Beschlussvorlage - B/17/3804-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung (EKrV) für den Ersatzneubau der Personenunterführung Sterkrade Bahnhof in Zusammenhang mit dem Ausbau der BETUWE, ABS 46/2 – Grenze NL/D – Emmerich - Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Daniela Görtzen
- Verantwortung:
- Frau Mauksch , Dez 5 Herr Dr. Palotz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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07.09.2023
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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14.09.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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18.09.2023
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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25.09.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt stimmt dem Neubau der Personenunterführung und der Vorplätze zu.
- Der Rat der Stadt stimmt dem Abschluss der als Anlage 1 beigefügten Eisenbahnkreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG zu.
Finanzmittel zur Umsetzung der Maßnahme wurden im Haushalt bzw. in der Investitionsplanung wie folgt berücksichtigt:
Finanzposition 560012010600500 – Personenunterführung Bahnhof Sterkrade, Finanzpositionen 782100 – Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken, 785100 – Auszahlunjgen für Hochbaumaßnahmen, 785101 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen – Ingenieurleistungen, 785200 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, 785240 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen – Ingenieurleistungen, Auftrag 560012010600 – ÖPNV – Neubau und Unterhaltung, Kostenart 522110 – Aufw. PU Sterkrade
Eine etwaige (Neu-)Aufteilung der Gesamtkosten (investiv/konsumtiv) erfolgt zur Veränderungsnachweisung zum Haushalt 2024 ff.
Konsequenzen
Bezug
B/16/0777-01 (22.06.2015)
Bebauungsplan Nr. 719 - Neumühler Straße / Sterkrader Bahnhof Westseite -
Aufstellungsbeschluss
B/16/2219-01 (19.12.2016)
Einbringen des Siegerentwurfes des konkurrierenden Planungsverfahrens zum Bahnhof Sterkrade in das Planfeststellungsverfahren der DB Netz zum dreigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Oberhausen - Emmerich
B/16/3613-01 (25.06.2018)
Abschluss einer Planungsvereinbarung und Neubau PU
M/17/0288-01 (21.01.2020)
Sachstandsbericht zum Umbau der Neumühler Straße und des Umfeldes am Bahnhof Sterkrade im Zuge des BETUWE-Ausbaus
M/17/1648-01 (15.03.2022)
Projektübersicht „Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ Stand 14.02.2022
B/17/3423-01 (25.09.2023)
Vordach Bahnhof Sterkrade
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X] Die Gesamtkosten werden aktuell auf ca. 41,790 Mio. EUR geschätzt. Für die Stadt Oberhausen fallen Baukosten in Höhe von ca. 24 Mio. EUR zuzüglich Folgekosten für Reinigungs-, Unterhaltungs- und Stromkosten in Höhe von 114.000 EUR – ca. 156.000 EUR sowie Aufwendungen für Abschreibungen und Zinsen an.
b) Sonstige
Auswirkungen auf das Klima
ja [X] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [ ] Begründung:
Sachverhalt
Begründung
Mit Beschluss vom 25.06.2018 erteilte der Rat der Stadt die Zustimmung, die Planungsvereinbarung zum Umbau des Bahnhofs Oberhausen-Sterkrade mit der DB Netz AG abzuschließen und den damit verbundenen Neubau der PU Bahnhof Oberhausen-Sterkrade durchzuführen (B/16/3613-01).
Die Planungsvereinbarung wurde mit dem Ziel „Änderung der EÜ „PU Bf Oberhausen-Sterkrade“ in Bahn-km 4,226 der Bahnstrecke 2270 von Oberhausen nach Emmerich im Zuge der Neumühler Straße in Oberhausen auf beidseitiges Verlangen der Kreuzungsbeteiligten“ abgeschlossen.
Darin ist u.a. in § 1 (5) geregelt, dass „für die Durchführung und die Verteilung der Kosten der Maßnahme […] zwischen den Beteiligten eine Kreuzungsvereinbarung nach § 5 EKrG abgeschlossen“ wird.
Einen aktuellen Überblick über die geplanten Maßnahmen gab der Sachstandsbericht (M/17/0288-01) vom 21.01.2020.
