Beschlussvorlage - B/17/2834-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss nimmt den Sachstand der Teilmaßnahme zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs inklusive der Vertiefungsbereiche „Bahnhofsvorplatz“ und „Poststraße“.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. A/17/2002-01-1, Berichtsvorlage in der Bezirksvertretung am 30.11.2022 mit dem Sachstandsbericht über den aktuellen Stand der Maßnahmen/Teilmaßnahmen des Projekts Brückenschlag.

Drucksache B/17/1284-01, Ratsbeschluss vom 21.03.2022 über das Nahmobilitätskonzept Alt-Oberhausen mit dem Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme „Themenfeld A: Zentrale Achse Bahnhof - Innenstadt für den Fuß- und Radverkehr barrierefrei gestalten, inklusive Anbindung Bahnhof an die Innenstadt über Poststraße“ (Seite 81 - 89 des Nahmobilitätskonzeptes).

Drucksache Nr. B/16/2190-01, Ratsbeschluss vom 19.12.2016 über das Integrierte Handlungskonzept und Festlegung des Programmgebietes „Soziale Stadt Brückenschlag (Oberhausen-Innenstadt / Lirich)“.

Drucksache A/16/1658-01 vom 27.04.2016 zu den verkehrlichen Anforderungen der Poststraße bei einer Neugestaltung.

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

Die Mittel für die Durchführung des Wettbewerbs wurden in den Haushalt 2023 ff eingestellt:

NKF-Auftrag:     510009020172

Sachkonto:         531800

 

Die Finanzierung des Wettbewerbs bis zur Leistungsphase Entwurfsplanung wurde über zwei Zuwendungsbescheide der Städtebauförderung inklusive eines 20%igen Eigenanteils der Stadt Oberhausen gesichert.

 

Darüberhinausgehende erforderliche Planungs- und Realisierungsmittel müssen in zukünftigen Haushalten erfolgen, wenn sich die Stadt Oberhausen im anschließenden Schritt zur Umsetzung entscheidet – hierfür sind entsprechende Beschlussvorlagen vorzulegen. Derzeit sind anrechenbare Baukosten aus dem Jahr 2021 in Höhe von 4,5 Mio. Euro den Kalkulationen zugrunde gelegt, Kostensteigerungen sind aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage zu erwarten. Die sich der Entwurfsplanung anschließenden Planungskosten werden auf dieser Kalkulationsgrundlage ein Volumen von über 700.000 Euro haben.

 

Für die Umsetzung der IHK-Teilmaßnahme R.4 liegen zwei Zuwendungsbescheide vor:

  • ZB Nr. 04/067/17 mit Datum vom 17.11.2017 über die Finanzierung des Wettbewerbsmanagements mit rund 40.000 EUR und
  • ZB Nr. 04/083/22 mit Datum vom 08.11.2022 über die Finanzierung des Realisierungswettbewerbs (mit Wettbewerbskosten in Höhe von rd. 120.000 EUR, Sachkosten in Höhe von 6.500 EUR, Auftrag Entwurfsplanung Lph 3 in Höhe von rd. 145.000 EUR).

(Brutto-Angaben zuwendungsfähige Kosten, 20%-iger Eigenanteil der Stadt Oberhausen in der Angabe enthalten.)

 

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

1. Anlass

Die Verwaltung der Stadt Oberhausen wurde am 19.12.2016 mit dem Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt beauftragt, die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes „Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag (Oberhausen Innenstadt/Lirich)“ als Gesamtmaßnahme der Stadterneuerung für die Oberhausener Innenstadt und den Stadtteil Lirich umzusetzen.

Die im IHK 2016 formulierte Maßnahme Nr. R.4, damals unter dem Titel „Wettbewerb Finanzamt Oberhausen - Städtebauliche, architektonische und denkmalpflegerische Vitalisierung einer Behördenliegenschaft“ war ein Ideenwettbewerb mit der Absicht, eine hochwertige Gestaltung bei der fälligen Erneuerung des Finanzamtstandortes und seinem Umfeld, dem Raum zwischen dem Bahnhofsvorplatz (Willy-Brandt-Platz), der Poststraße mit dem Amtsgericht und der Schwartzstraße mit Berliner Park zu erzielen.

Im Laufe des Beantragungsprozesses der Städtebaufördermittel für die Teilmaßnahme veränderten sich die Rahmenbedingungen am Standort des Finanzamtes dahingehend, dass ein Architektenwettbewerb nicht mehr angemessen war. Stattdessen wurde der oben beschriebene öffentliche Raum und die Verbindung vom Bahnhof in die Innenstadt bzw. zur Vision 2020 des LVR auf der anderen Seite des Bahnhofes in den Fokus des Gestaltungswettbewerbs gerückt.

