Beschlussvorlage - B/17/4009-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Betriebsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Gleichstellungsplan der SBO Servicebetriebe Oberhausen für den Zeitraum 2024-2028.

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Konsequenzen

Bezug

-

Konsequenzen

a) Finanzielle

keine [ ]

ja [X], siehe Begründung

b) Sonstige

Auswirkungen auf das Klima

ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

nein [X] Begründung:

Der Gleichstellungsplan hat keine Klimaauswirkungen.

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Sachverhalt

Begründung

Gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) erstellt jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Personalangelegenheiten jeweils für den Zeitraum von drei bis fünf Jahren einen Gleichstellungsplan und schreibt diesen nach Ablauf fort.

Der nunmehr zur Beschlussfassung vorgelegte Gleichstellungsplan für die SBO soll für die Jahre 2024 bis 2028 gelten; gemäß § 5 Abs. 7 LGG ist nach spätestens zwei Jahren ist die Zielerreichung des Gleichstellungsplans zu überprüfen.

Der Personalrat wurde im Rahmen seiner Mitwirkungsrechte beteiligt.

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Anlagen

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