Beschlussvorlage - B/17/3456-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt:

  1. die organisatorische Weiterentwicklung des Bereichs 2-6/Kommunales Integrationszentrum (KI);
  2. die Einrichtung von

 

  • 0,5 Stelle KI-Verwaltungsassistenz
  • 1 Stelle Flüchtlingskonzept und Koordinationssaufgaben
  • 1 Stelle Sprachmittlerpool
  • 1 Stabsstelle im Dezernat 3 für die Geschäftsstelle des Integrationsrates und zur Umsetzung wesentlicher Projekte der Integrationsarbeit in Oberhausen
  • 1 Stelle Verwaltungskraft zur Unterstützung der Stabstelle

 

  1. die Entfristung von 2,5 KIM-Koordinierungsstellen und einer 0,5 KIM-Assistenzstelle sowie 4 KIM Case-Management-Stellen im Bereich 2-6 sowie 1,5 KIM-Stellen im FB 2-4-30/Ausländerangelegenheiten

 

 

Deckungsvorschlag:

Zu Pkt. 2: Die für die Einrichtung der 2 Stellen „Migrantische Ökonomie“ anfallenden Personalmehraufwendungen werden über die Reduzierung des Zuschusses an den Integrationsrat gedeckt; im Übrigen Einsparung im Deckungsring Personal (D00000001).

 

Zu Pkt. 3: Die Personalkosten für die KIM-Stellen in Höhe von 784.800,- EUR sind im Haushaltsplan 2023 unter Berücksichtigung einer Förderung von 455.000,- EUR geplant. Der Eigenanteil beträgt somit 335.100,- EUR. Für die Jahre 2024 ff. erfolgte noch keine Veranschlagung im Haushalt, sodass - unter der Voraussetzung einer möglichen Förderung – mindestens der Eigenanteil das Jahresergebnis verschlechtern würde. Im Falle eines negativen Förderbescheids werden die Mitarbeiter*innen an anderer Stelle eingesetzt.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

VV Beschluss vom 25.04.2023

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [x] siehe Begründung

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

  1. Organisatorische Betrachtung:

 

Seit der Überführung der ehemaligen Regionalen Arbeitsstelle Zuwanderung (RAA) in ein Kommunales Integrationszentrum (KI) im Jahr 2013 (Drucksachen Nr.: B/15/2685-01) haben sich weitere verwaltungsorganisatorische Veränderungen im Bereich 2-6/Kommunales Integrationszentrum ergeben:

 

  • 2014: Verlagerung der „Koordinierungsstelle Integration“ aus dem Bereich 0-4/Chancengleichheit in den Bereich 2-6/Kommunales Integrationszentrum (Drucksachen Nr.: B/16/0212-01);
  • 2018: Weiterentwicklung der Sozialarbeit und Verlagerung der Stellen aus dem Bereich 3-2/Soziales in den Bereich 2-6/Kommunales Integrationszentrum (Drucksachen Nr.: B/16/3877-01);
  • 2020: Implementierung des Landesprogramms „Kommunales Integrationsmanagement NRW“ (KIM-NRW) sowie Einrichtung von 6 befristeten Planstellen im KI sowie 1,5 befristeten Planstellen im Fachbereich 2-4-30/Ausländerangelegenheiten (Drucksachen Nr.: B/17/0156-01);
  • 2021: Einrichtung von weiteren 2 befristeten Planstellen im Rahmen des KIM-NRW im KI (Drucksachen Nr.: B/1771456-01);
  • 2022: Besetzung der Bereichsleitungsstelle; Personalangelegenheit, externe Einstellung einer Tarifbeschäftigten bei der Stadt Oberhausen (Drucksachen Nr.: B/17/2488-01).

