Beschlussvorlage - B/17/3703-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 23.06.2023 (Drucksache B/17/3672-01) gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt zu:

 

71.768,67 € beim Auftrag 330003010100 – Grundschulen, 330003010300 – Realschulen, 330003010400 – Gymnasien, 330003010500 – Förderschulen, 330003010600 – Gesamtschulen, 330003010700 – Berufskollegs, Kostenart 523100 – Schülerbeförderungskosten STOAG.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, in Abänderung des Beschlusses zur Dringlichkeitsentscheidung B/17/3672-01 vom 23.06.2023 der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt zuzustimmen:

 

Statt 71.768,67 €, nun noch 9.180,00 € beim Auftrag 330003010400 – Gymnasien, Kostenart 529200 – Schülerbeförderungskosten STOAG.

 

 

Deckungsvorschlag

 

Keine Deckung, daher Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 9.180,00 €.

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Konsequenzen

Bezug

 

Dringlichkeitsentscheidung B/17/3672-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ X ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [ ] Begründung:

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Sachverhalt

Begründung

 

Das MUNV hat einen Erlass übermittelt, der das Schülerticket als Deutschland- Ticket für die nach § 97 SchulG NRW in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) freifahrtberechtigten und ermäßigt fahrenden Schüler*innen und als Deutschland-Ticket für 29 Euro für die selbstzahlenden Schüler*innen für das Schuljahr 2023/24 einführt. Der Erlass sieht unter Berücksichtigung der bisherigen, hiesigen vertraglichen Regelungen zum SchokoTicket eine Finanzierung des DeutschlandTickets wie folgt vor:

 

  • Bund und Länder finanzieren die Absenkung der Ticketpreise auf 49 EUR
  • Vorhandenes Geld (SchokoTicket-Verträge) soll im System bleiben und zur Finanzierung der Absenkung für Selbstzahler (auf 29 Euro) genutzt werden
  • Im System verbleiben bisherige Aufwendungen der öffentlichen und privaten Schulträger für die Fahrkostenerstattung nach §97 Abs. 1 SchulG2 i.V.m. der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO), aber mindestens 588,-€ pro Schüler*in pro Jahr (49,00 € x 12 Monate)
  • Überschüsse von Schulträgern, die bereits heute mehr als 588,-€ pro Schüler*in pro Jahr entrichten verbleiben ebenfalls im System.

Die bisherigen Regelungen zum ermäßigten bzw. kostenlosen SchokoTicket werden auf das DeutschlandTicket übertragen. Für das DeutschlandTicket werden allerdings jährlich 12 monatliche Schulträgeranteile entrichtet, statt der bisher vertraglich mit der STOAG vereinbarten elf monatlichen Schulträgeranteile für das SchokoTicket. Der bereits bestehende Vertrag zwischen der Stadt Oberhausen, der STOAG sowie dem VRR bleibt weiterhin bestehen. In Anbetracht der aktuellen Vertragskonstellation basieren die entstehenden Kosten auf folgender Berechnung:

 

IST-Zustand:

Aktuelle Pauschale: 235.351,28 € monatlich (2.588.864,08 € pro Jahr für 11 Monate)

Anspruchsberechtigte: 5.096

 

11 Monate x 235.351,28 € = 2.588.864,08 € / 5.096 anspruchsberechtigte SuS

= 508,02 € (durchschnittliche Jahreskosten für das SchokoTicket pro SuS)

 

SOLL-Zustand:

12 Monate x 5.096 anspruchsberechtigte SuS x 49,00 €

= 2.996.448,00 €

-2.588.864,08 €

= 407.583,92 €

 

  1. Planansatz 2023:

 

 

2.821.580 EUR

 

Davon für

Schokotickets

2.588.864 EUR

 

 

Sonstige Beförderung wie Schülerfahrtkosten für die Berufskollegs, Schülerbeförderungskosten anderer Unternehmen, Bundesjugendspiele, Mehrfahrtenausweise und Fahrtkosten für Schülerpraktikum

232.716 EUR

 

 

 

 

  1. Prognose 2023:

 

IST SAP Stand 01.08.2023 für SchokoTickets und sonstige Beförderung

1.549.234 EUR

 

 

Prognose August bis Dezember DeutschlandTicket für 5.096 SuS

1.248.520 EUR

 

 

Prognose Sonstige Beförderung August bis Dezember 

33.006 EUR

 

 

Summe Ansatz 2023 Neu per Dringlichkeitsentscheidung 

2.830.760 EUR

 

 

 

 

  1. Planansatz 2024:

 

DeutschlandTicket 12 Monate mit 5%-Steigerung: 5.350 SuS x 12 x 49

3.145.800 EUR

 

 

Sonstige Beförderung

70.000 plus 3% Steigerung

72.100 EUR

 

 

Summe für Planung 2024, die bei der Planung angemeldet wird

3.217.900 EUR

 

 

Die Differenz aus 1. Planansatz 2023 zu 2. Prognose 2023 ergibt den überplanmäßigen Mittelbedarf i.H.v. 9.180 €.

 

Hierbei bleibt zu beachten, dass nur in diesem Modell die Möglichkeit für die Selbstzahler/innen besteht, das DeutschlandTicket Schule für 29 € zu erhalten. Die aktuelle Anzahl der Schokoticket Selbstzahler/innen beträgt 6.009 SuS. Die 6.009 SuS gelten als nicht anspruchsberechtigt und sind daher Selbstzahler.

 

Die für das Haushaltsjahr 2024 benötigten Mittel werden vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt und unter Berücksichtigung der SuS-Zahlen bei der Haushaltsplanung 2024 entsprechend angemeldet.

 

In den Jahren 2025 bis 2027 wird jeweils mit einer 5%-Steigerung der SuS-Zahlen, sowie einer einer 3%-Steigerung der Kosten für die sonstige Beförderung kalkuliert:

2024

3.217.900 EUR

2025

3.377.100 EUR

2026

3.544.600 EUR

2027

3.720.300 EUR

 

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Anlagen

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