Beschlussvorlage - B/17/3480-01
Grunddaten
- Betreff:
-
ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen (ASO)hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichtes 2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Dorothea Albrecht
- Verantwortung:
- Frerix
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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23.05.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.06.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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19.06.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt stellt gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung den aus
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagennachweis
und Anhang
bestehenden Jahresabschluss 2022 und den Lagebericht 2022 der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen, wie aus dem Auszug aus dem Prüfungsbericht ersichtlich, fest.
- Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 149.773,58 Euro auf
neue Rechnung vorzutragen.
- Der Rat der Stadt beschließt, dem Betriebsleiter der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache B/17/2400-01 vom 26.09.2022
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und des Lageberichtes 2021
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [X]
ja [ ]
b) Sonstige
Auswirkungen auf das Klima
ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [X] Begründung: Die Prüfung des Jahresabschlusses durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat keine Auswirkungen auf das Klima.
Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit § 12 der Betriebssatzung der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und den Lagebericht aufzustellen und über den Oberbürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen, der die Vorlage nach Vorberatung an den Rat der Stadt zur Feststellung weiterleitet.
Entsprechend dem Beschluss des Betriebsausschusses – Sitzung am 17.01.2023, Drucksache-Nr. B/17/2954-01 – wurde mit der Prüfung des Jahresabschlusses die BDO Concunia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, beauftragt.
Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 21. April 2023 erteilt.
Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen wird in der Sitzung des Betriebsausschusses am 23.05.2023 unter Hinzuziehung des mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Prüfungsberichtes der BDO Concunia GmbH ausführlich vorgestellt und beraten.
Nachdem das Ergebnis der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorliegt, kann der Rat der Stadt den Jahresabschluss 2022 und den Lagebericht 2022 gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung nach erfolgter Vorberatung durch den Betriebsausschuss feststellen. Da das Wirtschaftsjahr 2022 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 149.773,58 Euro abgeschlossen wurde, regt die Betriebsleitung an, den Jahresüberschuss 2022 auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem Verlustvortrag in Höhe von - 1.531.499,98 Euro zu verrechnen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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