Das Wettbewerbsmanagement wurde 2020 öffentlich ausgeschrieben (Auftragsvergabe Oktober 2020). Im Jahr 2021 wurde von dem beauftragten Büro Niemann & Steege Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH in Zusammenarbeit mit dem Bereich 5-1 / Stadtplanung unter Beteiligung des Gestaltungsbeirates der Stadt Oberhausen und der Architektenkammer NW die Auslobung für ein EU-weites Verhandlungsverfahren gemäß §17 VgV mit vorgelagertem einphasigen, nichtoffenen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 und EU-weitem Bewerbungsverfahren erstellt.

 

2. Ziele des Wettbewerbs

Das Ziel dieses Wettbewerbs ist die Umsetzung der imagebildenden und zukunftsweisenden Entwurfsplanung „Eingangstor zur Innenstadt“. Demnach soll ein repräsentativer Raum entstehen, der sich besonders durch seine Gestaltungsqualität und Orientierungsmöglichkeiten in den öffentlichen Freiraum- bzw. Verkehrsflächen auszeichnen wird. Um dies zu erreichen, muss der öffentliche Raum aufgewertet, die Dimensionierung und Führung der Verkehrsflächen im Umfeld überdacht und Möglichkeiten der besseren Anbindung der Marktstraße an den Bahnhofsvorplatz erreicht werden.

Als einer der Schwerpunkte des Realisierungswettbewerbes soll die verkehrliche Situation im Wettbewerbsgebiet betrachtet bzw. umgestaltet werden. Die Verbindung des Hauptbahnhofs mit der Fußgängerzone und der zentralen Marktstraße ist eine Hauptroute für den Fußverkehr und auch den Radverkehr. Auf dieser Hauptroute sollen Barrierefreiheit, eine hohe Aufenthaltsqualität sowie Verkehrssicherheit für Zufußgehende und Radfahrende in den Fokus rücken. Zudem ist die wichtige Funktion des Bahnhofes als einer der größten ÖPNV-Verknüpfungspunkte weiter aufzuwerten. Um diese Anforderungen zu erreichen, ist die Umgestaltung der Verkehrsanlagen im Wettbewerbsgebiet erforderlich. Insbesondere für den Bereich Poststraße wird empfohlen, perspektivisch auch eine städtebauliche Lösung anzustreben, um die verkehrstechnischen Anforderungen mit der besonderen Situation im direkten Bahnhofsumfelds entsprechend zu würdigen.

Bei der Umgestaltung sollen die am 21.03.2022 im Rat beschlossenen Maßnahmen des Nahmobilitätskonzeptes Alt-Oberhausen als wichtigste Grundlage mit in den Realisierungswettbewerb einfließen. Die Maßnahmen sind dabei zusammen zu denken und eine verkehrliche und städtebaulich ansprechende sowie umsetzbare Gesamtlösung zu erarbeiten. Es handelt sich hierbei um die Maßnahme „Themenfeld A: Zentrale Achse Bahnhof - Innenstadt für den Fuß- und Radverkehr barrierefrei gestalten, inklusive Anbindung Bahnhof an die Innenstadt über Poststraße“ (Seite 81 - 89 des Nahmobilitätskonzeptes).

Um der besonderen Sensibilität dieses Bereiches für alle Verkehrsteilnehmer gerecht zu werden, wird auf die in Rede stehenden Planungsgrundlagen in dieser Vorlage hingewiesen. Details hierzu sind der o.g. Drucksache zum Nahmobilitätskonzept zu entnehmen.

 

Führung des Fußverkehrs über den Bahnhofsplatz (Variante 1 des Nahmobilitätskonzeptes)

Für Ortsfremde erschließt sich die fußläufige Verbindung vom Bahnhof in Richtung Innenstadt nicht intuitiv. Sowohl die Querung des Busbahnhofs als auch die weitere Verbindung Richtung Innenstadt ist weder städtebaulich noch per Wegweisung ersichtlich. Zudem ist der Bahnhofsvorplatz durch zwei Fahrspuren für den Busverkehr und den vorgelagerten Bereich der Läden (Gehweg, Radfahrer und Anlieger frei) mehrfach zertrennt.

Die Maßnahmenempfehlungen lauten hier: Anlage von Zebrastreifen im Bereich der direkten Gehlinie ausgehend vom Eingang des Hauptbahnhofs über die Fahrspuren der Bushaltestellen; Nutzung der bestehenden Absenkungen; Versatz des Fahrplanaushangs nötig; Wegeverbindung sichtbarer gestalten, z. B. durch Wegweisung, Begleitende Kampagne zur Sensibilisierung für Belange von Zufußgehenden, insbesondere am Bereich des „Gehweg, Radfahrer frei“ vor den Läden.

