Berichtsvorlage - M/17/3515-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Mit Beschluss vom 13.12.2021 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Oberhausen vorzulegen. Dieser Bericht erfolgt mit der Drucksache M/17/1672-01 im März 2022. Dem Auftrag nach regelmäßiger Berichterstattung wird mit diesem aktualisierten Bericht nachgekommen. Er greift dabei im Wesentlichen die Systematik des letztjährigen Berichts auf. Daten zu Eintritten, Austritten und Bestand in den Förderinstrumenten „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (§ 16e SGB II) werden aufgrund der statistischen Erfassungszyklen bis zum Berichtsmonat Januar 2023 berücksichtigt (die Wartezeit beträgt drei Monate, vorläufige Zahlen bleiben damit unberücksichtigt).

 

Hintergrund zum Teilhabechancengesetz

 

Fördervoraussetzung für 16e ist eine Arbeitslosigkeit von mind. zwei Jahren. Bei einem mind. zweijährigen Beschäftigungsverhältnis gibt es einen Lohnkostenzuschuss von 75 Prozent im ersten Jahr und 50 Prozent im zweiten Jahr.

 

Dagegen werden Beschäftigungsverhältnisse nach 16i in den ersten zwei Jahren zu 100 Prozent gefördert. Der Zuschuss geht bis max. 5 Jahre und nimmt ab dem dritten Jahr ab. Voraussetzung für die Förderung ist, dass mind. 7 Jahre innerhalb der letzten 8 Jahre ein Leistungsbezug nach SGB II vorlag.

 

Hinzuweisen ist auf die vorzeitig erfolgte Entfristung des Teilhabechancengesetzes mit Verabschiedung der Bürgergeldreform. Damit tritt der §16i SGB II nicht, wie ursprünglich im SGB II verankert, zum 01.01.2025 außer Kraft.

 

Weitere Hintergründe finden sich in Drucksache M/17/1672-01.

 

Nutzung der Instrumente in Oberhausen

 

Anmerkung: Alle Daten, sofern nicht selbst erhoben und als solche gekennzeichnet, entstammen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Bei den Graphiken handelt es sich um eigene Berechnungen und Darstellungen auf dieser Grundlage. Die Zahl der (kumulierten) Eintritte kann aufgrund der statistischen Geheimhaltung (kleine Werte in einzelnen Berichtsmonaten) von der realen Zahl geringfügig abweichen.

 

Abbildung 1: Bestand, Eintritte und kumulierte Eintritte in die Maßnahme "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" (§ 16e)

 

Im Jahr 2022 zeigt sich ein abnehmender Bestand an Beschäftigten im Bereich 16e. Waren im Dezember 2021 noch 112 Personen in nach 16e geförderten Arbeitsverhältnissen beschäftigt, sank diese Zahl auf 85 im Dezember 2022. Insgesamt wurden bis Dezember 2022 290 Eintritte in nach 16e geförderte Beschäftigungsverhältnisse registriert.

 

Abbildung 2: Bestand, Eintritte und kumulierte Eintritte in die Maßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (16i)

 

Im Bereich der nach 16i geförderten Beschäftigungsverhältnisse zeigt sich ein ähnliches Bild. Der Bestand an Beschäftigten sank von 230 im Dezember auf 216 im Dezember 2022. Insgesamt wurden bis Dezember 2022 seit Einführung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ 365 Eintritte gezählt. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 44 Beschäftigungsverhältnisse nach 16i neu begonnen.

 

Insgesamt konnte durch die Instrumente des Teilhabechancengesetzes über 650 Menschen eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet werden.

