Beschlussvorlage - B/17/3324-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der beschließt das Klimaanpassungskonzept und beauftragt die Verwaltung das Thema Klimaanpassung als Querschnittsaufgabe bei allen relevanten Planungen mitzudenken.

 

  1. Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt die Neueinrichtung von drei durch Gebühren refinanzierte Vollzeitplanstellen (A 12 LBesG tg. EG 12 TVöD) in den Bereichen Mobilität, Umwelt und den Servicebetrieben Oberhausen sowie die damit einhergehenden überplanmäßigen Haushaltsmittel in Höhe von 121.060,- EUR im Deckungsring Personal (D00000001) und im Pauschalzuschuss in Höhe von 60.530,- EUR an die Servicebetriebe Oberhausen.

 

Deckungsvorschlag:

100% Refinanzierung über den Gebührenhaushalt.

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Konsequenzen

Bezug

 

Im Rahmen des Arbeitsprogramms eea-plus hat der Umweltausschuss der Stadt Oberhausen die Verwaltung (Drucksachennummer M/16/2838-01) beauftragt, ein Teilkonzept zur Anpassung an den Klimawandel zu erstellen.

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ x ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [ ] Begründung:

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Notwendigkeit zur Anpassung an den Klimawandel rückt auf lokaler Ebene immer weiter in den Fokus und erfordert ein zügiges Handeln auf allen Ebenen der Stadtverwaltung. Hierbei steht die Vorsorge im Vordergrund, weitere Katastrophen und schwere Folgen für die Bevölkerung und erhebliche Schäden an der Infrastruktur zu verhindern bzw. deutlich abzumildern. Eine kürzlich vom Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) und Bundesumweltministerium (BMU) in Auftrag gegebene Prognos-Studie beziffert erstmals die Klimafolgekosten in Deutschland. Daraus geht hervor, dass in den vergangenen 22 Jahren in Deutschland jährlich im Schnitt mindestens 6,6 Milliarden Euro an Schäden durch Extremwetterergebnisse entstanden sind; insgesamt knapp 145 Milliarden Euro. Auch in Oberhausen sind diese zunehmend spürbaren klimatischen Veränderungen durch Starkregenereignisse und Hitzeperioden im Alltag deutlich wahrnehmbar und haben bereits erhebliche Sachschäden verursacht (z.B. Sterkrader Tor, Tiefgarage Eichelkampstr. / Tirpitzstr. etc.) Neben der unmittelbaren Betroffenheit, wie z.B. Schäden an der Bausubstanz oder Personenschäden, sind auch die indirekten Folgen, wie z.B. hitzebedingte Produktionsausfälle im Gewerbe, Sperrung von Verkehrswegen oder Ernteausfälle zu beachten.

Insbesondere die Zentren (Alt-Oberhausen, Osterfeld, Sterkrade) sind sehr verdichtet. Mit einer gesamtstädtischen Versiegelungsquote von 44,2% ist Oberhausen bundesweit auf Platz 2 der am stärksten versiegelten Städte. Dies hat unmittelbar zur Folge, dass weniger Wasser im Boden versickern kann und der daraus resultierende oberflächliche Abfluss zu lokalen Überflutungen und Einstau an und in Gebäuden führt.

Die Beispielfotos der Feuerwehr Oberhausen aus den letzten Jahren verdeutlichen die Gefahr:

Bei Starkregenereignissen kann das Kanalnetz den Niederschlag nur zu einem sehr geringen Anteil aufnehmen, das Wasser fließt oberflächig zum tiefst gelegenen Punkt und staut sich dort auf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

       (Oberhausen, Kewerstraße)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

        (Oberhausen, Zum Eisenhammer)

Gleichzeitig verstärken sich die stadtklimatischen Effekte, die aus dem hohen Bebauungs- bzw. Versieglungsgrad resultieren. Eine weitere Erwärmung, höhere Maximaltemperaturen und eine höhere Wärmespeicherung sind die typischen Folgen. Die Temperaturen kühlen sich auch nachts nicht mehr ab und dies führt insbesondere bei vulnerablen Gruppen, wie älteren oder vorerkrankten Menschen zu höheren gesundheitlichen Belastungen.

Die vorliegende Klimaanalyse für das Stadtgebiet zeigt anhand der Klimatope die risikoanfälligen Hotspots.