Die Planungen zum Umbau des Bahnhofs und der Personenunterführung wurden zwischenzeitlich unter Berücksichtigung des „Siegerentwurfes des konkurrierenden Planungsverfahrens zum Bahnhof Sterkrade“ (B/16/2219-01) und nach technischen und verkehrlichen Gesichtspunkten weiter ausgearbeitet. Zuletzt wurde über die Entwürfe der Vorplätze, der Straßenraumgestaltung Neumühler Straße, des Kiss&Ride-Parkplatzes und das zugehörige Verkehrskonzept in den Sitzungen am 21.01.2021 in der Bezirksvertretung Sterkrade und am 16.03.2021 im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss berichtet (M/17/0288-01).
Damit wurde die in § 2 (3) der Planungsvereinbarung genannte Anpassung der bereits erstellten Entwurfsplanung gem. Abs. 1 und 2 der Planungsvereinbarung an das Gestaltungskonzept „Lichtwelten“ durchgeführt, die als planerische Grundlage für die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung (EKrV) dient. Ein aktueller Gesamtentwurf der Planungen zum Umbau des Bahnhof Oberhausen-Sterkrade liegt als Anlage 2 dieser Vorlage bei.
Da dieser die Weiterentwicklung der im Jahr 2018 für den Beschluss der Planungsvereinbarung vorgestellte Planung darstellt, soll der neuen Gesamtplanung der Personenunterführung und der Vorplätze auf Grundlage des aktuellen Gesamtplans zugestimmt werden.
In der EKrV werden die Beteiligten an der Kreuzung, das Verlangen der Beteiligten, die Kostenteilung sowie die kreuzungsbedingten und nicht kreuzungsbedingten Maßnahmen im Zuge der Gesamtmaßnahme festgeschrieben.
Direkt an der Kreuzung beteiligt sind die DB Netz AG als Baulastträger des Schienenweges und die Stadt Oberhausen als Baulastträger des Gehweges. Die DB Station&Service AG ist sonstiger Beteiligter und zuständig für die Bahnanlagen.
Beide Kreuzungsbeteiligten haben ein Verlangen zur Änderung der Kreuzung geäußert. Die DB Netz AG mit der Verlängerung der Personenunterführung aufgrund der Verlegung der Bahnsteige und der Verbreiterung der Gleisanlage um ein Gleis und die Stadt Oberhausen mit einer Verbreiterung und Aufweitung der Personenunterführung. Nach EKrG §§ 3, 12 handelt es sich daher um beidseitiges Verlangen.
Mit den Fiktiventwürfen wurde auf Grundlage des Verlangens der Stadt die Personenunterführung auf 6 m zu verbreitern (bei einer Länge von 29 m) und des Verlangens der DB, die Bestandsunterführung auf 42 m zu verlängern (bei einer Breite von 4,10 m) ein Kostenteilungsschlüssel ermittelt.
Unter Berücksichtigung aller Randbedingungen entfallen auf die DB Netz AG 58,48 % und auf die Stadt Oberhausen 41,52 % der kreuzungsbedingten Kosten.
Kreuzungsbedingte Maßnahmen, die auf die Beteiligten aufgeteilt werden, sind u.a.
- der vollständige Rückbau der vorhandenen Eisenbahnüberführung (EÜ(F))
- Neubau der Eisenbahnüberführung (EÜ(F)) (Fiktiventwurf: 6m breit, Kreuzungswinkel 100 Gon)
- Neubau der Zugänge zur EÜ(F) (Fiktiventwurf)
- die Grundbeleuchtung in der EÜ(F)
- die Landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen
- die Sicherung und Verlegung Leitungen Dritter (inkl. Rückbau Medientunnel)
- der Grunderwerb.
Die Stadt Oberhausen übernimmt dazu die Kosten für die nicht kreuzungsbedingten Maßnahmen
- der Bau einer aufgeweiteten EÜ(F) (Realentwurf: 6 m breit, Kreuzungswinkel zw. 54,4 und 84,8 Gon)
- die Neugestaltung der Vorplätze inkl. Rampen
- die Grünflächen der Vorplätze
- die Verlegung der Fernwärmeleitung (Medientunnel)
Nicht kreuzungsbedingt und auch nicht Bestandteil der EKrV sind der Abbruch der vorhandenen Bahnsteige des Bf OB-Sterkrade und der Ersatz durch zwei neue Mittelbahnsteige sowie die Erschließung der neuen Bahnsteige über die geplante PU mittels Treppenaufgänge und Aufzüge.
