25.09.2023 - 16 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Sitzung:
-
17. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 25.09.2023
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
"1. Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 23.06.2023 (Drucksache B/17/3672-01) gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Die Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt zu:
71.768,67 € beim Auftrag 330003010100 - Grundschulen, 330003010300 - Realschulen, 330003010400 - Gymnasien, 330003010500 - Förderschulen, 330003010600 - Gesamtschulen, 330003010700 - Berufskollegs, Kostenart 523100 - Schülerbeförderungskosten STOAG.
2. Der Rat der Stadt beschließt, in Abänderung des Beschlusses zur Dringlichkeitsentscheidung B/17/3672-01 vom 23.06.2023 der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt zuzustimmen:
Statt 71.768,67 €, nun noch 9.180,00 € beim Auftrag 330003010400 - Gymnasien, Kostenart 529200 - Schülerbeförderungskosten STOAG.
Deckungsvorschlag
Keine Deckung, daher Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 9.180,00 €."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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