Antragsvorlage - A/17/2947-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und der Fraktion DIE GRÜNEN gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Prüfung der Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Einhaltung der Beschlüsse der „Istanbul-Konvention"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Meike Tekaat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Beschlussfassung
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11.01.2023
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Vorberatung
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22.02.2023
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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28.02.2023
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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01.03.2023
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Erledigt
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Seniorenbeirat
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Kenntnisnahme
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15.03.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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20.03.2023
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Kenntnisnahme
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18.04.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, ihrer gesetzlichen Verpflichtung im Rahmen des „Übereinkommen(s) des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (kurz: „Istanbul-Konvention“, Zustimmung des Bundestages 17. Juli 2017, in Kraft seit 01.02.2018) nachzukommen und die Einrichtung einer zentralen Stelle zur Koordinierung der Einhaltung der Beschlüsse in Oberhausen zu prüfen. Mit der Bitte, einer abschließenden Berichterstattung am 30.08.2023 im Gleichstellungsausschuss.
Sachverhalt
Begründung
Auf Antrag der CDU-Fraktion (Drucksach-Nr. A/17/1734-01) wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, welchen Umsetzungsstand die Stadt Oberhausen in Bezug auf die einzuhaltenden Vereinbarungen der sogenannten „Istanbul-Konvention“ erreicht hat. Die Gleichstellungsstelle hat zur Beantwortung dieser Fragestellung eine Einordung bereits getroffener Maßnahmen im Kontext der „Istanbul-Konvention“ vorgenommen (Drucksache-Nr. M/17/2554-01). Daraus geht hervor, dass durch bereits getroffene Maßnahmen einige Vorgaben in Teilen umgesetzt wurden und werden, es aber auch noch Nachholbedarf an anderen Stellen gibt.
So beschränkt sich beispielsweise der von der Gleichstellungstelle vorgelegte Bericht auf die Arbeit der Gleichstellungsstelle, während die Analyse im Sinne der „Istanbul-Konvention“ eine breite Beteiligung aller handelnden Akteure einer Stadt vorsieht.
Weitere Mängel werden im Umgang mit vorhandenen Daten genannt. Aktuell existiert keine zentrale Datensammlung, wodurch ein Monitoring nicht möglich ist und die Evaluierung getroffener Maßnahmen nur in einzelnen Fällen durchgeführt werden kann.
Für die vollumfängliche Umsetzung der „Istanbul-Konvention“ ist eine strategische Gleichstellungspolitik unabdingbar. Diese ist dem Bericht der Gleichstellungsstelle zu Folge aber nur durch die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle umsetzbar. Des Weiteren sollen durch die Einrichtung einer solchen Stelle die ganzheitliche Analyse über das städtische Geschehen oder die zentrale Datenerhebung ermöglicht werden.
Die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle stellt einen erfolgskritischen Faktor für das Erreichen der Ziele der „Istanbul-Konvention“ dar, wodurch das mannigfaltige Engagement zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kindern in unserer Stadt eine strategische Ausrichtung erfahren soll.
