Beschlussvorlage - B/17/3451-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Für die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen (KTE) zu Familienzentren (FZ) zum Kindergartenjahr (KJ) 2023/24 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) werden folgende Oberhausener Kindertageseinrichtungen benannt:

 

KTE Drei Knappen (Stepke), Drei Knappen 14, 46047 Oberhausen

Sozialraum 72 Oberhausen-Ost

 

KTE Löwenzahn, Försterstr. 28, 46149 Oberhausen

Sozialraum 75 Sterkrade-Mitte 

 

Hierfür erhält die Stadt Oberhausen für das KJ 2023/24 beim Auftrag 310006010103 „nicht zertifizierte Familienzentren“ unter der Kostenart 414101 „Zuwendungen vom Land – Familienzentren“ eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 42.153,10 EUR, die bei der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt wurden.

Hierbei handelt es sich um Fördermittel für noch nicht zertifizierte Familienzentren gem. § 43 (KiBiz) n. F. Unter der Kostenart 531821 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ sind für das Haushaltsjahr 2023 für diese Kindertageseinrichtungen 42.153,10 EUR veranschlagt.

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein   [X] Begründung: Es hat keine Auswirkungen auf das Klima, ob eine Einrichtung zusätzlich zu ihrem Regelangebot als Familienzentrum zertifiziert ist.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Seit dem KJ 2006/07 haben Kindertageseinrichtungen mittels eines Zertifizierungsverfahrens die Möglichkeit, sich zu einem Familienzentrum weiterzuentwickeln. Ziel dabei ist es, neben den drei Säulen Bildung, Erziehung und Betreuung in KTE kinder- und familienunterstützende Angebote zu bündeln und niederschwellig in der Institution anzubieten, zu der Familien in der Regel den frühesten Kontakt haben. Mit dem novellierten KiBiz erhalten Familienzentren gemäß § 43 KiBiz in Verbindung mit § 37 KiBiz eine Fördersumme von 21.076,55 Euro im KJ 2023/24.

 

 

Gemäß § 42 KiBiz haben Familienzentren in besonderer Weise die Aufgabe

 

1. „Eltern bei der Förderung ihrer Kinder umfassend zu unterstützen und die unterschiedlichen

    Lebenslagen und Bedarfe der Familien im Einzugsgebiet zu berücksichtigen,

2. mit verschiedenen Partnern zu kooperieren und familienunterstützende Angebote zu bündeln

    und zu vernetzen,

3. Angebote für Familien im Sozialraum zu öffnen, deren Kinder nicht in der Tageseinrichtung

    des Familienzentrums betreut werden,

4. Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anzubieten, auch solche, die über § 19  

    hinausgeht, insbesondere sind dies Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter zwischen

    vier Jahren und Schuleintritt mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, die keine

    Kindertageseinrichtung besuchen, und

5. an Präventionsangeboten mitzuwirken, die vor allem auf der Grundlage von Konzepten

    der örtlichen Jugendhilfeplanung umgesetzt werden.“

 

 

Mit Rundschreiben vom 13. März 2023 teilte das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW mit, dass zu den bestehenden 40 Familienzentren in Oberhausen für das KJ 2023/24 zwei weitere Standorte ausgewählt werden können. Die Auswahlentscheidung erfolgt auf örtlicher Ebene durch eine entsprechende Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses. Das Land erwartet eine Mitteilung über die örtliche Entscheidung bis zum 15. Juni 2023.

 

Der Ausbau von Familienzentren erfolgt gemäß Landesvorgaben unter Berücksichtigung sozialräumlicher Bedarfe. Sozialräume, in denen die Kinder ein höheres Armutsrisiko tragen bzw. einen stärkeren Bedarf zur Bildungsförderung aufweisen, sollen gezielt in den Fokus genommen werden. Darüber hinaus soll eine flächendeckende Verteilung der Familienzentren erfolgen.

Nach Analyse der aktuellen Sozialraumdaten (besondere Lebenssituation - wie Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund, kinderreiche Familien, Kinder von Alleinerziehenden, wirtschaftliche Lebenssituation sowie Daten zur Gesundheit – im Verhältnis zur Zahl der Familienzentren) und unter Berücksichtigung der räumlichen Verortung bereits bestehender Familienzentren in Oberhausen, besteht aktuell in den Sozialräumen Alstaden/Lirich (SR 73), Oberhausen-Ost (72) und Sterkrade-Mitte (SR 74) Bedarf an zusätzlichen Familienzentren, da im Sozialraum Oberhausen-Mitte (71) bereits alle Einrichtungen Familienzentrum sind.

 

Im Sozialraum Alstaden/Lirich sind neun von zwölf Einrichtungen bereits als Familienzentrum zertifiziert, so dass ein neues Familienzentrum sinnvoll im Sozialraum Oberhausen-Ost anzusiedeln ist, wo die Verteilung noch nicht ganz so ausgeprägt, der Bedarf aber hoch ist. Ebenso verhält es sich im Sozialraum Sterkrade-Mitte.

 

Nach fachlicher Vorberatung und Abstimmung mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Facharbeitsgruppe „Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege“ nach § 78 SGB VIII vom 20. April 2023, schlägt die Fachverwaltung vor, die

 

KTE Drei Knappen (Stepke), Drei Knappen 14, 46047 Oberhausen

Sozialraum 72 Oberhausen-Ost

 

KTE Löwenzahn, Försterstr. 28, 46149 Oberhausen

Sozialraum 75 Sterkrade-Mitte 

 

 

mit der Weiterentwicklung zu einem Familienzentrum im Kindergartenjahr 2023/24 zu betrauen.

Von den o. g. Familienzentren wird seitens des Landes NRW erwartet, sich innerhalb des kommenden KJ - orientiert an dem vorgegebenen Gütesiegelkatalog - zu zertifizieren.

 

Im Zuge der Diskussion über die Verteilung der neuen Kontingente innerhalb der Facharbeitsgruppe nach § 78 SGB VIII wurde erneut deutlich, wie sehr viele KTE unter dem aktuellen Fachkräftemangel leiden. Einzelne Einrichtungen, die sich möglicherweise gerne auf den Weg gemacht hätten, haben auf Grund der schwierigen Personalsituation keine Interessensbekundung abgeben können.

 

Die Landesförderung für die zwei Familienzentren beträgt insgesamt 42.153,10 EUR. Die oben aufgeführten Kindertageseinrichtungen KTE Drei Knappen (Stepke) und KTE Löwenzahn Försterstr. erhalten somit jeweils eine Förderung in Höhe von 21.076,55 EUR für das KJ 2023/24 aus Landesmitteln.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...