Beschlussvorlage - B/17/2953-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt genehmigt gemäß §60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 21.12.2022 gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und

das Ratsmitglied Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2022 beim Auftrag 330003010107 - Pandemie Grundschulen, Kostenart 501900-Aufwendugen für sonstige Beschäftigte in Höhe von 202.000,00 EUR zu. Diese Entscheidung ergeht als dringliche Entscheidung gem. §60 Abs. 1 S. 2 GO NRW und ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Deckungsvorschlag:

Mehrerträge beim Auftrag 330003010107- Pandemie Grundschulen, Kostenart 414100-Zuweisungen vom Land, in Höhe von 202.000,00 EUR“

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Konsequenzen

Bezug

 

Dringlichkeitsentscheidung Drucksache B/17/2924-01

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Durch die am 21.12.2022 von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers getroffene Dringlichkeitsentscheidung wurde die Verwaltung ermächtigt, das Helferprogramm im Offenen Ganztag an Grundschulen gem. RdErl. des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.12.2020 (BASS 11-02 Nr. 37) im Haushaltsjahr 2022 abzurechnen und den Trägern des Offenen Ganztags in Oberhausen, derer sich die Stadt Oberhausen bei der Umsetzung bedient, zeitnah finanziell zu entlasten. Diese sind in Vorleistung getreten, so dass eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Oberhausen am 06.02.2023 zu spät gewesen wäre.

Versehentlich wurde seitens der Fachverwaltung versäumt, mit Übersendung des Förderbescheids der Bezirksregierung Ende September 2022 bereits eine überplanmäßige Mittelbereitstellung zu beantragen.

 

Durch die Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben wird das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit / das Jahresergebnis 2022 der Stadt Oberhausen nicht verschlechtert, da die sich die Erträge und Aufwendungen ausgleichen.

 

Finanzielle Auswirkungen Auftrag – 330003010107/ Pandemie Grundschulen:

 

Sachkonto

Plan Helferprogramm

Überplanmäßiger

Bedarf / Erstattung Land

Plan 2022

501900

Aufwendungen für sonstige Beschäftigte

455.830,00 EUR

202.000,00 EUR

657.830,00 EUR

414100

Zuweisungen vom Land

722.000 EUR

- 64.700,00 EUR

657.000,00 EUR

(Rundungsdifferenzen, tatsächliche Aufwendungen / Erträge 657.324,17 EUR)

 

 

 

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Anlagen

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