06.02.2023 - 10 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
13. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 06.02.2023
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Regina Cammalleri
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt genehmigt gemäß §60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 21.12.2022 gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und
das Ratsmitglied Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Die Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2022 beim Auftrag 330003010107 - Pandemie Grundschulen, Kostenart 501900-Aufwendugen für sonstige Beschäftigte in Höhe von 202.000,00 EUR zu. Diese Entscheidung ergeht als dringliche Entscheidung gem. §60 Abs. 1 S. 2 GO NRW und ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Deckungsvorschlag:
Mehrerträge beim Auftrag 330003010107- Pandemie Grundschulen, Kostenart 414100-Zuweisungen vom Land, in Höhe von 202.000,00 EUR“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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523,6 kB
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