 

Um diesen Problematiken entgegenzutreten, partizipiert die Stadt seit einigen Jahren bereits in verschieden Projekten (dynaklim, Wasser in der Stadt von Morgen, Erstellung des Grünflächenentwicklungskonzepts, European Climate Adaptation Award (eea-plus)). Trotz der bisherigen Bemühungen wurde während des Modellprojektes eea-plus weiterer Handlungsbedarf zur Bewältigung der Klimawandelfolgen konstatiert.

Dank Förderungen, wie z.B. Kassenmittel des Landes NRW, konnten erste Dachbegrünungsmaßnahmen an drei Schulen, einem Gebäude der EVO und der GMVA umgesetzt werden. Zusätzlich dazu konnte am Gasometer eine Versickerungsanlage installiert werden. Vorbereitend konnten aus dieser Förderung ebenfalls Machbarkeitsstudien für Abkopplungsmaßnahmen an sieben Schulen im Stadtgebiet und für Entsiegelungsmaßnahmen am Revierpark erstellt werden.

Darüber hinaus wurde in Teilen der Liebknechtstraße versickerungsfähiges Pflaster verbaut, am Parkplatz des Sportplatzes Erlenstraße werden Versickerungsmulden installiert und es sind Teilentsiegelungsmaßnahmen des Gehweges und Baumplanzungen auf der Falkensteinstraße geplant.

Doch obwohl die aufgeführten Maßnahmen schon erste Bausteine für eine klimaangepasste Stadt sind, müssen die bisherigen Anstrengungen deutlich vergrößert werden. Es sind weitere Maßnahmen zur Stärkung der städtischen Resilienz und Sicherung der Lebensqualität der aktuellen und zukünftigen Generationen notwendig. Zur Identifizierung dieser Maßnahmen und der Implementierung von Klimaanpassung in der Verwaltung wurde daher ein Klimaanpassungskonzept für die Stadt Oberhausen erstellt.

Klimaanpassungskonzept

Ziel des Klimaanpassungskonzeptes ist es, Strategien und Schlüsselmaßnahmen zu entwickeln und somit die Stadt Oberhausen resilienter für die Zukunft aufzustellen. Im September 2018 wurde daher eine Förderung als Klimaschutzteilkonzept im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragt und im Mai 2019 bewilligt. Das Klimaanpassungskonzept für die Stadt Oberhausen wurde von Februar 2020 bis Dezember 2021 durch ein Konsortium aus drei Gutachterbüros (MUST Köln, GEO-NET Hannover und PECHER Erkrath) und unter intensiver Mitarbeit des der betroffenen Fachverwaltung und der Fachöffentlichkeit erstellt. Die Erstellung des Klimaanpassungskonzepts erfolgte entsprechend den Vorgaben des Fördergebers. Folgende Projektbausteine waren zu bearbeiten: Akteursbeteiligung, Bestandsaufnahme, Betroffenheitsanalyse, Maßnahmenentwicklung, Controllingkonzept und Kommunikationsstrategie. Im Anschluss wurden die erarbeiteten und vorgelegten Maßnahmen verwaltungsintern geprüft und abgestimmt.

Implementierung in der Verwaltung

Mit dem nunmehr vorliegenden Klimaanpassungskonzept soll die Klimaanpassung als fortlaufender Prozess in der Stadtverwaltung etabliert und verstetigt werden, um die Widerstandsfähigkeit der Stadt gegenüber dem fortschreitenden Klimawandel zu erhöhen. Die vorhandene Lebensqualität in den Stadtquartieren, Standortattraktivität, Wettbewerbsfähigkeit und guten Arbeitsbedingungen in Oberhausen sollen langfristig gesichert und weiter ausgebaut werden. Die dafür entwickelten Schlüsselmaßnahmen „Rückhalt von Abflussspitzen in Außengebieten“, „gezielte Überflutungsvorsorge an Hotspots“, „Maßnahmen zur Hitzevorsorge im öffentlichen Raum“, „Förderung der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung“ und „Klimaanpassung bei öffentlichen Bauvorhaben“ zeigen die dringlichsten Handlungsfelder auf und sensibilisieren für die notwendige fachübergreifende Zusammenarbeit. Zur Implementierung der Strategien und Verfestigung der Thematik innerhalb der Verwaltung werden in einem ersten Schritt regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen den jeweils geforderten Bereichen (Umwelt, Stadtplanung, Mobilität, SBO,etc.) eingeführt.

