Beschlussvorlage - B/17/3152-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen im Haushalt 2023 wie folgt:

 

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

330003010100506

KIF II Falkensteinschule

785100

Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen

512.000,00

 

Deckungsvorschlag:

 

Mehreinnahmen im Haushalt 2023 in Höhe von 457.000,00 EUR unter der Investitionsnummer 330003010100506, (KIF II Falkensteinschule), Finanzposition 681003 (investive Zuschüsse vom Bund/KIF); sowie Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit in Höhe von 55.000 EUR. Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: B/16/1783-01  

„Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes“

 

Drucksache-Nr.: B/16/4160-01  

„Maßnahmeplanung Erweiterung Offene Ganztagsbereiche und Mensen an Schulen im Rahmen der Umsetzung des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW II) und „Gute Schule 2020“

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [  ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [  ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein  [ X ] Begründung: Hierbei handelt es sich um einen Finanzierungsbeschluss eines bereits in Umsetzung befindlichen Ratsbeschlusses (Umsetzung Errichtung Anbau).

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFG) Artikel 7 des Gesetzes vom 14. August 2017 (Ergänzung um Kapitel 2), und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen vom 08.01.2018, 20.560.701,00 EUR für das Kapitel 2 (KInvFöG NRW II). Zuzüglich der zu erbringenden Eigenmittel von mindestens 10 % stehen für Investitionsmaßnahmen rd. 22,845 Mio. EUR zur Verfügung.

 

Den Auszahlungen stehen Einzahlungen in Form von Zuschussmitteln des Bundes gegenüber. Zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldung für 2023 hatte die Kostenberechnung des beauftragten Architekturbüros in Höhe von rund 1.600.000 EUR Baukosten Bestand. Die nun aktualisierte Kostenberechnung für die Abwicklung der abschließenden Baumaßnahme und der ausstehenden Schlussrechnungen umfasst förderfähige Baukosten in Höhe von 1.860.000,00 EUR. Ein Zuschuss in Höhe von 90 % durch das KInvFöG NRW ist möglich und entspricht einer Förderhöhe von 1.674.000,00 EUR bei einem gleichzeitigen Eigenanteil von rund 186.000,00 EUR zzgl. der Honorarkosten gemäß der gültigen HOAI.

 

Zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldung Anfang Oktober 2022 wurde noch von einer Mittelabflussprognose in Höhe von 850.000,00 EUR in 2022 ausgegangen zumal die nachträglich eingeplante Lüftungsanlage Ende Oktober/Anfang November geliefert und eingebaut werden sollte. Die begleitenden und nachfolgenden Arbeiten wurden hierauf ausgelegt und in der Prognose erfasst.

 

Aufgrund der bundesweiten Materiallieferschwierigkeiten hat sich die Auslieferung der Lüftungsanlage kurzfristig erneut verzögert. Die erwarteten Baufortschritte und damit auch die Rechnungslegungen konnten nicht mehr erreicht werden. Folglich sind in 2022 lediglich rund 500.000 EUR ausgezahlt worden. Um die Liquidität bis zur Bestätigung der o. g. Kostenberechnung zu wahren, wurden vorab 100.000 EUR überplanmäßige Mittel bereits für 2023 bereitgestellt.

 

Die im Januar 2023 durch das beauftragte Architekturbüro mitgeteilten Mehrkosten von rund 260.000 EUR sind der allgemeinen Kostensteigerungen im Bausektor aufgrund der globalen Entwicklungen geschuldet. Es entstand im Vergleich zur Kostenberechnung aus März 2021 eine Steigerung von 16,25%, was unterhalb der Steigerung des Baupreisindex liegt. Die zum Zeitpunkt der Anmeldung vergebenen Auftragshöhen ließen nicht auf die nun erwarteten Abrechnungen schließen.

 

Unter Beachtung der Gesamtbaukosten von rund 1.860.000 EUR und bisherigen Zahlungen in 2021 und 2022 in Höhe von rund 898.000 EUR besteht bei dem derzeitigen Haushaltsansatz 2023 von 450.000 EUR (inkl. der bereits bewilligten überplanmäßigen Mittelbereitstellung aus Januar) ein weiterer überplanmäßiger Mittelbedarf von 512.000 EUR. Die Maßnahme soll bis voraussichtlich Ende Juni abgeschlossen sein.

Die Gelder sind zur Beendigung und Abrechnung der Maßnahme zwingend erforderlich.

 

 

 

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