 

Verbleib und Austrittsgründe

 

Ein maßgeblicher Indikator für die Erfolgsmessung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ist der Verbleib der Teilnehmenden nach Ende der Förderung. In Oberhausen befinden sich 49 Prozent der aus der 16i-Förderung ausgetretenen Teilnehmenden sechs Monate nach Beendigung in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (gleitende 12-Monatssumme Juni 2022). 45,1 Prozent der ausgetretenen Teilnehmer sind nach sechs Monaten nicht mehr leistungsberechtigt im SGB II. Unterm Strich hat Oberhausen somit den zweithöchsten „Klebeeffekt“ unter den Vergleichsstädten. Im Städtevergleich hat nur Mülheim a. d. Ruhr einen höheren Anteil an ehemals 16i-geförderten Beschäftigten, die sechs Monate nach Förderungsende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

 

Im gleitenden Jahresdurchschnitt Dezember 2022 sind 55 Personen aus der Förderung nach 16i ausgeschieden. Davon wurden 33 Förderungen vorzeitig beendet. Ein Großteil der Austritte wird „ohne Grunde“ oder „sonstige Gründe“ erfasst (dies können sowohl Übernahmen in ein festes Beschäftigungsverhältnis sein, als auch Kündigungen durch Arbeitgeber/Arbeitnehmer). 7 Personen schieden aufgrund gesundheitlicher Probleme aus.

 

Abbildung 3: Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 6 Monate nach Austreten aus der 16i-Förderung

 

 

 

 

 

Qualitative Auswertung: Dauer der Teilnahme und Merkmale der Teilnehmer im Bereich 16i

 

Das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Beschäftigungsverträge bis zu einer Dauer von fünf Jahren zu schließen. Daher lohnt ein Blick auf die anvisierte Dauer der geschlossenen Arbeitsverträge.

 

Abbildung 4: Anteil der 16i-Teilnahmen mit geplanter Dauer > 4 Jahre (Jahressumme 2022)

 

Die in Oberhausen geschaffenen Beschäftigungsverhältnisse mit 16i-Förderung sind weiterhin dauerhafter angelegt als in den Vergleichsstädten, auch wenn der Anteil der Verträge, die über vier Jahre oder länger angelegt sind, abnimmt. Das ist eine wichtige Grundlage für die Erhöhung des „Klebeeffekts“ und eine langfristige Beschäftigungs-aufnahme.

 

Tabelle 1: Bestand 16i-Beschäftigte nach Merkmalen (gleitender Jahresdurchschnitt 2022)

Merkmale

Frauen

Ausländer

Ohne abgeschlossene Berufsausbildung

schwerbehinderte Menschen

vorangegangene Förderung

Alleinerziehende BG

Partner-BG mit Kindern

Oberhausen

34,8%

14,6%

58,5%

8,6%

15,7%

16,6%

12,0%

Mülheim a. d. Ruhr

35,2%

19,3%

61,7%

3,8%

7,5%

8,7%

14,9%

Essen

34,5%

14,7%

58,6%

5,6%

19,3%

9,6%

11,2%

Gelsenkirchen

38,7%

16,8%

63,0%

5,2%

18,1%

9,1%

13,6%

Bottrop

31,2%

13,4%

66,9%

0,4%

16,6%

11,9%

13,9%

Duisburg

38,8%

15,1%

58,1%

5,9%

12,9%

13,9%

11,2%

Bochum

37,7%

24,3%

63,0%

5,1%

11,4%

10,4%

21,7%

Dortmund

28,9%

18,8%

58,9%

7,4%

11,3%

8,8%

13,1%

 

Die Auswertung der Zielgruppen des Instruments 16i nach ausgewählten Merkmalen zeigt im Städtevergleich auch für das Jahr 2022 weiterhin den hohen Anteil an Alleinerziehenden, der über ein Beschäftigungsverhältnis im Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ erreicht werden. Auch werden in Oberhausen anteilig mehr Schwerbehinderte durch diese Förderung erreicht als im Ruhrgebietsvergleich.

 

 

 

 

Regionaler Vergleich im Bereich 16i

 

In fast allen Vergleichsstädten zeigt sich ein Trend zu abnehmenden oder nahezu stagnierenden Eintritten in Förderung nach 16i.