Um die im Konzept erarbeiteten Schlüsselmaßnahmen zu verankern, wurden mit den zuständigen Bereichen folgende Pilotprojekte identifiziert, die sich zum Teil bereits heute in der Umsetzung befinden

- Regenrückhaltebecken Bachsteg

o Mit Hilfe des Regenrückhaltebeckens Bachsteg wird das Wasser unterirdisch zurückgehalten, so dass weniger Wasser ins Siedlungsgebiet gelangt.

o Federführung: Stadtentwässerung – WBO GmbH

o Beteiligung: Bereich Umwelt 2-2, Bereich 5-6 Mobilität, Bereich 5-1 Stadterneuerung und Grundstückseigentümer*innen

o Aktueller Stand: Aufgrund Bodenbelastungen musste von der ursprünglichen Planung einer oberirdischen Rückhaltung abgewichen werden. Um die Folgegefahren von Starkregen abwenden zu können, wird die Regenrückhaltung nun mittels eines unterirdischen Kanals erfolgen.

 

- Umsetzung der Machbarkeitsstudie Elpenbach-Sterkrade

o Ein Teil des Elpenbachs soll oberflächlich durch die Innenstadt in Sterkrade (Bahnhofstraße) geführt werden, umso einerseits mehr Wasser bei Starkregen aufnehmen zu können und gleichzeitig bei Hitze durch den oberflächlichen Verlauf für Abkühlung zu sorgen.

o Federführung: Bereich 2-2 Umwelt, Bereich 5-1 Stadtplanung, Stadtentwässerung – WBO GmbH

o Beteiligung: Bereich 2-4 Bürgerservice & Öffentliche Ordnung, Bereich 5-3 Bauordnung, Bereich 5-6 Mobilität, Bereich 6-1 Feuerwehr, Servicebetriebe Oberhausen – SBO, Grundstückseigentümer*innen und Emschergenossenschaft,

o Aktueller Stand: Die Machbarkeitsstudie wurde fertiggestellt. Z.Zt. werden auf Grundlage dessen, konkrete Maßnahmen der wassersensiblen Stadtentwicklung und der Klimaanpassung praxisnah entwickelt und sollen im Rahmen eines nachhaltigen, partizipativen Prozesses in Kombination mit den anstehenden wasserbaulichen Maßnahmen und der „Konkretisierung des Integrierten Handlungskonzeptes Sterkrade“ umgesetzt werden.

 

- Park auf dem Gelände des ehemaligen Stahlwerks (Teil des „Central Parks“)

o Auf der Fläche des ehemaligen Stahlwerks nahe der neuen Mitte soll ein Park, der Bestandteil eines größeren Naherholungsgebietes („Central Park“) sein soll, angelegt werden. Dieser soll mit Hilfe von Bäumen, Grün- und Wasserflächen das Mikroklima verbessern, für Abkühlungseffekte sorgen und gleichzeitig Aufenthaltsqualität schaffen.

o Federführung: Bereich 5-1 Stadtplanung

o Beteiligung: Bereich 2-2 Umwelt, Bereich Gesundheit 3-4, Bereich Mobilität 5-6, Servicebetriebe Oberhausen – SBO

o Aktueller Stand: Der Central-Park-Gedanke soll an dieser Stelle in der zweiten Stufe der Masterplanung (Masterplan Neue Mitte) im Sinne einer freiraumplanerischen Qualifizierung analog zu den städtebaulichen Qualifizierungen weitergeführt werden.

 

- Baumrigolen am kleinen Markt

o Nach dem Prinzip der Schwammstadt werden auf dem kleinen Markt unter den Bäumen Baumrigolen installiert. Sie speichern unterirdisch das Wasser, sodass der Baum selbst bei längeren Trockenperioden noch ausreichend versorgt ist.

o Federführung Bereich 5-6 Mobilität, Bereich 2-2 Umwelt, und der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen – WBO GmbH

o Beteiligung: Bereich 5-1 Stadtplanung, Bereich 6-1 Feuerwehr, Emschergenossenschaft, Servicebetriebe Oberhausen – SBO

o Aktueller Stand: Die Baumrigolen wurden im Zuge der Baumaßnahme installiert.

