Beschlussvorlage - B/17/2980-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fällung städtischer Bäume
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Kalthoff
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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25.01.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen stimmt den Fällungen der beantragten Bäume unter Ziffer 1 der Begründung und den vorgeschlagenen Ersatzpflanzungen zu.
2. Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen stimmt den Fällungen der beantragten Bäume unter Ziffer 2, aufgrund der mündlichen Ausführungen in der Sitzung sowie den vorgeschlagenen Ersatzpflanzungen zu.
3. Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen stimmt den Empfehlungen der Baumkommission entsprechend der Begründung unter Ziffer 3 zu.
Sachverhalt
Begründung
1) Stiftstr. 22 (Astrid-Lindgren-Schule)
Antrag: Fällung von 3 Bergahornen, 2 Spitzahornen, 1 Kirsche
Ergebnis: offen
Maßnahme: Fällung und Ersatz durch SBO, Baumanagement
Sachverhalt:
Im Zuge der Bauantragsstellung wurden im Jahr 2021 13 Gehölze (3 nicht satzungsrelevante Großsträucher sowie 10 Laubbäume) zur Fällung beantragt und genehmigt. Um den ökologischen Belangen nachzukommen, wird die Verwaltung für die 10 zur Fällung genehmigten, satzungsrelevanten Laubbäume, 26 Ersatzbäume nachpflanzen. Diese Ersatzpflanzungen sollen möglichst auf dem Schulgelände der Astrid-Lindgren-Schule erfolgen.
Ausgangslage
Mit der Vorlage Drucksache-Nr. B/16/3976-01: „Umsetzung des Finanzierungsprogrammes ‚Gute Schule 2020‘; hier: Detailplanungen und Kosten an 5 Schulen des Beschlusspunktes ‚Umbau Mensen‘“ wurde in der Ratssitzung vom 24.09.2018 der aufgrund hygiene- und lebensmittelrechtlicher Anforderungen zwingend notwendige Umbau der Mensen an den Grundschulen dargestellt. Um den Offenen Ganztag weiterhin an allen Grundschulen sicherzustellen, ist ein Umbau der Mensen an allen Grundschulstandorten verpflichtend vorzunehmen.
Der Offene Ganztagsbereich der 4-zügigen Astrid-Lindgren-Schule (ALS) befindet sich in einem separaten Gebäude auf der Dieckerstraße - genannt Villa Wunderbar. Der Ganztagsbereich ist ca. 200 m von der Schule entfernt. Die Kinder verlassen somit das Schulgelände, überqueren die Dieckerstraße und gehen eigenständig zur Villa Wunderbar.
In der Begleitvorlage der Verwaltung zum Bildungsplan 2016 bis 2020 wurde herausgearbeitet, dass im Ganztagsbereich der Astrid-Lindgren-Schule ein dringender Handlungsbedarf besteht. Der Essraum ist zu klein, während die Anzahl der reinen Ganztagsräume die Anforderungen der Raumleitlinie übertrifft. Ungeprüft blieb hierbei die tatsächliche Größe der Räume.
Die Essensausgabe befindet sich zurzeit in einem 50 qm großen Raum inklusive Ausgabeküche und Speisebereich. Baulich ist die Erweiterung der Mensa im Bestand nicht umsetzbar. Ein Neu- bzw. Anbau ist unumgänglich.
In der Villa Wunderbar stehen dem Ganztagsbetrieb 8 Betreuungsräume, Tornisterräume im Keller, 1 Büro, 1 Küche und Toiletten zur Verfügung. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass nur ein Gruppenraum eine Größe von beinahe 50 qm erreicht, während die restlichen Betreuungsräume nur eine Größe zwischen 12 und 20 qm aufweisen. Dies entspricht einer Gesamtnutzfläche von rd. 170 qm.
Eine 4-zügige Schule benötigt laut Bildungsplan und Schulbauleitlinie je Zug einen Gruppenraum mit einer Größe von rund 72 qm, was einer Fläche von ca. 288 qm für Gruppenräume entspricht.
Schulentwicklung
Die Astrid-Lindgren-Schule ist eine vierzügige Grundschule, die aufgrund der steigenden
Schüler*innenzahl durchgängig prognostiziert wird.