Diese Maßnahmen an den Bahnsteigen und den Zugängen werden durch die DB Netz AG außerhalb der EKrV durchgeführt und werden hier nur nachrichtlich genannt.
Ebenfalls nicht Bestandteil der EKrV ist die Ambientebeleuchtung in und vor der Unterführung, die aus stadtgestalterischen Gründen aus dem Lichtwelten-Konzept übernommen wurde und durch die Stadt Oberhausen installiert und finanziert wird.
Darüber hinaus wird das Park&Ride-Parkhaus von der Stadt Oberhausen geplant, gebaut und finanziert.
Das Vordach Bahnhof Sterkrade über die östliche Treppen- und Rampenanlage soll ebenfalls auf alleinige Veranlassung der Stadt Oberhausen in Anlehnung an den Siegerentwurf „Lichtwelten“ geplant und errichtet werden (siehe B/17/2423-01).
Da sich die Stadt Oberhausen bei der Planung und Umsetzung der Kreuzungsmaßnahme mit der DB grundsätzlich im Konsens befindet, steht einer Zeichnung der Kreuzungsvereinbarung nichts im Wege.
Mit dem Abschluss der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung verpflichtet sich die Stadt, die gemeinsam mit der DB geplanten Maßnahmen durchzuführen.
Die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung liegt als Entwurf vor (siehe Anlage 1).
Kosten
Die Gesamtkosten (Planungs- und Baukosten) für die Umgestaltung des Bahnhof Oberhausen-Sterkrade werden aktuell auf ca. 41,790 Mio. Euro geschätzt.
Hierin enthalten sind die Kosten aller im Zuge des Umbaus geplanten Maßnahmen wie z.B. Rück- und Neubau der Unterführung und der Bahnsteige, Neubau der Vorplätze Ost und West, Errichtung eines Parkhauses, Neubau der Neumühler Straße, Errichtung eines Vorplatzdaches auf der Ostseite und Ausstattung der Unterführung und der Vorplätze mit einem ansprechenden Lichtkonzept. Enthalten sind auch alle erforderlichen Kosten Dritter für das Verlegen von Leitungen, Planungs- und Verwaltungskosten.
Kreuzungsbedingte Kosten:
Als kreuzungsbedingte Kosten werden die Kosten definiert, die für eine Wiederherstellung des Bahnhofs Sterkrade nach Errichtung des zusätzlichen Gleises im Rahmen der Betuwe-Erweiterung unmittelbar erforderlich sind.
Dazu gehören z.B.
- Die Verlängerung und Verbreiterung der Unterführung, um das zusätzliche Bahngleis im rechten Winkel zu unterqueren.
- Die Standardbeleuchtung der Unterführung sowie der Treppen und Rampen
- Die Herstellung von Treppen- und Rampenanlagen (Vorplätze)
- Der Neubau der Neumühler Straße (inkl. Grunderwerb und Gebäudeabriss)
- Das Verlegen von Versorgungsleitungen
- Die Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Streckenabschnitte der STOAG
- Die Verwaltungskostenpauschale und Umsatzsteuer für die kreuzungsbedingten Maßnahmen
Die kreuzungsbedingten Kosten betragen nach aktueller Kostenschätzung ca. 14,343 Mio. Euro.
Diese Kosten werden anhand eines zuvor ermittelten Kostenteilungsschlüssels auf die Kreuzungsbeteiligten aufgeteilt.
Die Ermittlung eines solchen Teilungsschlüssels erfolgt nach festgelegten Vorgaben des Bundes (Richtlinien zur Ermittlung und Aufteilung der Kostenmasse bei
Kreuzungsmaßnahmen).
Die Kostenaufstellungen wurden durch die Fachverwaltung und die begleitende Projektsteuerung geprüft und freigegeben.
Die DB Netz AG trägt ca. 8,388 Mio. Euro (58,48 %), auf die Stadt entfallen etwa 5,955 Mio. Euro (41,52 %). Die Stadt Oberhausen trägt damit an den kreuzungsbedingten Kosten den geringeren Teil.
Nicht kreuzungsbedingte Kosten:
Die nicht kreuzungsbedingten Kosten umfassen sowohl Kosten, die in der EKrV geregelt werden als auch Kosten, die darüber hinaus im Zuge der Gesamtmaßnahme entstehen.
