Antragsvorlage - A/17/3002-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Oberhausen gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: ZeMAG – Zentrales Melde- und Auskunftssystem bei Gefährdungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Meike Tekaat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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18.01.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.01.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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06.02.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, die Einführung des ZeMAG-Systems für Bereiche des Kunden- und Bürgerkontaktes der Oberhausener Stadtverwaltung zu prüfen, um eine sinnvolle und mögliche Ergänzung zu den bereits bestehenden Vorkehrungen zum Schutz städtischer Angestellter zu bieten. Bei positivem Prüfergebnis wird die Verwaltung gebeten, dieses System kurzfristig einzuführen und die politischen Gremien über den zeitlichen Ablauf zu informieren.
Sachverhalt
Begründung
Zum Ende des Jahres 2022 wurde bekannt, dass es im Jugendamt Oberhausen zu gewaltsamen Übergriffen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kam. Die Stadtverwaltung hat bereits entschlossen darauf reagiert. In Ergänzung zu diesen Reaktionen und zu den bereits ergriffenen Maßnahmen, ist uns als CDU-Fraktion die Prüfung der Möglichkeit zur Einführung des sogenannten ZeMAG-Systems in der Stadtverwaltung in Oberhausen wichtig.
Das ZeMAG ist eine Datenbank, in der Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Nötigungen und die Androhungen körperlicher Gewalt gegenüber Angestellten der öffentlichen Verwaltung erfasst werden. Verbal aggressives Verhalten oder Beleidigungen werden in diesem System explizit nicht erfasst. Zugang zum System haben in den Städten, die bereits mit diesem System arbeiten (z.B. die Stadt Köln), ausschließlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kunden- und Bürgerkontakt. Eine entsprechende Qualitätssicherung und die Einhaltung des Datenschutzes sind zu berücksichtigen. Das System ist in der Lage, bestehende Strukturen der bisherigen Vorkehrungen sinnvoll und niederschwelliger zu ergänzen und damit die Sicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu optimieren.