 

- Parkhaus Bahnhof Sterkrade

o Die Westseite des Bahnhofs in Sterkrade wird bebaut. Unter anderem soll ein multimodales Parkhaus mit einer klimagerechten Gestaltung der Gebäudehülle (u.a. Gebäudebegrünung und besondere Farb- und Materialwahl) entstehen.

o Federführung: Servicebetriebe Oberhausen – SBO

o Beteiligung: Bereich 2-2 Umwelt, Bereich 5-1 Stadtplanung, Bereich 5-3 Bauordnung.

o Aktueller Stand: Nach einem Architekturwettbewerb wurde sich für eine Entwurfsplanung des Parkhauses entschieden, welche im nächsten Schritt weiter ausgearbeitet wird.

 

- Neue Gesamtschule Oberhausen – Knappenviertel

o Auf dem Gelände der ehemaligen Hauptschule im Knappenviertel ist eine neue Gesamtschule geplant, bei dessen Bau auf eine klimagerechte Gestaltung der Gebäudehülle und des Innenraus geachtet wird. Dazu zählt u.a. Gebäudebegrünung, Verschattungselemente, Farb- und Materialauswahl, angepasste Freiflächengestaltung.

o Federführung: Servicebetriebe Oberhausen – SBO

o Beteiligung: Bereich 2-2 Umwelt, Bereich 5-1 Stadtplanung, Bereich 5-3 Bauordnung.

o Aktueller Stand: Im Zuge der nun laufen Vorplanungen, wird die klimagerechte Gestaltung entsprechend berücksichtigt.

 

- Hitzeaktionsplan

o Entwicklung eines Hitzeaktionsplans, um durch Hitze hervorgerufene gesundheitliche Auswirkungen zu vermeiden. Er legt fest, welche Maßnahmen im Vorfeld einer sich ankündigenden Hitzewelle und in deren Verlauf ergriffen werden, um Dehydrierung, Hitzestress und –schlag bei der Bevölkerung zu vermeiden.

o Federführung: Bereich 3-4 Gesundheit

o Beteiligung: Feuerwehr, Sozial-, Umweltplanung, Stadtentwicklung, Rettungsdienste, Krankenhäuser, Ärzt*innen, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kindergärten etc.

o Aktueller Stand: Aktuell wird in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und dem Klima.Werk der Emschergenossenschaft an einem regionalen Hitzeaktionsplan gearbeitet. Im Zuge dessen wurde vom Bereich 3-4 Gesundheit eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe Hitzeaktionsplan initiiert.

 

Die hier aufgeführten Pilotprojekte für den an den Klimawandel angepassten Umbau der Stadt sind nicht abschließend zu verstehen. Vielmehr bezeichnen sie den Beginn einer kontinuierlichen Implementierung von Klimawandelanpassungsmaßnahmen im Verwaltungshandeln.

In den jeweiligen Zuständigkeiten soll das Thema Anpassung an den Klimawandel und Stärkung der Resilienz immer mitgedacht werden. Auf diesem Wege kann gewährleistet werden, dass entsprechende notwendige Maßnahmen und Planungen stets berücksichtigt werden. Klimaanpassung muss immer als Querschnittsaufgabe betrachtet werden, die nicht nur das Umweltressort berührt und von diesem auch nicht alleine abgedeckt werden kann. Es erfordert vielmehr die Zusammenarbeit der Vielzahl der Verwaltungsbereiche und der Nutzung des vielfältigen Experten*innenwissens in der Oberhausener Stadtverwaltung. Mit den im Konzept erarbeiteten Handlungsempfehlungen ist die Grundlage für ein bereichsübergreifendes und verstetigtes Handeln geschaffen worden.

 

Notwendigkeit der Umsetzung

Zwingend erforderlich ist jetzt die tatsächliche Umsetzung der vorhandenen Konzepte, Ideen und Maßnahmen. Aus den vorliegenden Handlungsempfehlungen muss seitens der Verwaltung der Umsetzungsprozess weiter vorangetrieben werden, welcher eine für die Bevölkerung in der Stadt Oberhausen spürbare positive Wirkung entfaltet. Neben den zukünftigen Handlungsoptionen in der Planung von Flächen, Quartieren und Gebäuden muss insbesondere eine Veränderung bzw. gestalterische Optimierung der bereits bestehenden öffentlichen Infrastruktur wie Verkehrsflächen, Grünanlagen und Parks, Plätzen und Straßen, öffentlichen Gebäuden, etc. erfolgen. Gerade Maßnahmen im Bestand tragen zu einer schnellen Verbesserung der klimatischen Bedingungen bei und leisten entscheidende Vorsorge bei Starkregenereignissen.

