Beschlussvorlage - B/17/3439-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Auf die Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss wird gemäß §1 Abs.7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen verzichtet.

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, dass die Stadt Oberhausen mit der Verleihung des Heimatpreises NRW einmal jährlich Bürger*innen oder Gruppen ehrt, die sich in besonderer Weise durch soziales und kulturelles Engagement mit Blick auf den Erhalt, die Pflege und die Förderung des Geschichts- und Kulturgutes sowie des Brauchtums in der Stadt Oberhausen und ihren Stadtteilen verdient gemacht haben.

 

Bei positiver Beschlussfassung des Rates der Stadt werden die Mittel bei Auftrag 860004080100, Kulturbüro, Sachkonto 531826, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche für Landesprojekte, zur Verfügung gestellt. Der Aufwand wird nach Bewilligung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen in gleicher Höhe gedeckt.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 


Für die Ausschreibung und Verleihung des Preises entstehen Kosten in Höhe von 3.000,00 EUR.

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [X] Beschlüsse über Ehrungen sind vom Klimacheck ausgeschlossen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Seit 2019 kann in Kommunen und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen ein Heimatpreis vergeben werden. Der Heimatpreis ist mit einem Preisgeld verbunden, mit dem Personen oder Gruppen gewürdigt werden, die sich ehrenamtlich und vorbildhaft im Bereich der Gestaltung von Heimat engagieren. Durch das Land NRW wird das Preisgeld für kreisfreie Städte in einer Gesamthöhe von 15.000,-- EUR gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Preis“ (Heimat-Preis Nordrhein-Westfalen) vom 31. Januar 2023 gefördert. Voraussetzung für eine Förderung ist ein Ratsbeschluss der antragstellenden Kommune. Dieser muss für die Förderperiode 2023 bis 2027 erneuert werden.

 

Entsprechend der bisherigen Regelungen wird vorgeschlagen den Heimatpreis in Oberhausen wie folgt zu vergeben:

 

Vorschlag für die Vergabe:

  • Der Heimatpreis wird jährlich an bis zu drei Personen oder Gruppen (in drei abgestuften Preisen, 7.500 EUR, 5.000 EUR, 2.500 EUR) vergeben.
  • Die Bürger*innen der Stadt Oberhausen werden im Vorfeld gebeten, Vorschläge zur Vergabe des Preises bei der Stadt Oberhausen einzureichen.
  • Eine unabhängige, fachkundige Jury schlägt dem Oberbürgermeister Preisträger*innen für den Heimatpreis vor.

 

Folgende Kriterien sind für die zu Ehrenden maßgeblich:

Das Engagement der zu Ehrenden erfolgt ehrenamtlich in einem der folgenden Bereiche:

 

  • Kultur- und Freizeitangebot: (Volks)Theateraufführungen, Konzerte, Tanz- oder Sportveranstaltungen als Orte der Begegnung, des Kennenlernens und von Gemeinschaft
  • Heimatpflege: Erhalt, Pflege und Dokumentation von Mundart, Liedgut, Volks- und Brauchtum, regionaler Besonderheiten und Eigenarten
  • Denkmalpflege: Erhalt, Pflege, Renovierung und Sanierung sowie Dokumentation denkmalgeschützter und die Stadtgeschichte prägende Gebäude, Anlagen und Bauten.
  • Geschichte: Erhalt, Aufarbeitung, Dokumentation und Präsentation von Stadtgeschichte und städtischem Zeitgeschehen.

 

Gefördert werden:

  • besondere Initiativen zur Pflege oder Belebung von örtlichen kulturellen Traditionen;
  • Bürgerzentren, die durch ihr Programm Außergewöhnliches leisten und Heimat stärken;
  • beispielgebende Jugendeinrichtungen, die den Heranwachsenden mit überzeugenden Programmen und Ideen begegnen und an Geschichte sowie die Gestaltung ihrer Heimat heranführen;
  • kommunale Partnerschaften und Vereine, die durch ihre Aktivitäten von besonderer Strahlkraft für Oberhausen sind;
  • Aktionen oder Projekte, die überregional wahrgenommen werden und auf Oberhausen positiv aufmerksam machen.

 

Jury-Zusammensetzung:

Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:

 

Daniel Schranz, Oberbürgermeister

Apostolos Tsalastras, Kulturdezernent (Bereich Kultur und Vorsitz der Jury)

Andreas Blanke (Ratsmitglied)

Britta Costecki, Büro für Chancengleichheit (Bereich Diversität)

Dr. Magnus Dellwig, Stadtarchivar (Bereich Geschichte)

Joachim Deterding, Superintendent (Bereich Kirche)

Dr. Christoph Eger, Direktor APX-LVR, Archäologie (Bereich Heimatgeschichte, Denkmalschutz)

Nagihan Erdas, Vorsitzende Integrationsrat (Bereich Integration)

Manfred Gregorius, Präsident SSB (Bereich Sport)

Bärbel Höhn, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages (Bereich Umwelt)

Chris Höppner (Ratsmitglied)

Jutta Kruft-Lohrengel, Präsidentin IHK (Bereich Wirtschaft)

Oliver Mebus, Vorstand SSP (Bereich Stiftungen)

Klaus Oberschewen (Bereich Antifaschismus)

Petra Rockenfeller, Geschäftsführerin Lichtburg Filmpalast (Bereich Unterhaltung)

Axel Scherer (Ratsmitglied)

Jeanette Schmitz, Geschäftsführerin Gasometer (Bereich Industriekultur)

Andreas Ulmer, Center Manager Westfield CENTRO (Bereich Handel)

Dr. Christine Vogt, Direktorin Ludwiggalerie (Bereich Kunst)

Marita Wolter (Ratsmitglied)

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