 

Rechtlicher Rahmen:

 

Das Land hat mit der Novellierung des „Integrations- und Teilhabegesetzes“ im Jahr 2021 die Einrichtung des „Kommunalen Integrationsmanagements (KIM)“ und dessen Eingliederung in die Kommunalen Integrationszentren gesetzlich festgelegt. Das KIM soll grundsätzlich zur Koordination von Integrationsprozessen beitragen und zugleich über ein rechtskreisübergreifendes „Case-Management“ die Betreuung, insbesondere der Zielgruppe „Neuzugewanderte“, intensivieren. Die jeweilige Stellenanzahl richtet sich nach der Gemeindegröße. Der Stadt Oberhausen wurden Landesmittel für 6 Personalstellen (2 Vollzeit-, 4 Teilzeitstellen) im Bereich 2-6 und sowie 1,5 Personalstellen (3 Teilzeitstellen) im Fachbereich 2-4-30/Ausländerangelegenheiten über KIM für das Jahr 2021 und für 10 Personalstellen im KI ab dem Jahr 2022 zugewiesen.

Im Rahmen der Umsetzung des KIM-Bausteins 2 sind insgesamt 4 Case-Managementsstellen beim KI verortet und 6 Case-Managementsstellen an folgende Träger der Freien Wohlfahrtspflege nach gemeinsamer Abstimmung weitergeleitet:

 

  • 1,5 Stellen:  Arbeiterwohlfahrt Oberhausen e.V.,
  • 1 Stelle:  Caritasverband Oberhausen e.V.,
  • 1 Stelle:  Diakonisches Werk des Ev. Kirchenkreises Oberhausen und
  • 1,5 Stellen:  DRK-Kreisverband Oberhausen (Rhld.) e.V.
  • 1 Stelle: pro wohnen international e.V.

 

Darüber hinaus hat das Land zur inhaltlichen Umsetzung des novellierten Gesetzes nach einem partizipativen Prozess im Jahr 2022 die „Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030“ beschlossen. Die Strategie formuliert drei „Zieldimensionen“ für die Integrationsarbeit: „Erstintegration von Neuzugewanderten“, „Nachhaltige Integration in die Regelsysteme“ und „Migrationsgesellschaft gestalten“.

 

Im Rahmen der Umsetzung des KIM-Bausteins 3 sind insgesamt 1,5 Stellen im FB 2-4-30/Ausländerangelegenheiten verortet.

Vor diesem Hintergrund soll die Organisationsstruktur des KI an die aktuellen Herausforderungen in der Stadt Oberhausen angepasst und zugleich an den rahmengebenden Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen ausgerichtet werden.

 

Zeitliche Abfolge:

 

Die Änderung im Bereich 2-6 sowie die 1,5 KIM-Stellen im FB 2-4-30/Ausländerangelegenheiten werden zum 01.07.2023 umgesetzt. Die Einrichtung der Stabstelle im Dezernat 3 wird zum 01.10.2023 erfolgen.

 

 

  1. Bisherige Organisationsstruktur des KI

Die bisherige Organisationsstruktur ist im Jahr 2018 erstellt worden und bildet den Status nach der Zusammenführung mit der Verlagerung der Stellen aus dem Bereich 3-2/Soziales in den Bereich 2-6/Kommunales Integrationszentrum ab.

Noch nicht in der Organisationsstruktur aufgeführt sind die Aufgaben im Rahmen der Landesprogramme „KOMM-AN NRW“, „Guter Lebensabend NRW“ und „Kommunales Integrationsmanagement NRW“.

 

2. Neue Organisationsstruktur des Bereichs 2-6/Kommunales Integrationszentrum

 

Das Konzept für die neue Organisationsstruktur orientiert sich an den aktuellen Herausforderungen der Integrationsarbeit und berücksichtigt zudem Aufgaben der strategischen Ausrichtung und des Controllings bei der Abwicklung von Förderprogrammen.