Hierzu zählen z.B. Flächenentsiegelungen im öffentlichen Raum, auf Schulhöfen und Teilentsiegelungen von Parkplatzflächen. Gleichzeitig können diese Flächen oftmals vom bestehenden Kanalnetz abgekoppelt werden und eine zusätzliche Funktion als Retentionsraum bei Starkregenereignissen einnehmen(Zwischenspeicherung). Ebenso besteht bei zahlreichen (öffentlichen) Gebäuden die Möglichkeit, Dachbegrünungen anzulegen. Neben dem Regenrückhalt tritt auch ein kühlender Effekt im Sommer und eine Wärmedämmung im Winter ein, was zudem Heizkosten einspart. Eine zusätzliche Fassadenbegrünung sorgt für weitere Kühlung des Gebäudeinneren und bei entsprechender Positionierung auch auf den anliegenden Flächen. Baumrigolen können ablaufendes Wasser speichern und gleichzeitig die Wasserversorgung von Bäumen auch in Hitzeperioden unterstützen. Ablaufendes Wasser von Straßen und Plätzen bei Starkregen kann dort aufgefangen und gespeichert werden und so umliegende Flächen und Gebäude entlasten.

Alleine im Grünflächenentwicklungskonzept Alt-OB sind diesbezüglich über 150 detaillierte Maßnahmen zur Begrünung und/oder Umgestaltung des Stadtraumes bis hin zu Rückhaltung, Versickerung und Bewirtschaftung von Regenwasser enthalten, die kurz bis mittelfristig umsetzbar wären.

In Bebauungsplänen werden zwar regelmäßig aus stadtplanerischer und / oder ökologischer Sicht öffentliche Grünflächen mit unterschiedlichen Funktionen festgesetzt, bei einer aktuell gestarteten Überprüfung dieser festgesetzten Grünflächen wurden jedoch bisher schon mehr als 40 festgesetzte öffentliche Grünflächen aus rechtskräftigen B-Plänen identifiziert, die nicht oder nur teilweise umgesetzt sind. Vor dem Hintergrund der hohen Siedlungsdichte bzw. Versiegelungsrate in Oberhausen ist es fachlich notwendig, diese Missstände weiter aufzuarbeiten (finanzielle Umsetzung klären, kontinuierliche Pflege sicherstellen, etc.) und schnellstmöglich zu beheben.

Ebenso stellt sich nicht nur die Frage nach zukünftigen Planungen und Eingriffen in den Bestand, sondern es ist auch zu beachten, wo zurückgebaut werden kann und sollte.

Alle diese beispielhaft angeführten Maßnahmen können bzw. müssen zeitnah in einer großen Anzahl im gesamten Stadtgebiet umgesetzt werden, um den zunehmenden Anforderungen des Klimawandels an Mensch, Umwelt und Infrastruktur gerecht zu werden. Dies ist als Daueraufgabe und Daueranforderung zu sehen. Nur so kann die Resilienz des Oberhausener Stadtgebiet gegen die Folgen des Klimawandels gestärkt werden.

 

Fördermittel

Bund und Land haben auf die zuvor beschriebene Problematik bereits reagiert und zahlreiche Förderprogramme veröffentlicht, die den Kommunen Finanzmittel für investive Maßnahmen – zum Teil mit Förderquoten von 100% - zur Verfügung stellen. Auch die zukünftige klimapolitische Ausrichtung der Bundes- und Landesregierung wird dieses Thema fokussieren und weitere Förderprogramme werden folgen. Hier sei insbesondere auch die aktuell veröffentlichte Förderrichtlinie KRIS (Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft) des Landes NRW und der Emschergenossenschaft (EG) zu erwähnen, welche den Kommunen im RVR-Gebiet rund 250 Mio. € bis 2030 zur Verfügung stellt.

Die Stadt Oberhausen muss diese Chance nutzen, einen wesentlichen Teil der in Aussicht gestellten Fördermittel als finanzielle Unterstützung für die ohnehin erforderlichen o.g. Maßnahmen abzurufen. Die oftmals grundsätzlich für einzelne investive Maßnahmen aus Fördermitteln vorausgesetzten konzeptionellen Planungen sind - wie oben erwähnt - vielfach (zum Teil über Machbarkeitsstudien oder das Klimaanpassungskonzept) vorhanden. Für die zur Verfügung stehenden Mittel aus KRIS sind zusätzlich die Erarbeitung und Festlegung von sogenannten Betrachtungsräumen eine zwingend notwendige und seitens des Fördergebers geforderte Grundlage. Etwaige Untersuchungen und Betrachtungen liegen der Verwaltung hierfür bisher nicht vor, sind jedoch in Zusammenarbeit mit der Emschergenossenschaft in Vorbereitung.