 

Abbildung 5: Entwicklung der Eintritte in 16i im Städtevergleich (Jahressummen)

 

Abbildung 6: Veränderung der Eintrittszahlen 2022 zu 2021 im Städtevergleich

 

 

Beschäftigung im Konzern Stadt

 

Die Zahl der eingerichteten Stellen hat sich im Vergleich zum Vorjahr im Konzern Stadt leicht verbessert und liegt bei aktuell 95 Stellen. Mit Verweis auf bereits in den Maßnahmen verplanten Mittel seitens des Jobcenters konnten weitere Stelleneinrichtungen im städtischen Konzern nicht realisiert werden.

 

Bei der SBO, der STOAG und der EVO sind alle bzw. jeweils fast alle eingerichteten Stellen auch besetzt. Bei den ASO sind sechs von 14 Stellen besetzt, in der Kernverwaltung 23 von 32. Positiv hervorzuheben ist, dass die SBO bereits fünf 16i-geförderte Beschäftigte in eine Festanstellung (vorzeitig) übernehmen konnte. Auch die WBO konnten eine 16i-Kraft bereits übernehmen. Die EVO plant eine Übernahme im August 2023.

 

In allen Bereichen des Konzern Stadt überwiegt die Übernahmen von Helfertätigkeiten durch die 16i-Beschäftigten. Alle Beteiligungen bieten Fortbildungen an. Das begleitende Coaching-Angebot des Jobcenters wird genutzt. Zu den vorrangig genutzten Fortbildungsmöglichkeiten zählen Qualifikationen, die unmittelbar für die Tätigkeit relevant sind (LKW-Führerschein, Unterweisungen in Lebensmittelhygiene uvm.). Die Kernverwaltung prüft, ein angepasstes Fortbildungsprogramm für diese Zielgruppe anzubieten.

 

Abbildung 7: Eingerichtete und besetzte Stellen im Konzern Stadt

 

 

Bewertung des Teilhabechancengesetzes

 

Das Teilhabechancengesetz wird von allen Beteiligungen weiterhin grundsätzlich (sehr) positiv bewertet. Die Integration in den laufenden Betrieb erfordert mehr Einarbeitungszeit und –aufwand als in nicht-geförderten Beschäftigungsverhältnissen. Dieser Aufwand würde jedoch durch die Förderung kompensiert. Verbesserungen wurden in den vergangenen Jahren unter anderem in der passgenauen Auswahl des Personals vorgenommen. Dies geschehe in guter und stetiger Kommunikation mit dem Jobcenter. Gerade im Bereich ASO sind die Anforderungen an das ausgewählte Personal aufgrund des Tätigkeitsprofils mit am höchsten, was sich in der Fluktuation und der Zahl der unbesetzten Stellen zeigt. Bedauert wurde, dass die Stellennachbesetzung aufgrund fehlender Mittel teilweise nicht gewährleistet werden können. Die Stagnation bei den neu begründeten Förderungen nach 16i seien nach Auskunft des Jobcenters zumindest im Helferbereich auch auf die Anhebung des Mindestlohns zurückzuführen und würden sich bei einer weiteren Erhöhung des Mindestlohns und einem unveränderten Volumen im Eingliederungstitel noch verstärken.

 

 

Koordinierungsstelle für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

 

Die in der Drucksache M/17/1672-01 angekündigte Überprüfung des Anforderungsprofils der Planstelle 0-0-00-000-020 („Koordinierungsstelle Arbeitsmarkt und Beschäftigungspolitik“) wurde abgeschlossen und die Stelle konnte zum 01. November 2022 erfolgreich besetzt werden. Die „Stabstelle Wirtschaft, Arbeit und Beschäftigung“ ist im Dezernat 0, Bereich 4-5 Integrierte Stadtentwicklung und Statistik angesiedelt. Inhaltlich verantwortet die Stelle neben der Durchführung einer Arbeitsmarktkonferenz und entsprechender Impulse für den Arbeitsmarkt unter anderem auch die weitere Umsetzung des Masterplans Wirtschaft.

 

 

 

 

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