündenden Schüler:innen aus der Primarstufe
- Schulformwahlverhalten
- Durchlässigkeitsfaktoren (Schulformwechsel und Klassenwiederholungen)
- (fluchtbedingte) Fort- und Zuzüge
Hinzukommen Wechsel vom und in das Förderschulsystem (Inklusion) sowie interkommunale Pendelbewegungen zwischen Wohn- und Schulort sowie innerkommunale Wanderungen.
In den vergangenen Jahren waren alle genannten Faktoren von enormer Unsicherheit/Schwankungen geprägt. So ist beispielsweise die Anzahl der Geburten in Oberhausen insgesamt gestiegen, der jüngste fluchtbedingte Zuzug bedingt ein Plus von ca. im Schnitt 2 Zügen je Jahrgangsstufe, das Gymnasium wird wieder verstärkt angewählt, weniger Schüler:innen, die noch in Oberhausen eine Grundschule besuchten, gehen auf eine weiterführende Schule in einer Nachbarkommune über, da auch dort Schulplatzknappheit besteht. Hinzukommen noch Schüler:innen aus Förderschulen, die zukünftig inklusiv im Regelschulsystem unterrichtet werden möchten und sich dort anmelden werden.
Die angesprochenen Prozesse wurden vielfach beschrieben, die wachsende Anzahl an Schüler:innen ist kein neues Phänomen mehr. Im Grundschulwesen macht sich die Entwicklung faktisch bemerkbar, im Bereich der weiterführenden Schulen wächst der Druck mit zeitlicher Verzögerung, ist aber angesichts deutlich geringerer gesamtstädtischer Schulplatzkapazitäten ungleich stärker ausgeprägt.
Bereits im März 2019 wurde dem Schulausschuss in einer ersten Präsentation der Bedarf schulorganisatorischer Maßnahmen erläutert, die dann in Vorlagen (M/16/4721-01; M/16/5902-01) und Berichten (06.11.2019, 23.01.2019; 26.05.2020) zum Thema anlassbezogene Schulentwicklungsplanung weiter vertiefend betrachtet wurden. Anknüpfend an die schulpolitisch intensiv geführten Diskussionen und fachlich flankiert von der Arbeitsgruppe anlassbezogene Schulentwicklungsplanung mündeten die bis dato angestellten Überlegungen schließlich in eine Beschlussvorlage, die dem Schulausschuss am 22.04.2021 und dem Haupt- und Finanzausschuss (pandemiebedingt anstelle des Rates) am 03.05.2021 vorgelegt wurde (B/17/0590-01).
Die Empfehlungen der Fachverwaltungen lauteten:
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Neuerrichtung einer 6-zügigen Integrierten
Gesamtschule am Standort der ehemaligen Hauptschule St. Michael in Alt-Oberhausen.
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die weitere Prüfung und Umsetzung einer Erweiterung an der Gesamtschule Weierheide um zwei Züge zu einer dann 6-zügigen Integrierten Gesamtschule.
Weiterhin hieß es (wörtliches Zitat aus Vorlage; S. 41):
Die damit vorgeschlagene gesonderte Behandlung der beiden Maßnahmen ergibt sich aus dem hohen Handlungsdruck angesichts der demografischen Entwicklungen. Die Stadt Oberhausen benötigt zügig ein Votum für die Errichtung weiterer Schulplatzkapazitäten im Bereich der Sekundarstufe I. Ansonsten steht zu befürchten, dass den zukünftigen Generationen der in die Sekundarstufe I übergehenden Schülerinnen und Schüler kein adäquater Schulplatz angeboten werden kann.
Der Bau einer neuen sechszügigen Gesamtschule am Standort Knappenstraße wurde beschlossen, ebenso wie die Prüfung der Erweiterung der stark nachgefragten Gesamtschule Weierheide zur 6-Zügigkeit.
Alternativvorschläge wie die Gründung einer sechszügigen Realschule wurden verworfen oder (wie z.B. der Ausbau an weiteren bestehenden Schulen wie der Friedrich-Ebert- oder der Theodor-Heuss-Realschule) nicht weiterverfolgt.