 

Mehraufgaben infolge der Klimafolgenanpassung

Dieser dringend erforderliche Prozess ist jedoch mit vorhandenem Personal nicht darzustellen. Die notwendige – aber gesetzlich bisher nicht verpflichtende und damit nicht finanzierte - Umsetzung in allen Bereichen und Themenfeldern übersteigt die vorhandenen Personalkapazitäten. In der aktuellen Personalsituation sind lediglich zeitversetzte, punktuelle Projekte durchführbar.

Die Stadt Oberhausen hat in der Vergangenheit keine personellen Ressourcen für das Thema „Regenwasserbewirtschaftung“ geschaffen. Das Programm 15/15 (15% der versiegelten Flächen in 15 Jahren abkoppeln) und auch „Wasser in der Stadt von morgen“ wurde im Bereich Umwelt mitbehandelt, aufgrund zunehmender „eigentlicher pflichtigen “ Aufgaben zeigt sich aber, dass dies nicht mehr leistbar ist. Eine erforderliche personelle Verstärkung könnte über die Entwässerungsgebühren finanziert werden. Die rechtliche Begründung dazu ist im Landeswassergesetz verankert. Auf diesem Wege haben Nachbarkommunen bereits Vollzeitstellen in verschiedenen Ämtern und Funktionen schaffen können.

Neben der dringenden Erarbeitung von Betrachtungsräumen sowie der verwaltungsinternen Koordinierung und planerischen Begleitung bedarf insbesondere die Umsetzung - aktuell nicht vorhandener - personeller Ressourcen.

Wesentlich mit der Umsetzung betraute Bereiche, wie die SBO, 5-6 Mobilität und 2-2 Umwelt müssen in die Lage versetzt werden, die zuvor beschriebenen - zwar rechtlich freiwilligen, aber gesellschaftlich verpflichtenden - Aufgaben umsetzen zu können.

Servicebetriebe Oberhausen (SBO)

Bei der SBO ergeben sich neue und weitere Aufgaben in den Schnittstellen zu den Bereichen Umwelt, Stadtplanung, Mobilität und innerhalb der der SBO (Immobilienmanagement u. Grünunterhaltung), in denen die Funktionen in Bezug auf Entwässerung unter Berücksichtigung von städtebaulichen Konzepten hinsichtlich der Gebäude- und Freiflächenunterhaltung sowie deren Neu- und Umbaumaßnahmen berücksichtigt werden müssen. Die Aufgaben sind inhaltlich mit denen aus dem Bereich Mobilität vergleichbar, beziehen sich jedoch nicht, wie im Bereich Mobilität, auf Verkehrsflächen und den öffentlichen Straßenraum, sondern schwerpunktmäßig auf öffentliche Plätze und öffentliche Gebäude. Insgesamt steigt dadurch die Anzahl der umzusetzenden Projekte deutlich.

- Schaffung bzw. Erhöhung von Retentionsraum in Grün- und Freianlagen, damit das Wasser dort zurückgehalten werden kann (z.B. Parkanlagen, Spiel- und Bolzplätze als Retentionsraum ausbilden, Grünflächen tiefer und muldenförmig ausbilden),

- Reduzierung der Flächenversiegelung durch z.B. Sickerpflaster, offenporigen Asphalt, wassergebundene Decken und mehr Grünflächen bei Schulhöfen,

- Einsatz von Baumrigolen,

- Herstellen von Gründächern auf Verwaltungs- und sonstigen städtischen Gebäuden, zeitverzögerte Rückführung des Niederschlagswassers zur Entwässerungseinrichtung

Diese Aufgaben können mit dem vorhandenen Personal bei der SBO im Baumanagement nicht zusätzlich abgedeckt werden.