Aktuell werden insbesondere

  • 6 Förderprogramme umgesetzt (Kommunales Integrationsmanagement, KOMM-AN NRW, Sprachmittlerpool, Integrationschancen für Kinder und Familien, Durchstarten in Ausbildung und Arbeit, Guter Lebensabend NRW);
  • alle neu zugewanderten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen beraten und in Abstimmung mit dem Bereich 3-3 / Schule in eine Schule vermittelt;
  • Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien mit Einwanderungsgeschichte entlang der Bildungskette erstellt und umgesetzt;
  • Neuzugewanderte und Geflüchtete beraten, im Rahmen des Übergangsmanagements begleitet und in Wohnraum vermittelt;
  • Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung des Regelsystems konzipiert und umgesetzt;
  • Maßnahmen zur migrationsgesellschaftlichen Öffnung von Verwaltungsstrukturen konzipiert und umgesetzt;
  • ehrenamtliche Strukturen gestärkt und in die Arbeit einbezogen.

 

Darüber hinaus werden folgende Aufgabenschwerpunkte behandelt:

  • die Fertigstellung der begonnenen Arbeiten zu einem Integrationskonzept der Stadt Oberhausen sowie dessen regelmäßigen Aktualisierung;
  • der Aufbau, die Implementierung und die regelmäßige Aktualisierung eines Integrationsmonitorings;
  • die Implementierung eines Fördermittelcontrollings zu Antragstellung und Abrechnung von Förderprogrammen;
  • die Intensivierung der Vernetzung des KI mit den kommunalen Bereichen, den Freien Trägern, Migrantenselbstorganisationen und dem Ehrenamt.

 

Aus diesen Zusammenhängen heraus ergib sich für die künftige Organisation des KI folgende Struktur:

 

Die Stelle „Projektförderung, Haushalt, Programmcontrolling“ wird der Bereichsleitung direkt zugeordnet.

Die Aufteilung der zwei Fachbereiche orientiert sich an den Zieldimensionen der „Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030“ des Landes: „Erstintegration von Neuzugewanderten“, „Nachhaltige Integration in die Regelsysteme“ und „Migrationsgesellschaft gestalten“.

 

Der Fachbereich 2-6-10 ist zuständig für die „Erstintegration von Neuzugewanderten“:

Die Tätigkeit umfasst alle Aufgaben in diesem Verantwortungskreis und trägt dem besonderen Unterstützungsbedarf neueingewanderter Menschen Rechnung. Hierzu zählen auch die Aufgaben der klassischen „Flüchtlingssozialarbeit“.

 

Im Fachbereich 2-6-20 liegt die Verantwortung für „Nachhaltige Integration in die Regelsysteme“ und „Migrationsgesellschaft gestalten“ und gliedert sich in drei Sachgebiete: „Kommunales Integrationsmanagement“, „Bildungsaufgaben“ und „Querschnittsaufgaben“. In diesem Bereich liegt die Zuständigkeit für das Integrationskonzept und das Integrationsmonitoring sowie die koordinierenden Aufgabenbereiche. In jedem Sachgebiet ist eine Koordinationsfunktion sichergestellt.

 

 

II. Personalstruktur / Ressourcenplanung

 

1. Stelleneinrichtungen

 

Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten (aufgrund von Teilzeitbeschäftigten) weist das KI ein VzÄ i. H. v. 34,5 Stellen auf. Insgesamt bekleiden 40 Personen diese Stellen im Bereich 2-6/KI. Hiervon sind 5 Lehrkräfte (3,50 VzÄ –Stellen) vom Schulministerium abgeordnet.

 

Gefördert durch MKJFGFI

12,5 VzÄ

19 Personen

Abgeordnet vom MSB

 3,5 VzÄ

 5 Personen

Städtische Stellen

18,5 VzÄ

16 Personen

 

 

Bei den verbleibenden 31 VzÄ-Stellen werden insgesamt 19 Personen (12,5 VzÄ) vom Land gefördert. 3,5 VzÄ-Stellen im Team Sozialarbeit sind nicht besetzt; für weitere 2 Stellen im KI läuft das Neubesetzungsverfahren.