Zwischenzeitlich wurde das Oberhausener Schulsystem neben den bekannten Problemen des Schulplatzmangels sowie der problematischen Versorgung schulformwechselnder Schüler:innen im Verlauf der Sekundarstufe I vor weitere, nicht vorherzusehende Herausforderungen gestellt. Zuvorderst sind hier die Pandemie mitsamt ihrer Nachwirkungen sowie der fortlaufende, durch die Kriegshandlungen in der Ukraine sowie weitere weltpolitische Ereignisse und Entwicklungen (insbesondere im Nahen Osten, Afghanistan und Afrika) noch weiter verstärkte Zuzug zu nennen.
Kurzfristig wurden von den Schulen, den Trägern der Wohlfahrtspflege sowie der kommunalen und landesseitigen Schulverwaltung stets im kooperativen Zusammenwirken adäquate Lösungen gefunden.
Mit Blick auf die Schulplätze im Bereich der Sekundarstufe muss aber konstatiert werden, dass weitere Maßnahmen notwendig werden, um mittel- und langfristig eine angemessene Versorgung gewährleisten zu können.
Der Vergleich mit der festgelegten Schulplatzkapazität von 1.730 je Jgst. in der Sek I verdeutlicht den steigenden Schulplatzbedarf in den kommenden Jahren. Die beschlossenen Maßnahmen (Bau einer neuen 6-zügigen Gesamtschule in Alt-Oberhausen und Erweiterung der Gesamtschule Weierheide um 2 Züge) werden nicht im benötigten Zeitrahmen (die Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung sah vor: zum Schuljahr 24/25 Erweiterung Gesamtschule Weierheide; Schuljahr 25/26 aktive Nutzung neue Gesamtschule) umgesetzt werden, wodurch sich die angespannte Lage nochmal verschärft.
Vor diesem Hintergrund sind alle verfügbaren Optionen zu eruieren, damit die Schullaufbahnsicherung in der Sekundarstufe in Oberhausen in den kommenden Jahren noch gewährleistet werden kann.
Die beschriebene Notwendigkeit ergibt sich aus der unten grafisch aufbereiteten Schüler:innenzahlvorausberechnung im Vergleich zu den Schulplatzkapazitäten:


Überblick: Hinzukommende Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung

* Die neue IGS am Standort ehem. Niederrheinkolleg verfügt über 24 Unterrichtsräume, sodass eine Nutzung ohne entsprechende Erweiterungsmaßnahmen nur begrenzt möglich ist.
Nach aktuellen Informationen der SBO wird die Erweiterung der Gesamtschule Weierheide erst zum Schuljahr 27/28, die aktive Nutzung der neuen Gesamtschule erst zum Schuljahr 28/29 umgesetzt werden können. Diese verzögerten Bereitstellungen sind in der obigen Grafik bereits berücksichtigt.
Somit ergibt sich der Auftrag, für die Schuljahre 2025/26 bis 2028/29 Lösungen zu finden, um dem deutlichen Mangel an Schulplätzen zu begegnen.
Mit der vorzeitigen Errichtung der neuen Gesamtschule am Standort des ehemaligen Niederrheinkollegs (auch in der Grafik enthalten) wurde bereits eine wichtige Maßnahme konkretisiert. Zudem können an Gymnasien mobile Raumeinheiten zum Zweck der Mehrklassenbildung installiert werden. Um sowohl den Oberhausener Norden als auch den Oberhausener Süden adäquat zu versorgen, werden entsprechende Maßnahmen an den Schulen Freiherr-von-Stein-Gymnasium und Bertha-von-Suttner-Gymnasium zunächst priorisiert.