 

Bereich Mobilität

Die Planungen und Umsetzungen für den Bereich Mobilität ergeben sich einerseits durch neue Förderprogramme, die vom Bereich Umwelt konzeptionell vorbereitet und vom Bereich Mobilität im bautechnischen Teil weiterbearbeitet und letztlich umgesetzt werden müssen. Andererseits ergeben sich aber auch neue Aufgaben bei der täglichen Bewältigung der laufenden Straßenbauprogramme. Während im Straßenbau schon immer die Maxime gilt, das Oberflächenwasser so schnell wie möglich von der Verkehrsfläche abzuleiten ist, ist hierbei nun ein Umdenken erforderlich. Insbesondere durch u.a. folgende Maßnahmen:

- Schaffung von Retentionsraum im öffentlichen Straßenraum, damit das Wasser dort zurückgehalten werden kann (z.B. Parkplatzflächen durch Hochborde und Gefälle als Retentionsraum ausbilden, Grünflächen tiefer und muldenförmig auslegen),

- Reduzierung der Flächenversiegelung durch z.B. Sickerpflaster, offenporigen Asphalt, wassergebundene Decken und mehr Grünflächen,

- Einsatz von Baumrigolen,

- Erhöhung des Versickerungsanteils von Regenwasser durch Rigolen, Sickerschächte und Versickerungsflächen in der Nähe der Verkehrsflächen,

- zeitverzögerte Rückführung des Oberflächenwassers zur Entwässerungseinrichtung durch Reduzierung des Gefälles und Verlängerung des Fließweges,

- Einsatz von Gründächern auf Fahrradgaragen, Haltestellen und sonstigen Verkehrseinrichtungen

- Vorbereitung, Ausschreibung, Betreuung und Umsetzung von Potentialstudien (Abkopplung, Baumrigolen, Einleitstellen) und sonstige Klimaanpassungsmaßnahmen in direkter Verbindung mit Verkehrsplanung

- Erarbeitung der Leistungsverzeichnisse

 

Neben den fachlichen und verwaltungsmäßigen Aufgaben ergeben sich hierdurch außerdem Notwendigkeiten zu Abstimmungen innerhalb des Bereiches 5-6 (andere Fachbereiche sind ebenfalls betroffen) und innerhalb des Dezernates 5 (Bereiche 5-1 und 2-2) sowie eine umfassende Schnittstellenarbeit zur SBO und WBO.

 

Bereich Umwelt

Im Bereich Umwelt sind z.B. mit dem Klimaanpassungskonzept und der Klimaanalyse wichtige Grundlagen vorhanden, aus denen die o.g. dringenden Maßnahmen abgeleitet werden können. Ein Gründachkataster mit potentiell gut geeigneten kommunalen Standorten liegt ebenfalls vor. Daraus können bei personeller Verstärkung kurzfristig zielgerichtete investive Maßnahmen und Projekte abgeleitet, verortet und die entsprechenden Fördermittel - inkl. Anträge, Mittelabwicklung und Verwendungsnachweise - akquiriert werden. Ebenso könnten dann die für KRIS zwingend notwendigen Betrachtungsräume erstellt und die darin enthaltenden Einzelmaßnahmen exakt den ausführenden Bereichen wie Mobilität und der SBO vorgegeben werden. Da die Förderprogramme auch Dritte (Privatpersonen und Unternehmen) ansprechen, muss eine entsprechende organisatorische und personelle Begleitung für die Fördermittelbeantragung und Verknüpfung mit kommunalen Maßnahmen bei der Stadtverwaltung sichergestellt werden. Dabei ist die Kommunikation mit den Bürger*innen über die KRiS Förderung im Zuge von Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Stütze.

Die drei im Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz vorhandenen Personalstellen der Klimaschutzmanager*innen und die Projektleitung des InnovationCity roll-outs können die o.g. vielfältigen Aufgaben nicht zusätzlich bewältigen. Die Aufgabenfelder dort erstrecken sich u.a. über Projekte wie den Ausbau erneuerbarer Energien (bspw. das DISKO-Projekt), CO2-Bilanzierung, Klimaschutz in der Bauleitplanung, interkommunaler Zusammenarbeit (bspw. PV-Förderung RVR) oder der Beratung der Bürger bei der Energiewende von unten in den InnovationCity-Quartieren und sind zumeist durch den Rat beschlossen worden sowie inhaltlich aufgrund der bestehenden Aufgaben klar vom Tätigkeitsfeld der Klimawandelanpassung abzugrenzen. Klimaanpassungsmaßnahmen (Starkregen, Hitze, etc.) sind zusätzlich zu Maßnahmen zum Klimaschutz (also der Einsparung bzw. Reduzierung des CO2-Ausstosses) durchzuführen.