 

Einrichtung 0,5 Stelle KI-Verwaltungsassistenz

 

Die Aufgaben des KI sowie Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den letzten Jahren deutlich angewachsen. Bestandteil der KI-Grundförderung ist auch eine 0,5-Stelle KI-Verwaltungsassistenz. Da in der Gesamtbetrachtung der vom Land geförderten Stellen gegenüber den tatsächlich eingerichteten Stellen immer eine Personalüberkapazität bestand, wurde auf die Einrichtung der Stelle verzichtet. Die Erweiterung der o.g. Aufgabenstellung des KI macht die Einrichtung einer eigenständigen 0,5 KI-Verwaltungsassistenzstelle im Fachbereich 2-6-20 nunmehr notwendig:

 

Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören:

•         Unterstützung der Fachbereichsleitung sowie Fachkräfte im KI bei der Vor- und Nachbereitung von Teamsitzungen, Workshops, Veranstaltungen und Arbeitskreisen

•         Mitarbeit bei der Gewährleistung einer administrativen Abwicklung der Schwerpunkte des KI beispielsweise Erstellung von Sachberichten

•         Allgemeine administrative Tätigkeiten wie beispielsweise Schriftverkehr und Terminkoordination

 

Der Stellenwert wird vorbehaltlich der Bewertungskommission mit EG 8 TVöD tg. A 8 LBesG festgesetzt. Der Bewerber/die Bewerberin soll folgende Voraussetzungen mitbringen:

        Laufbahnbefähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehemals mittlerer Dienst) bzw. Verwaltungslehrgang I (ehemals Angestelltenlehrgang I), bzw. eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder Kaufmann/-frau für Büromanagement (jeweils der Fachrichtung Kommunale Verwaltung) oder der erfolgreiche Abschluss einer vergleichbaren dreijährigen Berufsausbildung, die erforderliche Grundqualifikationen für das beschriebene Aufgabengebiet vermittelt hat. Hilfsweise kann eine 20jährige Berufserfahrung im Sinne der Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 5 a zur Entgeltordnung zum TVöD (VKA) berücksichtigt werden.

        Gute EDV-Kenntnisse (MS Office)

        Persönliche Kompetenzen wie Entscheidungsfähigkeit, Eigeninitiative, Verantwortungsbereitschaft und Sorgfalt

        Ausgeprägte Fähigkeit zur Teamarbeit, Kommunikationsfähigkeit

 

Einrichtung 1,0 Stelle Flüchtlingskonzept und Koordinationssaufgaben

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 22.06.2020 folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat der Stadt nimmt die Fortschreibung des Handlungskonzeptes zum Umgang mit geflohenen Menschen in Oberhausen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das vorliegende Konzept in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten weiter zu entwickeln und dabei Doppelstrukturen mit dem Kommunalen Integrationskonzept zu vermeiden."

Die Aufgabe wurde ursprünglich von der Integrationsbeauftragten wahrgenommen. Die Befristung der Stelle wurde nach dem Weggang der Stelleninhaberin nicht verlängert.

Folgende Aufgaben sind mit der Fortschreibung des Handlungskonzeptes für Geflüchtete verknüpft:

 

•         Fortschreibung des vorhandenen Konzeptes unter Beteiligung von relevanten Akteuren

•         Entwicklung und Umsetzung konkreter Maßnahmen unter Berücksichtigung von Förderprogrammen (Land, Bund, EU)

•         Geschäftsführung des Arbeitskreise Flucht und Migration

 

In Abgrenzung zu der Stelle Integrationskonzept (EG 13 TVöD) fokussiert die Stelle „Flüchtlingskonzept“ die Erstintegration (schwerpunktmäßig die ersten drei Jahre) von neueingewanderten Menschen in Oberhausen. Die Stelle „Integrationskonzept“ ist auf die strategische Ausrichtung des gesamten Handlungsfeldes „Integration“ ausgerichtet. Ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt der Stelle “Integrationskonzept“ ist das datenbasierte Oberhausener Integrationsmonitoring. Zur qualifizierten Erledigung der hiermit verbundenen Aufgaben ist der erfolgreiche Abschluss einen wissenschafltichen Hochschulstudiums (Master/Universitäts-Diplom) zwingend erforderlich.