Die Statistiken zur Ganztagssituation an der Astrid-Lindgren-Schule zeigen einen zwischen den Schuljahren 2017/2018 und 2019/2020 stabilen Bedarf an Ganztagsplätzen in einer Größenordnung von ca. 220 bis 230 Plätzen. Laut einer Abfrage bei der Schule wird für die kommenden Schuljahre von einem Bedarfsanstieg auf bis zu 260 Ganztagsplätze ausgegangen. Entsprechend ist für die kommenden Jahre bei Fortsetzung des Trends von erhöhten Ganztagsplatzbedarfen auszugehen. Aufgrund des nachgewiesenen Platzbedarfes im Offenen Ganztag ist der Erweiterungsbau zwingend erforderlich und kann an keiner anderen Stelle auf dem Grundstück der Astrid-Lindgren-Schule erfolgen.
Im Zuge der fortschreitenden Planung für den bereits baurechtlich genehmigten Erweiterungsbau sowie der vorbereitenden Messarbeiten in der Örtlichkeit wurde nun jedoch deutlich, dass 6 weitere Laubbäume (3 Bergahorne, 2 Spitzahorne und 1 Kirsche) unmittelbar in dem für die Realisierung des Neubaus notwendigen Bereich der Baugrube stehen und damit nicht erhalten bleiben könnten.
Baumkommission:
Die Baumkommission hat sich am 10.01.2023 die Örtlichkeit angesehen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung gebeten, zukünftig alle erforderlichen Fällungen im Rahmen der ersten Antragstellung anzugeben. Das bei Bauvorhaben Fällungen erforderlich werden, steht außer Frage.
Die Servicebetriebe Oberhausen (SBO) erläuterten den Kommissionsmitgliedern ausführlich das Vorhaben sowie den aktuellen Stand. Nach eingehender Prüfung der gesamten Sachlage musste seitens der SBO festgestellt werden, dass die jetzt beantragten Fällungen bereits im Rahmen der Prüfung zum Bauantrag durch das Büro BST hätten berücksichtigt werden müssen. Auf dieser Grundlage wird die SBO alle mit der Planung von Bauvorhaben beschäftigten Architekten (extern und intern) ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei bisherigen und zukünftigen Maßnahmen der Baumbestand in den Planungen berücksichtigt und gleichzeitig mehr Sorgfalt in die Prüfung von Vorhaben gelegt werden muss.
Dem Wunsch der Baumkommission entsprechend wurde eine rechtliche Bewertung des Sachverhaltes erbeten. Hierzu kann mitgeteilt werden, dass die erteilte Baugenehmigung für die Erweiterung der Astrid-Lindgren-Schule gemäß § 74 BauO NRW eine Legalisierungswirkung hat und den Schlusspunkt des Genehmigungsverfahrens bildet. Die Baugenehmigung hat mittlerweile Bestandskraft erlangt. Von der Baugenehmigung sind die bereits 10 gefällten Bäume erfasst. Ausweislich des Vermerks vom 07.12.2022 zum Ortstermin vom gleichen Tag ist zur Realisierung des zulässigen Vorhabens eine Baugrube auszuheben, die den Wurzelbereich sechs weiterer Bäume betrifft, deren Standsicherheit dann nicht mehr gegeben ist. Für die Umsetzung des Bauvorhabens ist also eine Fällung der Bäume erforderlich.
§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der städtischen Baumschutzsatzung bestimmt, dass von den Verboten des § 4 Abs. 1 (Entfernung, Zerstörung, Beschädigung etc. von Bäumen) Ausnahmen zu genehmigen sind, wenn - wie hier - eine nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann. Es handelt sich damit um keine Ermessensvorschrift. Eine Ausnahmegenehmigung ggf. unter Auflage einer Ersatzpflanzung ist zu erteilen (gebundene Entscheidung).
Vor diesem Hintergrund wird die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen gebeten den beantragten Fällungen zuzustimmen.
Die SBO sagt zu, folgende Schutz- und Ersatzmaßnahmen umzusetzen:
- Stammschutz mittels Bohlenummantelung gemäß DIN 18920 an den verbleibenden Bäumen
- Soweit möglich den Schutz der Bäume durch ortsfeste Zäune gemäß DIN 18920
- Gutachterliche Begleitung der Bautätigkeiten zum Schutz der verbleibenden Bäume
- Ersatzpflanzungen im Verhältnis 1 zu 2 in der Qualität 20-25 cm Stammumfang – soweit möglich – auf dem Grundstück
- Die Verortung der Ersatzpflanzungen in Abstimmung mit dem zuständigen Baummanager
2) Knappenstr. 123 (ehemalige Hauptschule St. Michael)
Antrag: Fällung von 4 Platanen, 2 Robinien, 2 Amberbäumen, 10 Ahornen,
1 Kirsche, 1 Linde und 4 Hainbuchen
Ergebnis: offen
Maßnahme: Fällung und Ersatz durch SBO, Baumanagement
Sachverhalt:
Auf dem Grundstück der ehemaligen Hauptschule St. Michael ist eine neue Gesamtschule geplant.
