Berichtsvorlage - M/17/2926-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzende Informationen zum Gleichstellungsplan 2022 - 2026
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Yvonne Katzer
- Verantwortung:
- Achim Kawicki , Michael Jehn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gleichstellungsausschuss
|
|
|
|
|
11.01.2023
|
Sachverhalt
Sachdarstellung
In der Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 07.09.2022 kamen im Rahmen der Diskussion zur Beschlussvorlage des Gleichstellungsplanes 2022 – 2026 (Drucksache-Nr. B/17/2312-01) verschiedene Fragestellungen auf. Die Frage, wie sich die Verwaltung proaktiv dafür einsetzen kann, künftig weitere Zeitressourcen von Teilzeitbeschäftigten nutzen zu können, wurde zur Beantwortung zurück an die Verwaltung geben. Darüber hinaus, wurde eine detaillierte Aufteilung und Verteilung der Teilzeitbeschäftigungen innerhalb der Verwaltung gewünscht.
Die Verwaltung berichtet dazu wie folgt:
- Vorstellungen zur künftigen Nutzung weitere Zeitressourcen von Teilzeitbeschäftigten
Ein geplanter Ansatz des Bereiches 4-1/Personal und Organisation ist die Installierung eines zentralen Ansprechpartners bzw. einer zentralen Ansprechpartnerin insbesondere für die Beratung von Rückkehrern und Rückkehrerinnen aus der Elternzeit. Ziel muss dabei sein, insbesondere eine Unterstützung zur Ermittlung einer angemessenen Wochenarbeitszeit im Rahmen der „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zu ermitteln und soweit möglich umzusetzen. Angedacht ist darüber hinaus, die Beratung von Antragstellern und Antragstellerinnen bereits vor Beginn der Elternzeit einsetzen zu lassen, um ein Beratungsangebot über gegebene zukünftige Möglichkeiten zu schaffen. Auch im Rahmen der Elternzeitphase soll dann ein Beratungsangebote angeboten werden.
- Darstellung der Aufteilung und Verteilung der Teilzeitbeschäftigten innerhalb der Verwaltung
Zur Aufteilung des Teilzeitnutzens, bezogen auf den Männer- und Frauenanteil, kann von Seiten der Verwaltung nur bedingt Einfluss genommen werden. Das Nutzen von Teilzeit zur Erzielung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht den männlichen Beschäftigten in gleichem Maße als Möglichkeit zur Verfügung wie den weiblichen Beschäftigten. Trotzdem wird das Angebot aber deutlich weniger von männlichen Beschäftigten in Anspruch genommen.
Die erbetenen zusätzlichen detaillierten Daten können der Anlage entnommen werden. Hierbei handelt es sich um eine Stichtagsauswertung mit Stand: 01.09.2021 und 01.05.2022 für Führungskräfte analog zur Datenlage des Gleichstellungsplanes
2022 - 2026.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
16,1 kB
|
