Beschlussvorlage - B/17/3864-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Umweltausschuss hält den Widerspruch des Naturschutzbeirates vom 20.07.2023 zur Durchführung der geplanten Veranstaltung „Lumina“ von Oktober 2023 bis Februar 2024 im Landschaftsschutzgebiet 1.2.11 „Stadtwald Osterfeld / Revierpark Vonderort“ für

 

unberechtigt.

 

berechtigt.

 

Für eine mögliche erneute Beantragung einer naturschutzrechtlichen Befreiung gemäß § 67 BNatSchG zu einem späteren Zeitpunkt, empfiehlt der Umweltausschuss dem Antragsteller die Erstellung einer Artenschutzprüfung der Stufe 2, die den gesetzlich vorgeschriebenen Methodenstandards des Methodenhandbuchs zur Artenschutzprüfung in NRW – Bestandserfassung, Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen und Monitoring – des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz entspricht und in der das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG für alle gesetzlich geschützten Tierarten im gesamten Veranstaltungszeitraum ausgeschlossen werden kann.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

B/17/3699-01  Naturschutzbeirat  20.07.2023

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

 

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Sachverhalt

Beratungsgegenstand

 

Entscheidung über den Widerspruch des Naturschutzbeirates vom 20.07.2023 gegen eine naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 BNatSchG für die geplante Veranstaltung „Lumina“ von Oktober 2023 bis Februar 2024 im Landschaftsschutzgebiet 1.2.11 „Stadtwald Osterfeld / Revierpark Vonderort“

 

 

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