Zu den nicht kreuzungsbedingten Kosten aus der EKrV gehören z.B.
- Die Neuausrichtung der Unterführung für eine bessere Anbindung an die Vorplätze
- Die Aufwendungen für die Gestaltung der Vorplätze unter Berücksichtigung des Lichtwelten-Konzeptes
- Die Kostenanteile der erforderlichen Leitungsverlegungen, die aufgrund von Konzessionsverträgen mit Leitungsbetreiben (LB) von den LB zu übernehmen sind
- Die Grünflächen der Vorplätze
Hieraus entstehen der Stadt Oberhausen nicht kreuzungsbedingte Kosten in Höhe von ca. 5,301 Mio. Euro.
Die Summe der Kosten, die mit der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung geregelt werden sollen, beträgt insgesamt ca. 19,644 Mio. Euro.
Zu den weiteren Kosten, die abseits der EKrV durch den Umbau des Bahnhof Sterkrade entstehen, zählen u.a.:
- Die zusätzliche Ambientebeleuchtung in und vor der Unterführung (Stadt)
- Der Rückbau sowie die Neuerstellung der Bahnsteige und deren Treppen- und Aufzugsanlagen (Bahn)
- Das Vorplatzdach in Anlehnung an das Lichtweltenkonzept (Stadt, siehe auch B/17/3423-01)
- Die Verlängerung der Bahnsteigdächer (Stadt)
- Der Umbau der Neumühler Straße (Stadt)
Diese ebenfalls nicht kreuzungsbedingten Kosten betragen insgesamt ca. 22,146 Mio. Euro und verteilen sich auf einen städtischen Anteil (ca. 12,872 Mio. Euro), einen Anteil der Bahn (ca. 6,348 Mio. Euro) sowie einen Anteil der Leitungsbetreiber (2,925 Mio. Euro) und sind nicht Bestandteil der Kreuzungsvereinbarung und damit nicht Bestandteil des hier vorgelegten Ratsbeschlusses.
Bezüglich der städtischen Kostenanteile gibt es für die Umsetzung der Ambientebeleuchtung (ca. 725.000 Euro), des Vorplatzdaches (ca. 1,8 Mio. Euro) und des Parkhauses (ca. 3,8 Mio. Euro) keine vertraglichen Verpflichtungen, so dass die weitere Umsetzung mit entsprechenden Beschlüssen in den Gremien der Stadt Oberhausen noch entschieden werden muss (siehe weitere Vorgehensweise).
Die Aufsummierung der einzelnen Posten ergibt einen Kostenanteil der Stadt an der Gesamtmaßnahme Bahnhof Sterkrade von etwa 24,123 Mio. Euro (57,74 %).
Auf die Bahn entfallen demnach ca. 14,736 Mio. Euro (35,26 %).
Die Leitungsbetreiber beteiligen sich mit insg. ca. 2,925 Mio. Euro (7,00 %) an der Maßnahme.
Folgekosten, Ablösung
Die Unterhaltung und die Reinigung der Personenunterführung sind Aufgabe der Stadt Oberhausen als Straßenbaulastträger dieser Wegeverbindung. Für diese Aufgabe liegt ein Angebot der DB Station&Service vor. Das Angebot umfasst neben den o.g. Positionen auch die Stromkosten und eine Pauschale für die Entfernung von Graffiti und beträgt ca. 90.000 Euro pro Jahr.
Die Verlängerung der Bahnsteigdächer erhöht auch die Aufwendungen für die Reinigung und Wartung für die Bahn als Eigentümerin der Dächer. Dieser Mehraufwand muss vereinbarungsgemäß der DB Station&Service erstattet werden und beträgt ca. 15.000 Euro im Jahr.
Für Wartung und Betrieb der Ambientebeleuchtung werden Kosten von etwa 9.000 Euro im Jahr geschätzt.
Insgesamt entstehen der Stadt Oberhausen Reinigungs-, Unterhaltungs- und Stromkosten von ca. 114.000 Euro pro Jahr.
Für die o.g. Kosten wurden jährliche Preissteigerungen von 2 % vereinbart, sodass die jährlichen Kosten bis zum frühestmöglichen Ende der Vertragslaufzeit auf ca. 156.500 Euro pro Jahr steigen werden.
