Beschlussvorlage - B/17/2727-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines beispielhaften „Smart-Hauses der offenen Tür“ in der Sterkrader Innenstadt zur Veranschaulichung und individuellen Erfahrung von Einsatzmöglichkeiten digitaler Unterstützungssysteme in der alltäglichen Lebensbewältigung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Chancengleichheit
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Costecki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Seniorenbeirat
|
Vorberatung
|
|
|
|
17.11.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
22.11.2022
| |||
|
●
Geplant
|
|
Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
24.11.2022
| |||
|
●
Geplant
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
05.12.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
12.12.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Beirat für Menschen mit Behinderung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
18.04.2023
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:
- die Etablierung eines Smart-Hauses mit den Schwerpunkten „Digital Health“ (digitale Medizin- und Gesundheitstechnologien) und „Ambient Assisted Living“ (Altersgerechte Assistenzsysteme für ein gesundes und unabhängiges Leben) in Kooperation mit der Guten Hoffnung Leben entsprechend des beigefügten Konzeptes,
- die Leistung überplanmäßiger Haushaltsmittel zur Finanzierung des Smart-Hauses über den kommunalen Haushalt ab 2023 bis 2027 im Auftrag 840001030100 – Bereich Chancengleichheit, Kostenart 543163 – 95.500,00 EUR p.a. zu finanzierende Kosten (Personal- und Sachmittelkosten, p.a.) für 5 Jahre, 30 Prozent Eigenanteil des Kooperationspartners Gute Hoffnung Leben, kommunaler Anteil: 66.850,- Euro p.a.,
Kompensation: Einsparungen in entsprechender Höhe bei 320005040100 – Hilfe zur Pflege, Kostenart 531700 – Aufwendungen für Zuschüsse an private Unternehmen.
- die Erarbeitung eines Konzeptes und entsprechende Umsetzung bis 30.06.2023 mit dem zur Verfügung stehenden Ansatz aus den Smart City Geldern in Höhe von 39.500,- Euro zur Anschaffung von digitalen Hilfsmitteln, die zur Erprobung leihweise an Senioreneinrichtungen/-bewohnerInnen zur Verfügung gestellt werden können sowie der Schulung des Personals sowie der Bewohner und Bewohnerinnen.
Konsequenzen
Bezug
Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen (A/17/1339-02) vom 13.12.2021
Berichtsvorlage – Sachstand Smart-Haus (M/17/2546-01) vom 26.09.2022
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ x ] 334.250 EUR (auf die Jahre 2023 – 2027 mit je
66.850 EUR aufgeteilt) aus kommunalem Haushalt wie
folgt aufgeteilt und 39.500 EUR aus den Smart City
Geldern bis 30.06.2023
siehe Beschlussvorschlag.
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 13.12.2021 die Verwaltung damit beauftragt, „[…] ein „Smart-Haus der offenen Tür“ in der Sterkrader Innenstadt zu planen und einzurichten (siehe A/17/1339-02).“
Folgende Punkte sind Bestandteile des Konzeptes (siehe Anlage), das zur Umsetzung des o.g. Beschlusses entwickelt worden ist:
- Einrichtung einer realistischen Modellwohnung;
- einfache und mittlerweile gängige, digitale und technische Unterstützungssysteme erfahrbar zu machen;
- ein barrierefreies, gut erreichbares, zentrales Ladenlokal in der Fußgängerzone von Sterkrade-Mitte zu installieren;
- das Quartiersbüro Sterkrade-Mitte in die Räumlichkeiten des Smart-Hauses mit integrieren, so dass sich dadurch Synergieeffekte ergeben können, so können Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen umfassend und ganzheitlich vor Ort beraten werden;
- durch den Einsatz von altersgerechten Technologien kann nach dem Prinzip „ambulant vor stationär“ der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit verlängert werden.
Der vorliegende Konzeptentwurf (siehe Anlage) geht auf die im Beschluss genannten Kriterien ein und ergänzt „relativ einfache und mittlerweile gängige Systeme[n]“ durch eine Schwerpunktsetzung im Bereich „Digital Health“ (digitale Medizin- und Gesundheitstechnologien) und „Ambient Assisted Living“ (Altersgerechte Assistenzsysteme für ein gesundes und unabhängiges Leben). Dazu gehören bspw. Komplettsysteme oder Einzellösungen,
- wie Sensoren, die Stürze oder ungewöhnliche Abläufe registrieren und automatisch bei einer Hilfezentrale melden (ohne einen Knopf drücken zu müssen);
- Notrufe, die auf Gesundheitswerte reagieren;
- Türsensoren für Demenz-Erkrankte;
- Pflegeroboter und Unterstützungssysteme, die bei der Pflege helfen; oder
- Anwendungen, die an Medikament erinnern, wenn sich bestimmte Werte verändern.
