Antragsvorlage - A/17/3300-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Errichtung von Taubenhäusern in Oberhausen möglich ist.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Wie der Presse zu entnehmen war, vermehren sich in einzelnen Stadtteilen die Tauben immer mehr. Die vorgeschlagene Beauftragung eines Falkners lehnt die AfD aus Gründen des Tierschutzes rigoros ab.

Bei den Stadttauben handelt es sich um Nachkommen entflogener Haustauben, für die der Mensch die Verantwortung trägt. Stadttauben ernähren sich oft von Abfällen, wodurch der Kot der Tiere die Hausfassaden verschmutzt und dadurch Schäden hervorruft. Dem könnte man mit einem für die Tiere geeigneten Futter begegnen.

Aber nur ein integriertes Konzept kann eine tiergerechte Lösung für das Zusammenleben von Tauben und Menschen erzielen.

Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt die Errichtung von Taubenhäusern mit geeigneten Nistmöglichkeiten, in denen durch Austausch des Geleges (durch Gipseier o.ä.) der Bestand entsprechend reguliert werden kann.

Die Verwaltung soll prüfen, inwieweit Taubenhäuser gemeinsam mit Oberhausener Tierschutzvereinen betrieben werden können, um unter Nutzung des dort vorhandenen Fachwissens praktische Lösungen anbieten zu können.

Wir überlassen es der Verwaltung, den Prüfauftrag auf ein Pilotprojekt unter Berücksichtigung des aktuell stärksten Bedarfs einzuschränken; nicht zuletzt im Hinblick auf die Beschränkungen, denen ein (auch ehrenamtliches) Engagement privater Vereine und Vereinigungen unterliegt.

Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Anträge A/15/1819-01 von SPD, FDP und GRÜNEN (in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen am 1. 2. 2012 unverändert beschlossen) sowie A/16/4935-01 der FDP (in der Ratssitzung am 23. 9. 2019 unverändert beschlossen) hin.

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