 

Der Stellenwert wird vorbehaltlich der Bewertungskommission mit EG 12 TVöD tg. A 13 gD LBesG festgesetzt. Der Bewerber/die Bewerberin soll folgende Voraussetzungen mitbringen:

 

  • Abgeschlossenes Studium zum/zur Bachelor of Laws/Arts (FHöV/HSPV) (m/w/d) oder Diplom-Verwaltungswirt/in (FHöV/HSPV) (m/w/d) jeweils der Fachrichtung Kommunalverwaltung bzw. abgeschlossener Verwaltungslehrgang II oder abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Soziale Arbeit oder Sozialwissenschaft (Bachelor)
  • Engagierte Persönlichkeit
  • Hohes Maß an kommunikativen Fähigkeiten, Entscheidungs- und Konfliktkompetenz, Überzeugungsfähigkeit
  • Sehr gute analytische und konzeptionelle Fähigkeiten
  • Führungserfahrungen bzw. Bereitschaft zur Teilnahme an Führungskräftenachwuchs- bzw. Führungskräfteschulungen
  • Kenntnisse der Verwaltungsstrukturen und –abläufe
  • Gute PC-Kenntnisse (insbesondere der MS-Office-Anwendungen)

 

Einrichtung 1,0 Stelle Sprachmittlerpool

Seit 2015 stellt das Land den KI jährlich 50.000 € Sachmittel zum Aufbau und Einsatz von ehrenamtlichen Sprachmittlern zur Verfügung.

Bis Ende 2021 wurde der Sprachmittlerpool in enger Kooperation mit den freien Trägern umgesetzt. Aufgrund der Vorgaben des Landes ist diese Vorgehensweise seit 2022 nicht mehr möglich, sondern die Koordination liegt ausschließlich beim KI.

 

Dabei übernimmt das KI folgende Koordinierungsaufgaben:

 

  • Akquise (Rekrutierung) und Aufnahme von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern: In einem Erstgespräch prüft das KI, ob die interessierte Person sich aufgrund ihrer Fähigkeiten und Persönlichkeitsstruktur als Sprachmittlerin bzw. Sprachmittler eignet
  • Aufbau und Pflege einer „Sprachmittler-Kartei“
  • Qualifizierung und Qualitätssicherung: Konzeption und Durchführung von eigenen Schulungen sowie Organisation von Grundlagenschulungen in Kooperation mit einem externen Anbieter
  • Evaluierung der Einsätze
  • Fachkoordination und Betreuung
  • Einsatzorganisation: Bekanntmachung des Sprachmittlerpool in entsprechenden Einrichtungen sowie Vermittlung von Sprachmittlerinnen und Sprachmittler
  • Schaffung von verbindlichen Rahmenbedingungen bei der Vermittlung (z.B. Verschwiegenheitserklärung, Anfragebögen, Abrechnungsmodalitäten)
  • Öffentlichkeitsarbeit

 

Ergänzend sind folgende Verwaltungsaufgaben zu erfüllen:

  • Prüfung der Abrechnungsunterlagen
  • Fertigung unterschriftsreifer Debitorenrechnungen

 

Der Stellenwert wird vorbehaltlich der Bewertungskommission mit EG 9c TVöD tg. A 10 LBesG festgesetzt. Der Bewerber/die Bewerberin soll folgende Voraussetzungen mitbringen:

 

  • Abgeschlossenes Studium zum/zur Bachelor of Laws/Arts (FHöV/HSPV) (m/w/d) oder Diplom-Verwaltungswirt/in (FHöV/HSPV) (m/w/d) jeweils der Fachrichtung Kommunalverwaltung bzw. abgeschlossener Verwaltungslehrgang II
  • Kenntnisse der Verwaltungsstrukturen und –abläufe
  • Gute PC-Kenntnisse (insbesondere der MS-Office-Anwendungen)

 

Die o.g. 2,5 Stellen sollen mit der Kompensation aus der Umwandlung von vakanten Stellen aus dem Team Sozialarbeit eingerichtet werden.