Diese ergänzte Schwerpunktsetzung wird durch die vorgeschlagene Kooperation der Senioreneinrichtung „Gute Hoffnung“ in Sterkrade möglich. Die Gute Hoffnung hat neben der Erfahrung im Bereich Seniorenarbeit eine hohe Kompetenz im Bereich der „Digitalisierung“ aufgebaut, die hier genutzt werden kann. In eigenen Modellen hat die Gute Hoffnung auch schon in der Vergangenheit neue Möglichkeiten und Techniken praxisorientiert erprobt. Das garantiert eine gute Mischung aus, Anwendungen, die bereits erprobt sind, und Innovationen, die Perspektiven geben und frühzeitig zur Sensibilisierung der Zielgruppen beitragen können. Beides wird im Smart-Haus durch kompetente Beratung und konkretes Erleben erfahrbar.
Mit der Guten Hoffnung als Trägerin des Quartiersbüros Sterkrade ergeben sich zudem räumliche und inhaltliche Synergien: Die vielfältigen Aktivitäten des Quartiersbüros sind ein „Frequenzbringer“. Zudem erweitert ein Smart-Haus das inhaltliche Beratungsangebot. Da die Quartiersbüros ihre Expertise nicht im „Digitalen“ haben und mit den Beratungsangeboten sehr gut angenommen bzw. ausgelastet sind, ist das Smart-Haus als Ergänzung zu verstehen, das personell auf eigenen Füßen stehen muss. Die Bedarfe dafür sind im Konzept dargestellt.
Das Smart-Haus ist also ein zentraler und gut erreichbarer „Showroom“ zur modellhaften Vorstellung und Erprobung dieser digitalen Hilfsmittel, die Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Beeinträchtigung und ihre Angehörigen bei der Bewältigung des Alltags in den „eigenen vier Wänden“ unterstützen. Die Kombination mit dem Quartiersbüros sichert breitere inhaltliche Beratung und verstärkt gegenseitig die Frequenz.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben so die Gelegenheit, auch nicht alltägliche, bereits etablierte Hilfsmittel kennenzulernen, die die Gesundheit unterstützen und fördern. Auch sollen im Smart-Haus Informationsveranstaltungen und Schulungen zu digitalen Hilfsmitteln angeboten werden. So kann eine Unterbringung in einer stationären Alten- und Pflegeeinrichtung hinausgezögert werden – eine persönlich-familiärer, aber auch gesellschaftlicher Gewinn.
Bei der Suche nach einem geeigneten Ladenlokal wurde das Stadtteilbüro Sterkrade einbezogen. Zur Umsetzung des Smart-Hauses kommt ein Leerstand auf der Steinbrinkstraße in Frage. Mit dem Eigentürmer wurden bereits Gespräche durch die Gute Hoffnung geführt. Die Mietkosten wurden mit monatlich ca. 2.300 Euro veranschlagt.
Im Juli 2022 erfolgte die Rückmeldung aus dem Bereich 4-4 IT seitens der Fördermittelgeber, dass das Konzept Smart-Haus entgegen dem Ratsbeschluss (A/17/1339-02) nicht aus dem Fördertopf Smart-City finanziert werden kann.
Es wird nunmehr eine fünfjährige Modelllaufzeit des Smart-Hauses unter der Trägerschaft von Gute Hoffnung Leben, mit Erbringung eines 30prozentigen Eigenanteils vorgeschlagen. Der Anteil der Stadt läge somit bei 70 Prozent (66.850 Euro p.a). Kompensationsmittel stehen im Auftrag 320005040100 – Hilfe zur Pflege, Kostenart 531700 – Aufwendungen für Zuschüsse an private Unternehmen zur Verfügung.
Die Stadtverwaltung (federführend Bereich Chancengleichheit) wird nach dem Beschluss einen Kooperationsvertrag mit dem Träger des Quartiersbüros Sterkrade-Mitte Gute Hoffnung Leben schließen, das Modell begleiten und unterstützen und die Evaluation im Laufe des Modellprojektes durchführen.
Im Rahmen der Förderung „Modellprojekte Smart Cities“ ist in der genehmigten Maßnahme „Selbstbestimmt im Quartier“ ein Modellprojekt mit der ASO entwickelt und geplant worden. Mit einer Summe von 39.500 Euro sollen digitale Hilfsmittel angeschafft werden, die zur Erprobung leihweise anderen Alteneinrichtungen in Oberhausen zur Verfügung gestellt werden können. Das Modell hat das Ziel, dass sowohl Bewohnerinnen und Bewohner als auch das Pflegepersonal digitale Möglichkeiten kennenlernen und ausprobieren können. Damit soll ein Beitrag zur Digitalisierung auch stationärer Einrichtungen geleistet werden. Dies flankiert die Ziele des Smart-Haus für den privaten Bereich. Zudem sollen so Erkenntnisse im Kontext „Fachkräfteentwicklung und Fachkräftemangel“ gewonnen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
141,5 kB
|
