17.05.2023 - 3.1 Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst ohne Wortmeldung einstimmig den Beschluss:

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Beschluss

 

 

Für die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen (KTE) zu Familienzentren (FZ) zum Kindergartenjahr (KJ) 2023/24 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) werden folgende Oberhausener Kindertageseinrichtungen benannt:

 

KTE Drei Knappen (Stepke), Drei Knappen 14, 46047 Oberhausen

Sozialraum 72 Oberhausen-Ost

 

KTE Löwenzahn, Försterstr. 28, 46149 Oberhausen

Sozialraum 75 Sterkrade-Mitte 

 

Hierfür erhält die Stadt Oberhausen für das KJ 2023/24 beim Auftrag 310006010103 „nicht zertifizierte Familienzentren“ unter der Kostenart 414101 „Zuwendungen vom Land - Familienzentren“ eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 42.153,10 EUR, die bei der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt wurden.

Hierbei handelt es sich um Fördermittel für noch nicht zertifizierte Familienzentren gem. § 43 (KiBiz) n. F. Unter der Kostenart 531821 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ sind für das Haushaltsjahr 2023 für diese Kindertageseinrichtungen 42.153,10 EUR veranschlagt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage