Beschlussvorlage - B/17/2953-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über die Zustimmung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das OGA Helferprogramm im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Regina Cammalleri
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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06.02.2023
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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09.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt genehmigt gemäß §60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 21.12.2022 gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und
das Ratsmitglied Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Die Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2022 beim Auftrag 330003010107 - Pandemie Grundschulen, Kostenart 501900-Aufwendugen für sonstige Beschäftigte in Höhe von 202.000,00 EUR zu. Diese Entscheidung ergeht als dringliche Entscheidung gem. §60 Abs. 1 S. 2 GO NRW und ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Deckungsvorschlag:
Mehrerträge beim Auftrag 330003010107- Pandemie Grundschulen, Kostenart 414100-Zuweisungen vom Land, in Höhe von 202.000,00 EUR“
Sachverhalt
Begründung
Durch die am 21.12.2022 von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers getroffene Dringlichkeitsentscheidung wurde die Verwaltung ermächtigt, das Helferprogramm im Offenen Ganztag an Grundschulen gem. RdErl. des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.12.2020 (BASS 11-02 Nr. 37) im Haushaltsjahr 2022 abzurechnen und den Trägern des Offenen Ganztags in Oberhausen, derer sich die Stadt Oberhausen bei der Umsetzung bedient, zeitnah finanziell zu entlasten. Diese sind in Vorleistung getreten, so dass eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Oberhausen am 06.02.2023 zu spät gewesen wäre.
Versehentlich wurde seitens der Fachverwaltung versäumt, mit Übersendung des Förderbescheids der Bezirksregierung Ende September 2022 bereits eine überplanmäßige Mittelbereitstellung zu beantragen.
Durch die Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben wird das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit / das Jahresergebnis 2022 der Stadt Oberhausen nicht verschlechtert, da die sich die Erträge und Aufwendungen ausgleichen.
Finanzielle Auswirkungen Auftrag – 330003010107/ Pandemie Grundschulen:
Sachkonto | Plan Helferprogramm | Überplanmäßiger Bedarf / Erstattung Land | Plan 2022 |
501900 Aufwendungen für sonstige Beschäftigte | 455.830,00 EUR | 202.000,00 EUR | 657.830,00 EUR |
414100 Zuweisungen vom Land | 722.000 EUR | - 64.700,00 EUR | 657.000,00 EUR |
(Rundungsdifferenzen, tatsächliche Aufwendungen / Erträge 657.324,17 EUR)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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523,6 kB
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