Die Verlangen von Stadt (Verbreiterung) und DB (Verlängerung) an der PU Sterkrade führen dazu, dass die DB Netz AG als Eigentümer des Bauwerks in Zukunft einen höheren Unterhaltungsaufwand haben wird. Dieser Mehraufwand wird in einer Ablösungsberechnung ermittelt und unter Berücksichtigung des Kostenteilungsschlüssels verrechnet.
Die vorh. Unterführung hat ihre rechnerische Lebensdauer nahezu erreicht. Der Neubau der PU führt bei Ermittlung der Erhaltungsmehrkosten in Verbindung mit den Kostenanteilen der Stadt dazu, dass der DB Netz AG ein erheblicher Vorteil entsteht. Dieser Vorteil beträgt gemäß Ablösungsberechnung ca. 260.944 Euro und wird der Stadt Oberhausen als Einmalzahlung ausgezahlt.
Mit dieser Einmalzahlung sind alle zukünftigen Mehraufwendungen für den Unterhalt des Bauwerks abgegolten.
Verfahrensstand (B-Plan Nr. 719)
Voraussetzung für die Gesamtmaßnahmen ist der Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Nr. 719.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden u. TöB´s nach § 4 (1) BauGB haben bereits stattgefunden.
Durchzuführen sind noch die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden u. TöB´s nach § 4 (2) BauGB. Angestrebt wird dies zum 1. Quartal 2024.
Der Satzungsbeschluss wird bis 2027 erforderlich, damit die Fertigstellung der Baumaßnahmen inkl. der notwendigen vorbereitenden Maßnahmen (z.B. Ausschreibungsvorbereitung und Vergabe) fristgerecht erfolgen können.
Weitere Vorgehensweise
Als vorauslaufende Maßnahme wurde bereits 2021 der Kanalbau durchgeführt und die neu geplante Neumühler Straße als Baustraße hergestellt. Nach Abschluss aller weiteren Baumaßnahmen im westlichen Umfeld des Bahnhofes Oberhausen-Sterkrade wird der Straßenausbau final fertiggestellt.
Derzeit ist vorgesehen, dass die Maßnahmen Ende 2025 mit dem Bau der Westseite beginnen und 2029 mit der Fertigstellung des Vorplatzes Ost abgeschlossen werden.
Für das Park&Ride-Parkhaus wurde bereits ein Vorentwurf erstellt, der unter anderem großzügige Wandbegrünungen, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach und zahlreiche Fahrradstellplätze vorsieht. Grundsätzlich soll dieser Vorentwurf weiter verfolgt und in den nächsten Schritten fachtechnisch (u.a. Brandschutz, Statik, Immissionsschutz) überprüft und bewertet werden.
Das Ergebnis dieses Prozesses wird durch die Verwaltung separat vorgestellt.
Das Vordach über die östliche Treppen- und Rampenanlage soll auf Grundlage eines Vorentwurfes des Architektenbüros Meier-Ebbers weiter konkretisiert werden. Über die dafür erforderliche Planungsleistung soll mit der Beschlussvorlage B/17/3423-01 entschieden werden.
Zu den von der Stadt gewünschten Verlängerungen der beiden Bahnsteigdächer gibt es bereits eine Vereinbarung über die Regelung der „Verantwortlichkeiten für die Pflichten des laufenden Betriebs“ und zur „Tragung der in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten“.
Darüber hinaus ist noch eine Vereinbarung über die Durchführung und die Kostentragung der Dachverlängerung zwischen Stadt und DB abzuschließen.
Die Beleuchtung der Unterführung und der Vorplätze soll aus stadtplanerischer Sicht um eine Ambientebeleuchtung ergänzt werden. Diese Zusatzbeleuchtung wird in Abstimmung mit der DB Netz AG durch die Stadt Oberhausen geplant, ausgeführt und finanziert. Für die Installation in bzw. an das Überführungsbauwerk der DB Netz AG ist eine Vereinbarung abzuschließen, die dann auch Regelungen zur Kostentragung und Verantwortlichkeit beinhalten wird.