Um die beschriebenen Prüfbedarfe umzusetzen, bzw. um weitere Ansätze zu erweitern, wird eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreter:innen des Schulträgers, der Schulaufsicht, der SBO sowie anlassbezogen Vertreter:innen von Schulen, eingerichtet, um agil, sachgerecht und verlässlich auf die Bedarfe in den Jahren mit extrem hohen Schüler:innenzahlen reagieren zu können. Die Arbeitsgruppe soll dem Schulausschuss regelmäßig berichten. Folgende Aspekte wird die Arbeitsgruppe aufgreifen:
Zukünftig für schulische Zwecke, z.B. die Gründung einer weiteren Schule, zu nutzende Grundstücke finden sich am Standort Bermensfeld (ehemals Teil des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs, aktuell in Nutzung für die Schule am Froschenteich) sowie der Osterfelder Heide-Schule. Beide Standorte reichen je für sich nicht für eine neue (z.B. vierzügige Gesamtschule) aus, ergeben zusammen aber womöglich eine Schule mit Teilstandort. Der Standort Osterfelder Heide-Schule wäre baulich und sächlich herzurichten. Darüber hinaus ist die Zukunft des Standorts ehem. Niederrheinkolleg über die Errichtung der neuen Gesamtschule an der Knappenstraße hinaus zu klären. Im Zuge der Zusammenführung der Grundschule Buschhausen an den Standort Friesenstraße kann auch der Standort Lindnerstraße in die Überlegungen einbezogen werden.
Hinsichtlich der Schulformfrage wären vertiefende Analysen anzustellen. Es lässt sich Bedarf im Bereich der Realschulen und Gymnasien, in Teilen auch im Bereich der Gesamtschulen feststellen.
Die Schaffung zusätzliche Realschulkapazitäten wird seitens der Schulaufsicht angesichts der schwierigen Personalbeschaffung kritisch gesehen, gleichwohl sind die Möglichkeiten des Kapazitätenausbaus an dieser nachgefragten Schulform zu klären.
Gleiches gilt für die Schulform Sekundarschule, die in Großstädten zwar vielfach nur unzureichend angewählt wird, für die sich aber im Zusammenwirken mit den drei Berufskollegs spannende Perspektiven entwickeln lassen.
Für die Gymnasien und Realschulen lässt sich der Bedarf robust beschreiben. Bereits im zurückliegenden Anmeldeverfahren ergaben sich Versorgungsschwierigkeiten. Es ist eine städtische Richtungsentscheidung, ob weitere Gymnasialkapazitäten benötigt werden. Die nicht mehr gewährleistete Mitversorgung durch Nachbarkommunen (Bottrop) sowie die steigende Anzahl an Schulformempfehlungen in diesem Segment sprechen dafür, die nachfolgenden Selektionen und Versorgungsnotwendigkeiten im Verlauf der Sekundarstufe I (Schulformwechsel) sprechen dagegen.
Es zeigt sich, dass zusätzlich zu den beschlossenen Maßnahmen dringend weitere Maßnahmen zu prüfen und zeitnah umzusetzen sind. Eine generelle Kapazität von 2.100 Schulplätzen je Jgst. in der Sek I sollte anvisiert werden. Angesichts einer zunehmend prekär werdenden Durchlässigkeit in der Primarstufe (siehe 2.200 Schüler:innen aktuell im ersten Jahrgang, davon über 85 Schüler:innen, die nach erstmaligem Besuch in der ersten Klasse verblieben sind) ist hierin für die kommenden Jahre ein Minimum zu sehen. Für die folgenden, von abnehmender Schülerzahl gekennzeichneten Jahre sind dann sinnvolle Anpassungen des Angebots zu planen. Die Versorgung in den kommenden fünf Jahren muss aber absolut im Fokus stehen.
Zur Versorgung schulformwechselnder Schüler:innen sind die bereits installierten bzw. noch zu installierenden mobilen Raumeinheiten (Heinrich-Böll-Gesamtschule; Fasia-Jansen-Gesamtschule) weiterhin vorzuhalten. Die einzurichtende Arbeitsgruppe muss auch die Herausforderung der Versorgung schulformwechselnder Schüler:innen zwingend berücksichtigen.
Die Schulverwaltung empfiehlt, folgende Maßnahmen zu prüfen und in zukünftigen Vorlagen konkret zum Beschluss vorzuschlagen:
- Installierung mobiler Raumeinheiten am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium und dem Bertha-von-Suttner-Gymnasium zum Zweck der Mehrklassenbildung zum Schuljahr 2024/2025.
- Beauftragung der SBO mit der Prüfung auf Umsetzung folgender Schulorganisatorischer Maßnahmen:
- Nutzung des Schulgebäudes am Standort Bermensfeld ab dem Schuljahr 2025/2026 für die Sekundarstufe I
- Prüfung der Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten an den bestehenden Realschulen
- Schaffung einer faktischen 5-Zügigkeit am Elsa-Brändström-Gymnasium