Neben den o.a. Aufgaben im Bereich Umwelt werden auch die personellen Ressourcen des Bereiches Mobilität und der SBO tangiert, wenn es insbesondere bei kommunalen Projekten um die technische Umsetzung wie z.B. Dachbegrünungen, Retentionsräume, Baumrigolen, Notwasserwege, etc. geht. Vor diesem Hintergrund der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit empfiehlt es sich ebenfalls, auch im Bereich Mobilität und bei der SBO jeweils eine zusätzliche Stelle einzurichten, welche als Schnittstellen zum Bereich Umwelt für wasserwirtschaftliche Klimaanpassungsmaßnahmen fungieren und die dort entwickelten und verorteten Maßnahmen am Objekt umsetzen

Stelleneinrichtungen

Um die beschriebene neue Aufgabenwahrnehmung im erforderlichen Umfang und in der erforderlichen Qualität gewährleisten zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass die entsprechenden Planstellen eingerichtet werden.

Innerhalb des Bereiches 5-6/Mobilität ist die Einrichtung einer zusätzlichen Ingenieurstelle (EG 12 TVöD bzw. A 12 LBesG) erforderlich. Aufgrund der beschriebenen Schnittstellenfunktionen und der Bedeutung der Thematik soll diese Stelle innerhalb des Bereiches 5-6/Mobilität organisatorisch dem Sachgebiet „Zentrale Aufgaben“, das direkt der Bereichsleitung unterstellt ist, zugeordnet werden.

Innerhalb des Bereiches 2-2/Umwelt ist die Einrichtung einer zusätzlichen Ingenieurstelle (EG 12 TVöD bzw. A 12 LBesG) erforderlich. Aufgrund der beschriebenen Aufgabenstellung soll diese Stelle im Fachbereich 2-2-30/Klima- und Ressourcenschutz eingerichtet werden.

Innerhalb der Servicebetriebe Oberhausen (SBO) ist die Einrichtung einer zusätzlichen Ingenieurstelle (EG 12 TVöD bzw. A 12 LBesG) erforderlich. Aufgrund der beschriebenen Schnittstellenfunktionen sowie der Aufgabenstellung soll diese Stelle zunächst in der Abteilung Baumanagement angesiedelt werden.

 

Die Stellen sollen durch Ingenieure mit einem Bachelorabschluss besetzt werden.

Aufgrund der geringen Erfolgsaussichten einer ausschließlich internen Ausschreibung sollen die Stellen auch extern ausgeschrieben werden.

 

Kosten der Stellen/Refinanzierung

Das Gesamtvolumen der jeweiligen Vollzeitstellen beträgt gem. den KGST Richtwerten inklusive Sachkosten und Gemeinkosten jährlich:

 

Kostenarten  EG 12 TVöD A 12 LBesG

Personalkosten 92.800,- 102.200,-

Sachkosten  9.700,-  9.700,-

Gemeinkosten  18.560,- 20.440,-

Gesamt  121.060,- 132.340,-

 

Das Gesamtvolumen der 3 Vollzeitstellen beträgt gem. den KGST Richtwerten inklusive Sachkosten und Gemeinkosten jährlich maximal: 3 x 121.060,- (EG 12) = 363.180,-EUR

 

Refinanzierung durch Gebühren

Die entstehenden Personalkosten können über die Entwässerungsgebühren refinanziert werden. Die rechtliche Begründung dazu ist im Landeswassergesetz verankert. Auf diesem Wege haben Nachbarkommunen bereits Vollzeitstellen in verschiedenen Ämtern und Funktionen schaffen können. Ausgehend von Kosten in Höhe von 363.180,-EUR gem. KGST, würde sich die Gebühr bei einem durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt und einem durchschnittlichen Verbrauch von 200m³ pro Haushalt um 4,90€ pro Haushalt und Jahr erhöhen.

Darüberhinausgehende Fördermöglichkeiten von Personal für Klimaanpassung – ähnlich der wahrgenommenen Förderung der Klimaschutzmanager – sind zurzeit nicht verfügbar.

In Anbetracht der bedeutenden Aufgaben und den möglichen finanziellen Zuwendungen ist trotz des zusätzlichen Einsatzes von Personal mit einem Gewinn für die Stadt Oberhausen zu rechnen.

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Anlagen

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