 

Einrichtung einer Stabsstelle im Dezernat 3 für die Geschäftsstelle des Integrationsrates und zur Umsetzung wesentlicher Projekte der Integrationsarbeit in Oberhausen

 

Zur Stärkung der Bedeutung der Aktivitäten des Integrationsrates soll im Dezernat 3 eine Stabstelle eingerichtet werden.

 

Die Aufgabenschwerpunkte der 1,0 Stabstelle sind insbesondere:

  • Sicherstellung der Geschäftsführung des Integrationsrates
  • Leitung der Geschäftsstelle
  • Führung der laufenden Geschäfte
  • Führung von laufenden Verwaltungsgeschäften für den Integrationsrat
  • Personalführung
  • Vor- und Nachbereitung der Integrationsratssitzungen und Erstellung von Tagesordnungspunkten
  • Planung, Erstellung und Umsetzung des Jahresprogramms
  • Erarbeitung von Konzepten für die Weiterentwicklung der Integrationsarbeit
  • Projektentwicklung und-durchführung
  • Erstellung von Jahresberichten und Dokumentationen
  • Finanzplanung, Buchführung und Controlling
  • zukunftsorientierte Gestaltung des Integrationsrates
  • Drittmittelakquise
  • Koordination und strategische Planung der Öffentlichkeitsarbeit des Integrationsrates
  • Profilierung des Integrationsrates  in der Öffentlichkeit sowie in Gremien und dabei über und für das vielfältige Wirken in der Integrationsarbeit informieren und als Partner gewinnen.
  • Profilierung des Integrationsrates als Dienstleister für die Information, Beratung und Fortbildung der Mitglieder in integrationspolitischen Themen
  • Umsetzung der Arbeit des Gremiums und der Initiativen gegenüber Politik und Interessengruppen
  • Vertretung des Integrationsrates beim Landesintegrationsrat NRW
  • Ansprechpartner für überregionale Gremien und Institutionen
  • Fortsetzung laufender und Initiierung neuer Projekte von wesentlicher Bedeutung für die Integrationsarbeit in Oberhausen
  • Intensive Pflege, Begleitung und Beratung von Migrantenorganisationen

 

Darüber hinaus übernimmt die/der Stelleninhaber*in der Stabstelle des Dezernates 3 Aufgaben zur Unterstützung der Integrationsarbeit und deren Implementierung in der Stadtgesellschaft.

Hierbei sei Bespielhaft erwähnt die Generierung der wirtschaftlichen und sozialen Potenziale der migrantischen Ökonomie für die Stadtgesellschaft.

Der Stellenwert wird. vorbehaltlich der Bewertungskommission mit EG 14 TVöD tg A 14 LBesG festgesetzt.


1 Stelle Verwaltungskraft zur Unterstützung der Stabstelle

 

Zur Unterstützung der Stabstelle wird eine Stelle Verwaltungskraft im Dezernat 3 eingerichtet. Der Stellenwert wird, vorbehaltlich der Bewertungskommission, mit EG 9a TVöD tg A 9s (mD) LBesG festgesetzt.

 

2. Verstetigung der KIM-Stellen auf der Grundlage des Landesgesetzes

 

Das Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement (KIM) soll die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zur Integration aller eingewanderten Menschen in NRW fördern und die kommunale Infrastruktur im Bereich Integration stärken. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz – TIntG). Im § 9 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes ist die Förderung des KIM geregelt. Diese gesetzliche Grundlage sichert den Kommunen eine umfangreiche und langfristige Unterstützung für ihre Integrationsarbeit.

Das Kommunale Integrationsmanagement (KIM) wurde 2021 in Oberhausen eingeführt und seitdem stetig weiterentwickelt.