Im eigens durchgeführten Wettbewerbsverfahren, in Kooperation mit der Architektenkammer NRW, wurde aus 11 Wettbewerbsbeiträgen ein Siegerentwurf ausgewählt und der Öffentlichkeit vorgestellt. Dieser Entwurf hat auch deswegen überzeugt, weil er es verstanden hat, den teilweise alten Baumbestand so zu berücksichtigen, dass dieser in den zentralen Schulhofplatz integriert wird.
Mit den Abrissarbeiten der Altgebäude kann nun begonnen werden. Mehrere auf dem Grundstück vorhandenen Bäume stehen in unmittelbarer Nähe zu den abzureißenden Gebäudekörpern. Die meisten der Bestandsgebäude sind unterkellert.
Dies hat zur Folge, dass ein größerer Eingriff in die Bodenstruktur notwendig wird. Ein Großteil der Bäume steht im direkten Bereich des Abbruchfeldes, sodass massive Eingriffe in den Wurzelraum der Bäume unumgänglich sind, um die Arbeiten auszuführen. Ein Abbruch ohne den Eingriff in das Wurzelsystem ist unmöglich.
Vor diesem Hintergrund wird die Fällung von insgesamt 24 Bäumen (4 Platanen, 2 Robinien,
2 Amberbäume, 10 Ahorne, 1 Kirsche, 1 Linde und 4 Hainbuchen – siehe Anlage) für die Abbrucharbeiten notwendig und beantragt.
Baumkommission:
Die Baumkommission hat sich am 10.01.2023 die Örtlichkeit angesehen. Die Servicebetriebe Oberhausen (SBO) erläuterten den Kommissionsmitgliedern ausführlich das Vorhaben und den derzeitigen Planungsstand. Die „Anzeige einer Beseitigung von Anlagen für die Altgebäude“ liegt dem Bereich Bauordnung bereits vor. Selbstredend ist, dass die Sitzung der Bezirksvertretung und die entsprechende Beschlussfassung abgewartet wird, bis mit den Arbeiten begonnen wird.
Im Vorfeld wurde ein nichtoffenes Wettbewerbsverfahren ausgelobt, aus dem ein Siegerentwurf gekürt wurde. In den kommenden Monaten soll die konkretere Planung zum Neubauvorhaben anhand dieses Siegerentwurfes aufgenommen werden. Bis zur Bauantragstellung wird jedoch noch einige Zeit verstreichen.
Der derzeit gestellte Fällantrag beinhaltet Baumfällungen, die zum einen für die Abrissarbeiten notwendig sind und zum anderen aufgrund von Vorschädigungen an den Bäumen auf Dauer unumgänglich wären. Der zuständige Baum-Manager erläuterte die fachliche Notwendigkeit der Fällung der Platanen Nr. 15 und 16.
Des Weiteren teilte die SBO mit, dass für den vorhandenen Platanenbestand bereits Schutzmaßnahmen vorgesehen sind bzw. werden und die SBO alles Notwendige für den Erhalt und Schutz dieser Bäume veranlasst. Auch werden die gesamten Abrissarbeiten baumgutachterlich begleitet.
Die Baumkommission konnte einen Teil der beantragten Fällungen nachvollziehen. Allerdings ist nach ihrer Ansicht die Fällung der Bäume mit den Nummern 34 bis 39 für die Abrissarbeiten nicht notwendig, sodass hier eine ablehnende Haltung besteht.
Auf dieser Grundlage wurde vor Ort ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bäume für die Abrissarbeiten eventuell nicht gefällt werden müssen, jedoch im Rahmen eines späteren Bauantragsverfahrens – wenn der Siegerentwurf zu Grunde gelegt wird – mit einer weiteren Antragstellung auf Grundlage des Bauvorhabens gerechnet werden muss. Die Kommissions-mitglieder äußerten Verständnis.
