Beschlussvorlage - B/17/3416-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Errichtung eines Mensaneubaus mit Küche an der Postwegschule mit einem förderfähigen Baukostenvolumen in Höhe von voraussichtlich rund 1.250.000,00 EUR im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 (KInvFöG II) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW vorbehaltlich der Bestätigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf zzgl. der Honorarkosten für Planungen und Gutachten in Höhe von rund 285.500,00 EUR.

 

Finanzielle Mittel stehen hierfür in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 unter der Finanzstelle 330003010100504 (KIF II Postwegschule), Finanzposition 785100 (AiB Hochbaumaßnahmen), 785101 (AiB Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen) sowie Finanzposition 681003 (Investitionszuweisungen vom Bund – KIF) wie folgt zur Verfügung:

 

   2022   2023    2024   

785100    500.000 EUR   550.000 EUR  

785101 61.531,65 EUR 125.000 EUR   127.500 EUR

681003    450.000 EUR   495.000 EUR

 

Eine Anpassung gemäß der aktuellen Kostenberechnung (Erhöhung Baukosten inkl. HOAI um ca. 170.000 EUR und Erhöhung der Einzahlungen um ca. 180.000 EUR) erfolgt im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2024 ff.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/1642-01:

„Bildungsplan 2016-2020“

 

Drucksache Nr. B/16/4160-01:

„Maßnahmenplanung Erweiterung Offene Ganztagsbereiche und Mensen an Schulen im Rahmen der Umsetzung des „Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW II)“ und „Gute Schule 2020“

 

 

 

Konsequenzen

 

a)  Finanzielle

 

     keine [ ]

 

     ja [ X ]

 

b)  Auswirkungen auf das Klima

 

    ja [ X ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

     nein [ ] Begründung:

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFG) Artikel 7 des Gesetzes vom 14. August 2017 (Ergänzung um Kapitel 2), und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen vom 08.01.2018, 20.560.701,00 EUR für das Kapitel 2 (KInvFöG NRW II). Zuzüglich der zu erbringenden Eigenmittel von mindestens 10 % stehen für Investitionsmaßnahmen rd. 22,845 Mio. EUR zur Verfügung.

 

 

Bauvorhaben Postwegschule

 

Die Postwegschule ist eine zweizügig festgelegte katholische Grundschule. Sie wird in den vergangenen Jahren durchweg zweizügig geführt und wird von Eltern und Schüler:innen konstant angewählt, was sich auch in relativ stabilen Schüler:innenzahlen (siehe Tabelle) niederschlägt.

 

 

Gemäß der gesamtstädtischen und sozialräumlichen Schüler:innenzahlentwicklung laut Vorausberechnung wird die Postwegschule auch in den kommenden Schuljahren voraussichtlich stets eine Schüler:innengesamtanzahl von über 200 aufweisen. Mit einer Ganztagsteilnahmeqoute von ca. 83 Prozent liegt die Postwegschule oberhalb des Oberhausener Durchschnittswerts. Entsprechend sind die Bedarfe im Bereich der Mittagsverpflegung (Mensa) sowie der vom Ganztag genutzten Räumlichkeiten ausgeprägt.

 

Die vorhandene Mensa im Altbau kann nicht den Vorgaben der Schulbauleitlinie entsprechend vergrößert werden. Ein Einbau in bestehenden Räumen würde zu einem Mangel an Klassen- und Gruppenräumen führen, so dass ein Neubau zwingend notwendig geworden ist.

 

Mehrere Standorte wurden zur Errichtung einer Mensa geprüft. Letztlich konnte im nordöstlichen Teil des Schulgeländes neben der Bewegungsfläche eine Baufläche gefunden werden, die den Vorstellungen aller Beteiligten entsprach.

 

Eine freistehende Mensa mit Ausgabeküche und notwendigen Nebenräumen entsprechend der aktuellen, hygienegerechten Standardvorgaben wurde geplant (siehe Anlage). Eine positive Abstimmung ist mit der Schulleitung hinsichtlich der Planungen erfolgt.

 

Das Gebäude wird mit möglichst nachhaltigen Bauelementen errichtet. Die energetischen Vorgaben werden eingehalten. Die technische Ausstattung des Gebäudes umfasst zur Beheizung eine Wärmepumpe und für einen regelmäßigen Luftaustausch eine Lüftungsanlage. Für die Einrichtung eines Gründachs und die Installation einer PV-Anlage ist die Dachfläche unter Berücksichtigung der technischen Einrichtung der Lüftungsanlage zu klein. Aus diesem Grund wird im Rahmen der bereits erfolgten Beauftragung der SBO die Einrichtung einer PV-Anlage auf einem der Bestandsgebäude geprüft.

 

 

Finanzübersicht und weitere Vorgehensweise

 

Für die Planung wurde ein Architekturbüro beauftragt, welches bereits bis zur Erstellung der Baugenehmigung tätig geworden ist. Mit Abschluss der Leistungsphase konnte eine Kostenberechnung erstellt werden. Demnach betragen die Baukosten rund 1.250.000,00 EUR brutto zzgl. Planungs- und Honorarkosten in Höhe von ca. 285.500,00 EUR. Dem gegenüber stehen voraussichtliche Einnahmen in Höhe von 1.125.000,00 EUR aus dem Förderprogramm KInvFöG II.

 

 

 

Priorisierung KInvFöG II

 

Nach Kostensteigerungen bei den laufenden Maßnahmen des KInvFöG II stehen noch rund 2,7 Mio. EUR zur Verfügung. Somit ist die Maßnahme an der Postwegschule im vorgegebenen Finanzrahmen möglich. Sie muss bis zum 31.12.2025 umgesetzt und bautechnisch abgenommen sein.

 

 

Weitere Bedarfe

 

Weitere Mensen fehlen dann noch an der Hirschkampschule, der Schwarze-Heide-Schule, der Wunderschule und der Grundschule Buschhausen.

 

Eine Kostenberechnung wird derzeit für beide Standorte der Hirschkampschule ermittelt.

 

Zusätzlich zu der in Rede stehenden Mensa besteht an der Schwarze-Heide-Schule ein weiterer Raumbedarf. Da das Schulgelände sehr beengt ist, wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben.

 

Quartiersbezogen für die Schwarze-Heide und Buschhausen ist die Priorität durch die Fachverwaltung auf die Grundschule Buschhausen gelegt worden. Eine Zusammenlegung am Standort Friesenstraße befindet sich in der weiteren Planung. Ein nochmaliger Abgleich mit dem Raumbedarf wird zeitnah vorgenommen.

 

An der Wunderschule besteht ein Erweiterungsbedarf auf dem Ganztagsgelände. Hierfür ist ggfs. ein B-Plan notwendig, der eine weitere Bebauung ermöglicht. Verwaltungsinterne Abstimmungsgespräche haben noch zu keinem abschließenden Ergebnis geführt.

 

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