Im Rahmen des KIM NRW wurden mit Ratsbeschluss vom 14.12.2020 (Drucksachen Nr.: B/17/0156-01) 6 befristete Planstellen (2 Vollzeit- und 4 Teilzeitstellen) und vom 13.12.2021 (Drucksachen Nr.: B717/1456-01) weitere 2 befristete Vollzeitplanstellen im Bereich 2-6 und 1,5 Planstellen (3 Teilzeitstellen) im Fachbereich 2-4-30 eingerichtet. Die Befristung konnte aufgrund der Förderzusage bis zum 31.12.2023 verlängert werden.

Mit der gesetzlichen Grundlage sowie einem weiteren Schreiben sichert das Land den Kommunen eine langfristige finanzielle Unterstützung für ihre Integrationsarbeit zu:

„(…) Eine große Errungenschaft in Nordrhein-Westfalen ist der integrationspolitische Konsens. Es besteht eine lange Tradition, große Vorhaben des Integrationsbereiches - wie das TlntG - parteiübergreifend zu diskutieren und gemeinsam zu verabschieden. Diese Tradition stellt sicher, dass die großen Linien der Integrationspolitik auch bei politischen Wechseln auf Seite der Landesebene bestehen bleiben. Ich möchte in diesem Kontext noch einmal betonen, dass KIM ein wichtiger Teil der Integrationsinfrastruktur des Landes Nordrhein-Westfalen ist und als langfristige Aufgabe gesehen wird.

Wie schon die Etablierung der KI deutlich gemacht hat, nimmt die erste Phase der Einrichtung und Implementierung eine gewisse Zeit in Anspruch. Es hat sich gezeigt, dass diese Prozesse sich effizienter und mit weniger Friktionen gestalten, wenn auf ausreichende Personalkapazitäten zurückgegriffen werden kann. Deshalb möchte ich Sie ausdrücklich darin bestärken, die KIM-Personalstellen unbefristet auszuschreiben und zu besetzen. (…)“ (22.11.2022, Staatssekretär Lorenz Bahr)

Vor diesem Hintergrund und aufgrund des Fachkräftemangels haben bereits zahlreiche Kommunen die KIM-Stellen entfristet.

 

Das Land gewährt seit dem Jahr 2021 Mittel für Personal- und Sachausgaben, wie folgt:

 

im Baustein 1:

 

  • für bis zu 2,5 Personalstellen mit einer Auszahlung von 57.000 Euro pro Personalstelle (die ergänzende 0,5 Stelle KIM-Verwaltungsassistenz wird mit einem Jahresbetrag in Höhe von 22.500 Euro gefördert);
  • für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes in Höhe von bis zu 9.700 Euro pro Vollzeitstellenäquivalent pro Jahr;
  • bis zu 1.000 Euro pro Tag für sechs Beratungstage und drei Austausch- oder Qualifizierungstage pro Jahr;
  • bis zu 10.000 Euro pro Jahr für Maßnahmen, die durch die Kommune durchgeführt werden, um das Kommunale Integrationsmanagement vor Ort zu implementieren;
  • bis zu 30.000 Euro pro Jahr für Maßnahmen, die als Ergebnis kommunaler Analyse der Schnittstellen und Lücken zur Verbesserung des Integrationsmanagements entwickelt und implementiert werden.

 

im Baustein 2:

 

  • für bis zu 10 Personalstellen mit einer Auszahlung von 57.000 Euro pro Personalstelle.

 

im Baustein 3:

 

  • für bis zu 3 à 0,5 Personalstellen mit einer Auszahlung von 25.000 Euro pro Personalstelle

 

III. Finanzielle Konsequenzen:

 

Organisationsstruktur

 

Durch die Einrichtung der Fachbereiche 2-6-10 und 2-6-20 ergeben sich keine finanziellen Änderungen oder Änderungen im Stellenplan. Aus organisatorischer Sicht bestehen keine Einwände gegen eine Änderung des Aufbaus innerhalb des Bereiches. Da nur die vorhandenen Stellen verschoben werden, sind keine weiteren organisatorischen Änderungen erforderlich.