Die zentralen Lärmschutzelemente an den Zu- und Ausgängen werden mit dem Sterkrader Wappentier bedruckt und es werden Glaselemente in die Lärmschutzwände eingefügt. Nach aktuellem Stand entstehen der Stadt Oberhausen hierdurch keine zusätzlichen Kosten. Entsprechend kann auf eine vertragliche Regelung durch eine weitere Vereinbarung verzichtet werden.
Darüber hinaus sind zusätzliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Oberhausen und der DB, bzw. der StOAG (für die bauzeitliche Inanspruchnahme der ÖPNV-Trasse) und der DB zur Bauausführung abzuschließen.
Der gesamte Tiefbau inkl. der städtischen Flächen soll über die DB Netz AG bzw. deren Auftragnehmer abgewickelt werden. Die entsprechende Ausführungsplanung wird derzeit zwischen Stadt und DB angestimmt.
Förderung
Für den Ausbau der Neumühler Straße, den Bau der Bushaltestellen und den Bau des Kiss&Ride-Parkplatzes sollen Förderanträge gestellt werden. Für den Ausbau der Neumühler Straße erfolgte die Anmeldung als Fördermaßnahme bereits 2020, um einen förderunschädlichen Baubeginn der Maßnahme zu gewährleisten.
Des Weiteren verfolgt die Stadt Oberhausen den Plan zur Errichtung eines Park&Ride-Parkhauses auf Grundlage des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans 719 Neumühler Straße/Sterkrader Bahnhof Westseite - im Stadtteil Sterkrade-Mitte, um das bereits heute bestehende Angebotsdefizit für Pendler in diesem Bereich zu kompensieren. Für die Finanzierung des geplanten Parkhauses sollen Fördermöglichkeiten erschlossen werden.
Die Genehmigung von Fördermitteln für Einzelmaßnahmen, die durch die Stadt Oberhausen zu tragen sind, ist an den Abschluss der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung gebunden.
Kurzfassung
Die Neugestaltung des Bahnhof Oberhausen-Sterkrade im Zuge des Ausbaus der Erweiterung der Betuwe-Strecke Emmerich-Oberhausen umfasst zahlreiche Maßnahmen zur Neugestaltung des Bahnhofsareals.
Das Gesamtkonzept umfasst nicht nur die Erweiterung der Gleisanlage und der Bahnsteige, sondern auch die Neuausrichtung der Personenunterführung für eine bessere Anbindung der beiden Stadtteile Sterkrade und Schwarze Heide. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur stärkeren Verknüpfung der unterschiedlichen Verkehrsarten (MIV, Rad- und Fußverkehr, ÖPNV) wie z.B. die Verlagerung von Bushaltestellen, die Errichtung von Kurzzeit- und Pendlerparkplätzen (Kiss&Ride, Park&Ride) sowie gesicherte Stellplätze für Fahrräder umgesetzt.
Die Kosten aller Maßnahmen belaufen sich auf rund 42 Mio. Euro, die sich die Stadt Oberhausen und die DB Netz AG als Kreuzungsbeteiligte teilen.
Wegen der umfangreichen zusätzlichen Maßnahmen der Stadt (z.B. Parkplätze, Parkhaus) hat die Stadt ca. 27 Mio. Euro der Gesamtkosten zu tragen. Aufgrund von Konzessionsverträgen können knapp 3 Mio. Euro an die Leitungsbetreiber weitergegeben werden.
Die DB Netz AG beteiligt sich mit insg. etwa 15 Mio. Euro am Umbau des Bahnhof Oberhausen-Sterkrade.
Durch den Umbau des Bahnhofs entstehen Folgekosten für z.B. die Reinigung der Unterführung und der Bahnsteigdächer in Höhe von etwa 114.000 Euro bis 156.500 Euro pro Jahr, die von der Stadt Oberhausen zu tragen sind.
Die gemäß Planungsvereinbarung abzuschließende Eisenbahnkreuzungsvereinbarung regelt den Umfang der Maßnahme und die Aufteilung der Kosten auf die Beteiligten.
Mit dem Abschluss der EKrV legen sich die Beteiligten verbindlich auf die vereinbarten Maßnahmen fest, sodass für die weiteren Verfahrensschritte Planungssicherheit besteht.
Die Verwaltung schlägt den Neubau der Personenunterführung und der Vorplätze sowie den Abschluss der als Anlage beigefügten Eisenbahnkreuzungsvereinbarung vor.
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