Für die Bäume mit den Nummern 31 bis 33 baten die Kommissionsmitglieder um schriftliche Stellungnahme, wie bzw. unter Heranziehung welcher Regelungen (DIN Normen, Technische Regelwerke etc.) eine Baugrube errichtet und die Kellergeschosse entfernt werden. Bis zum Erhalt der Stellungnahme möchte die Baumkommission kein Votum aussprechen.
Ergebnis:
Aus Gründen der Fristeinhaltung zur Beschluss-Vorlagenerstellung konnte die gewünschte Stellungnahme nicht im Vorfeld abgegeben werden. Die fachliche Erläuterung erfolgt daher mündlich in der Sitzung.
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen wird gebeten den Fällungen der beantragten 24 Bäume zuzustimmen.
Die SBO sagt zu folgende Schutz- und Ersatzmaßnahmen umzusetzen:
- Stammschutz mittels Bohlenummantelung gemäß DIN 18920 an den verbleibenden Bäumen
- Soweit möglich den Schutz der Bäume durch ortsfeste Zäune gemäß DIN 18920
- Gutachterliche Begleitung der gesamten Abrissmaßnahme zum Schutz der verbleibenden Bäume
- Ersatzpflanzungen im Verhältnis 1 zu 1 in der Qualität 20-25 cm Stammumfang – soweit möglich – auf dem Grundstück
- Die Verortung der Ersatzpflanzungen in Abstimmung mit dem zuständigen Baummanager
3) verschiedene Grundstücke
Antrag: Fällung diverser Bäume (toter und abgängiger Bäume)
Ergebnis: Zustimmung
Maßnahme: 1 zu 1 Ersatzpflanzung an Ort und Stelle
Sachverhalt
Durch verschiedenste Einflüsse, unter anderem auch die heißen und langanhaltenden trockenen Sommer der letzten Jahre, sind im Oberhausener Stadtgebiet viele Bäume, teilweise trotz Bewässerung durch die Servicebetriebe Oberhausen (SBO), abgestorben oder stark abgängig. Die an folgenden Standorten befindlichen Bäume sind irreparabel geschädigt.
Standort | Baumart/en |
Marienschule , Elsa-Brandström-Str. ggü 100 | Pappel |
Fasia-Jansen-Gesamtschule, Schwartzstr. 87 | Birke |
KTE Villa Kunterbunt I, John Lennon Platz | Krim-Linde |
Landwehrgrundschule, Rechenacker 85 | Goldregen |
Elsa-Brändström-Str. li 62 | Robinie, "Bessoniana" |
Elsa-Brändström-Str.105 | Robinie, "Bessoniana" |
Elsa-Brändström-Str.109 | Robinie, "Bessoniana" |
Annabergstraße 41 | Robinie |
Annabergstraße 48 | Robinie |
Elsa-Brandström-Str. 19 | Robinie, "Bessoniana" |
Ohrenfeld132 | Birke |
Bebelstr. 205 | Kirsche |
Bebelstr. l195 | Kirsche |
Bebelstr. 195 | Kirsche |
Solbadstraße 69 | Kirsche |
SpA Solbadstraße V/OB | Echte Mehlbeere |
SpA Borbeck (ehem. Dellwig) V/OB | Gewöhnliche Roßkastanie |
Rechenacker 62 | Felsenbirne |
Martin-Luther-Straße 9 | Eberesche |
Buschhausener Str. ggü 106 | Amberbaum |
Alte Walz nb. Essener Str. 62-66 | Roßkastanie |
Landwehrfriedhof, Landwehr 328 | Birke |
Baumkommission:
Die Baumkommission konnte sich anhand von Fotos und der Liste sowie den Erläuterungen des Fachkollegen einen Überblick über die Bäume machen, die aus Gefahrenabwehrgründen gefällt werden müssen. Der Baumkommission wurden diverse aktuell auftretende Problematiken erläutert, welche die Schädigungen bzw. den Abgang der Bäume hervorgerufen haben. Aufgrund dieser Schilderungen konnten sich die Baumkommissionsmitglieder von den in Rede stehenden Bäumen einen Eindruck machen.
Ergebnis:
Die Baumkommission stimmt den Fällungen der gelisteten Bäume zu. Es ist eine 1 zu 1 Ersatzpflanzung an Ort und Stelle geplant, soweit der Standort es zulässt. Die Baumarten für die jeweiligen Standorte werden vom Baum-Manager geprüft und beauftragt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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