Beschlussvorlage - B/17/4053-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen beschließt die Gutenbergstraße in einer sechsmonatigen Probephase in Ergänzung zum bestehenden Verkehrsversuch zu einer in beide Richtungen befahrbaren Straße umzugestalten sowie die Straße “Am Altmarkt“ für den Autoverkehr zu sperren.

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Konsequenzen

Bezug

 

A/17/3772-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [X ] Begründung:

 

Es werden keine zusätzlichen Flächen versiegelt.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen fasste am 13.09.2023 den Beschluss zu prüfen, ob die Gutenbergstraße in Ergänzung zum bestehenden Verkehrsversuch im Rahmen einer sechsmonatigen Probephase zu einer in beide Richtungen befahrbaren Straße umgestaltet werden kann und den Zugang zur Straße "Am Altmarkt" für den Autoverkehr zu sperren (Vorlage - A/17/3772-01).

 

Die Prüfung kommt zum Ergebnis, dass die geforderte Veränderung der Verkehrsführung im Bereich des Altmarktes durchführbar ist. Zur Umsetzung des Beschlusses sind folgende Maßnahmen erforderlich:

 

-            Schaffung einer Wendemöglichkeit an der Gutenbergstraße (siehe Abbildung 1). Der Wendebereich soll sich am Ende der Sackgasse der Gutenbergstraße befinden (siehe Abbildung 2). Dabei soll die Erreichbarkeit für Müllfahrzeuge gewährleistet sein.

 

Abbildung 1: Auszug RASt 06 FGSV Verlag; Flächenbedarf für einen Wendehammer für Pkw

 

Abbildung 2: Maßnahmen am Altmarkt     Quelle: Tim-Online, eigene Markierungen

 

-            Bereitstellung von Ausweichflächen an der Gutenbergstraße, um die Befahrbarkeit in beide Richtungen zu gewährleisten. Es bestehen bereits mehrere Flächen, die als Ausweichfläche z.B. im Bereich von Einfahrten genutzt werden können. Grundsätzlich wäre es möglich weitere Ausweichflächen, durch Umnutzung von vorhandenen PKW Stellplätzen, zu realisieren. Diese Möglichkeit sollte aber nur bei Bedarf umgesetzt werden. Erst wenn der Bedarf durch Beobachtungen der neuen Verkehrssituation tatsächlich besteht, werden somit Stellplätze für Ausweichflächen in Anspruch genommen.

 

Die Maßnahme wird über den Leistungsvertrag der WBO abgewickelt.

 

Ein Vorentwurf zur baulichen Umgestaltung des Altmarkts inkl. Änderung der Verkehrsführung wird mit Vorlage B/17/4007-01 zum Beschluss der weiteren Planungsleistungen vorgelegt. Die Ergebnisse aus dem Verkehrsversuch fließen in die weitere Planung des Altmarktes ein.

 

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