Beschlussvorlage - B/17/3703-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über die Zustimmung der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen zur finanziellen Abwicklung der Einführung des DeutschlandTickets anstelle des SchokoTickets zum Schuljahr 2023/2024 im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker , Zylka
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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14.09.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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18.09.2023
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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25.09.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 23.06.2023 (Drucksache B/17/3672-01) gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Die Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt zu:
71.768,67 € beim Auftrag 330003010100 – Grundschulen, 330003010300 – Realschulen, 330003010400 – Gymnasien, 330003010500 – Förderschulen, 330003010600 – Gesamtschulen, 330003010700 – Berufskollegs, Kostenart 523100 – Schülerbeförderungskosten STOAG.
- Der Rat der Stadt beschließt, in Abänderung des Beschlusses zur Dringlichkeitsentscheidung B/17/3672-01 vom 23.06.2023 der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt zuzustimmen:
Statt 71.768,67 €, nun noch 9.180,00 € beim Auftrag 330003010400 – Gymnasien, Kostenart 529200 – Schülerbeförderungskosten STOAG.
Deckungsvorschlag
Keine Deckung, daher Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 9.180,00 €.
Sachverhalt
Begründung
Das MUNV hat einen Erlass übermittelt, der das Schülerticket als Deutschland- Ticket für die nach § 97 SchulG NRW in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) freifahrtberechtigten und ermäßigt fahrenden Schüler*innen und als Deutschland-Ticket für 29 Euro für die selbstzahlenden Schüler*innen für das Schuljahr 2023/24 einführt. Der Erlass sieht unter Berücksichtigung der bisherigen, hiesigen vertraglichen Regelungen zum SchokoTicket eine Finanzierung des DeutschlandTickets wie folgt vor:
- Bund und Länder finanzieren die Absenkung der Ticketpreise auf 49 EUR
- Vorhandenes Geld (SchokoTicket-Verträge) soll im System bleiben und zur Finanzierung der Absenkung für Selbstzahler (auf 29 Euro) genutzt werden
- Im System verbleiben bisherige Aufwendungen der öffentlichen und privaten Schulträger für die Fahrkostenerstattung nach §97 Abs. 1 SchulG2 i.V.m. der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO), aber mindestens 588,-€ pro Schüler*in pro Jahr (49,00 € x 12 Monate)
- Überschüsse von Schulträgern, die bereits heute mehr als 588,-€ pro Schüler*in pro Jahr entrichten verbleiben ebenfalls im System.
Die bisherigen Regelungen zum ermäßigten bzw. kostenlosen SchokoTicket werden auf das DeutschlandTicket übertragen. Für das DeutschlandTicket werden allerdings jährlich 12 monatliche Schulträgeranteile entrichtet, statt der bisher vertraglich mit der STOAG vereinbarten elf monatlichen Schulträgeranteile für das SchokoTicket. Der bereits bestehende Vertrag zwischen der Stadt Oberhausen, der STOAG sowie dem VRR bleibt weiterhin bestehen. In Anbetracht der aktuellen Vertragskonstellation basieren die entstehenden Kosten auf folgender Berechnung:
IST-Zustand:
Aktuelle Pauschale: 235.351,28 € monatlich (2.588.864,08 € pro Jahr für 11 Monate)
Anspruchsberechtigte: 5.096
11 Monate x 235.351,28 € = 2.588.864,08 € / 5.096 anspruchsberechtigte SuS
= 508,02 € (durchschnittliche Jahreskosten für das SchokoTicket pro SuS)
SOLL-Zustand:
12 Monate x 5.096 anspruchsberechtigte SuS x 49,00 €
= 2.996.448,00 €
-2.588.864,08 €
= 407.583,92 €
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| 2.821.580 EUR |
| Davon für | Schokotickets | 2.588.864 EUR |
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| Sonstige Beförderung wie Schülerfahrtkosten für die Berufskollegs, Schülerbeförderungskosten anderer Unternehmen, Bundesjugendspiele, Mehrfahrtenausweise und Fahrtkosten für Schülerpraktikum | 232.716 EUR |
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| IST SAP Stand 01.08.2023 für SchokoTickets und sonstige Beförderung | 1.549.234 EUR |
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| Prognose August bis Dezember DeutschlandTicket für 5.096 SuS | 1.248.520 EUR |
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| Prognose Sonstige Beförderung August bis Dezember | 33.006 EUR |
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| Summe Ansatz 2023 Neu per Dringlichkeitsentscheidung | 2.830.760 EUR |
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| DeutschlandTicket 12 Monate mit 5%-Steigerung: 5.350 SuS x 12 x 49 | 3.145.800 EUR |
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| Sonstige Beförderung 70.000 plus 3% Steigerung | 72.100 EUR |
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| Summe für Planung 2024, die bei der Planung angemeldet wird | 3.217.900 EUR |
Die Differenz aus 1. Planansatz 2023 zu 2. Prognose 2023 ergibt den überplanmäßigen Mittelbedarf i.H.v. 9.180 €.
Hierbei bleibt zu beachten, dass nur in diesem Modell die Möglichkeit für die Selbstzahler/innen besteht, das DeutschlandTicket Schule für 29 € zu erhalten. Die aktuelle Anzahl der Schokoticket Selbstzahler/innen beträgt 6.009 SuS. Die 6.009 SuS gelten als nicht anspruchsberechtigt und sind daher Selbstzahler.
Die für das Haushaltsjahr 2024 benötigten Mittel werden vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt und unter Berücksichtigung der SuS-Zahlen bei der Haushaltsplanung 2024 entsprechend angemeldet.
In den Jahren 2025 bis 2027 wird jeweils mit einer 5%-Steigerung der SuS-Zahlen, sowie einer einer 3%-Steigerung der Kosten für die sonstige Beförderung kalkuliert:
2024 | 3.217.900 EUR |
2025 | 3.377.100 EUR |
2026 | 3.544.600 EUR |
2027 | 3.720.300 EUR |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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746,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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459 kB
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