 

Stelleneinrichtungen

 

Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz aus den klassischen Personalkosten und den Sachkosten (9.700,- EUR Pauschalwert gem. KGSt). Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt. (Bericht 11/2022):

 

0,5 Stelle EG 8 TVöD tg A 8 LBesG:

 

Tarifbeschäftigte/r = 38.250,- EUR (28.550,- EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)

Beamter/in = 45.650,- EUR (35.950,- EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten).

 

1,0 Stelle EG 12 TVöD tg. A 13 gD

 

Tarifbeschäftigte/r = 102.500,- EUR (92.800,- EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)

Beamter/in = 123.400,- EUR (113.700,- EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten).

 

1,0 Stelle EG 9c TVöD tg. A 10 LBesG

 

Tarifbeschäftigte/r = 77.900,- EUR (68.200,- EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)

Beamter/in = 91.200,- EUR (81.500,- EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten).

 

Kompensation:

 

Im Team Sozialarbeit sind z.Zt. 3,5 Stellen unbesetzt. Nach Auskunft des Bereiches sind die besetzten Stellen für die Aufgabenerfüllung ausreichend und können somit zur Kompensation für die 2,5 neu einzurichtenden Stellen eingesetzt werden.

 

1,0 Stelle EG 14 TVöD

 

Tarifbeschäftigte/r = 105.900 EUR (96.200 EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)

Anteilige Personalkosten und Sachkosten für das Jahr 2023 (vorausgesetzt einer Einstellung ab 01.07.2023): 52.950,-  EUR

 

1,0 Stelle EG 9a TVöD

 

Tarifbeschäftigte/r = 73.000 EUR (63.300 EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)

 

Kompensation:

 

Entsprechende Kürzung des Zuschusses an den Integrationsrat.

 

Die neu eingerichteten Stellen werden zur Besetzung intern und bei erfolgloser interner Ausschreibung extern ausgeschrieben.

 

Verstetigung der KIM-Stellen

 

4 Stellen SuE 15 TVöD: 355.600,- EUR (316.800,- EUR Personalkosten + 38.800,- EUR Sachkosten)

 

1 Stellen EG 13 TVöD: 97.200,- EUR (87.500,- EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)

 

1 Stelle EG 12 TVöD: 102.500,- EUR (92.800,- EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)

 

0,5 Stelle EG 12 TVöD: 56.100,- EUR (46.400,- EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)

 

0,5 Stelle EG 8 TVöD: 38.250,- EUR (28.550,- EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)

 

2 x 0,5 Stelle EG 9c TVöD: 87.600,- EUR (68.200,- EUR Personalkosten + 19.400,- EUR Sachkosten)

 

0,5 Stelle EG 10 TVöD: 47.550,- EUR (37.850,- Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)

 

Zusammenfassung:

 

Jährl. Personalausgaben

1.182.350,- EUR

Kompensation durch Stellenumwandlung/ DR Personal

  213.350,- EUR

Kürzung des Zuschusses an den Integrationsrat

  178.900,- EUR

Beantragte jährl. Zuwendung des Landes zu den KIM Personalausgaben

  455.000,- EUR

Verbleibender jährl. Eigenanteil der Stadt an den KIM Stellen

  335.100,- EUR

 

Die KIM Stellen sind bis zum 31.12.2023 eingerichtet und somit bereits Bestandteil des Haushaltsansatzes 2023. Die Zuwendung ist jährlich neu zu beantragen. Der verbleibende jährliche Eigenanteil i.H.v. 317.550,- EUR würde das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit ab dem Haushaltsjahr 2024 verschlechtern.

 

Die für die Einrichtung der 2 Stellen Migrantische Ökonomie anfallenden Personalmehraufwendungen werden über die Reduzierung des Zuschusses an den Integrationsrat gedeckt.

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