Beschlussvorlage - B/17/3415-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt wählt für die restliche Dauer seiner Amtszeit aus den Vorschlägen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt e.V. Herrn Otto Runkler als ordentliches Mitglied und Herrn Ulrich Hogenschurz als stellvertretendes Mitglied des Naturschutzbeirates.

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Konsequenzen

Bezug

 

Beschluss des Rates über die Wahl der Mitglieder des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Oberhausen vom 16.11.2020 (Drucksache Nr. B/17/0022-01)

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ x ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [ x ]

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Der Naturschutzbeirat wird zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei der Unteren Naturschutzbehörde gebildet. Der Beirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu gemäß § 70 Abs. 1 Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW)

 

"1. den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,

 

 2. der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und

 

 3. bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.“

 

Nach § 70 Abs. 5 LNatSchG in Verbindung mit § 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO – LnatSChG) vom 15.12.2016 wählt die Vertretungs-körperschaft der kreisfreien Stadt die Mitglieder des Beirates für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft, hier Wahlzeit 2020 – 2025.

 

Der Rat der Stadt hat am 16.11.2020 den Naturschutzbeirat gewählt. Für die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt e.V. wurde als ordentliches Mitglied Herr Hermann Stranz und als stellvertretendes Mitglied Frau Helga Stranz gewählt. Herr Stranz und Frau Stranz sind im Juli 2022 von ihren Ämtern als ordentliches Mitglied und stellvertretendes Mitglied im Naturschutzbeirat der Stadt Oberhausen zurückgetreten, sodass eine entsprechende Nachwahl erforderlich wird.

 

Die DVO - LNatSchG gibt für die Wahl eines Nachfolgers des Naturschutzbeirats ein besonderes Verfahren vor.

 

Das Wahlverfahren lehnt sich zunächst an die Systematik des § 50 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) an:

 

Verfahren nach § 2 Abs. 3 DVO - LNatSchG

 

§ 2 Abs. 3 DVO - LNatSchG bestimmt das Folgende:

 

„Scheidet ein Mitglied oder ein Stellvertreter vorzeitig aus, so ist ein Nachfolger zu wählen. Der Neuwahl soll ein Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern des Verbandes zugrunde gelegt werden, der den Ausgeschiedenen benannt hatte.“

 

Kurzfassung

 

Mit Rücktritt von Herrn Hermann Stranz als ordentliches Mitglied und Frau Helga Stranz als stellvertretendes Mitglied der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt e. V., während der aktuellen Wahlperiode des Naturschutzbeirates der Stadt Oberhausen, wird die Neuwahl eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes notwendig.

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