Führung des Radverkehrs über den Bahnhofsplatz (Variante 1 des Nahmobilitätskonzeptes)

Für Radfahrende besteht eine unklare Wegeführung von der Radstation bzw. dem Bahnhofsvorplatz über die Poststraße in Richtung der Innenstadt. Das führt zu vielfältigen und ungebündelten Wegenutzungen und damit auf dem vielfrequentierten Bahnhofsplatz zu Konflikten mit Zufußgehenden.

Die Maßnahmenempfehlungen lauten hier: Querung der Poststraße im Bereich der Geschäftszeile; Ehemalige Busbucht als Aufstellbereich für indirektes Linksabbiegen nutzen und entsprechend markieren sowie Entfernung der vorhandenen Poller; Anlage einer separaten Signalanlage für Radverkehr und Markierung einer Furt; Entfernung der vorhandenen Werbetafel in der direkten Fahrlinie.

Anbindung Bahnhof mit Innenstadt über Poststraße (3 Varianten)

Die Straßenraumaufteilung und -gestaltung entspricht nicht den Anforderungen an Barrierefreiheit und Aufenthaltsqualität für Zufußgehende und Radfahrende. Durch die überdimensionierte Fahrbahn wird die Poststraße nicht als Eingangs- und Verbindungsbereich zwischen Hauptbahnhof und Innenstadt, sondern nur als Transitraum wahrgenommen.

Es wird empfohlen, den Straßenraum der Poststraße zwischen Paul-Reusch-Straße und Gerichtsstraße im Rahmen des Realisierungswettbewerbs neu zu entwickeln. Diese städtebauliche Betrachtung ist zu empfehlen, da dieser prägnante öffentliche Raum eine besondere Bedeutung als urbaner Eingangsbereich für Bahnreisende einnimmt. Der Straßenraum soll aus verkehrlicher Sicht in diesem Verfahren insbesondere an Aufenthaltsqualität für den Umweltverbund gewinnen und seiner Lage zwischen Bahnhof und Fußgängerzone auch gestalterisch gerecht werden. Konkrete verkehrliche Zielsetzungen sind u. a. eine Verbesserung der Querungsmöglichkeiten zwischen Bahnhof und Friedensplatz, Barrierefreiheit und verbesserte Erreichbarkeit der Bushaltestellen.

Im Nahmobilitätskonzept Alt-Oberhausen wurden drei mögliche Varianten zur Umgestaltung vorgeschlagen, welche weiter ausgearbeitet werden müssen und in ein übergeordnetes städtebauliches Konzept integriert werden sollten. Dabei reichen die möglichen Varianten von kleinen bzw. leicht umsetzbaren Varianten (Durchgängiger Mittelstreifen) bis zu großen bzw. schwierig umsetzbaren Varianten (Durchfahrt verboten).

Integration überregionaler Radschnellweg

Zudem ist eine mögliche überregionale Radwegeverbindung Mülheim - Oberhausen – Bottrop (Radschnellweg), welche durch das Projektgebiet verläuft, zu berücksichtigen.

 

Weitere Planungserfordernisse

Insgesamt werden sich die Freiraum- und Verkehrsplaner in dem auszuschreibenden europaweiten Wettbewerb mit weiteren städtebaulichen und funktionalen Anforderungen beschäftigen wie zum Beispiel einer Mobilitätsstation (Bahnhofsbereich als Verknüpfungspunkt zwischen ÖPNV, PKW, Sharing-Fahrzeugen (PKW, Fahrrad, E-Bike, E-Scooter) und dem Fußverkehr). Dafür werden Abstellflächen, aber auch Ladestationen benötigt. Die Bussteige am Busbahnhof sind barrierefrei ausgebaut. Für die beiden Bussteige 6 und 7 muss dies noch nachgeholt werden, was im Zuge der Umgestaltung der Poststraße berücksichtigt werden muss. Daher sind die beiden Bussteige auch hinsichtlich ihrer Lage zu überprüfen. Eine weitere Herausforderung ist die Integration von Pausenplätzen.

Die Position, Anbindung und Ausstattung der Fernbushaltestelle hinter dem Gebäude der Paketpost ist zu überprüfen. Eine tourismusfreundliche Haltestelle sollte Bestandteil des zukünftigen Verkehrsknotenpunkts werden.

Nachhaltigkeit und ökologische Zielsetzung sollen in der Ausgestaltung ebenso Berücksichtigung finden wie Erfordernisse für Beleuchtung.

 

4. Verfahren

Nach Veröffentlichung der Auslobung des Wettbewerbs, der entsprechend der Richtlinie für Planungswettbewerbe – RPW 2013 gefasst ist, werden in einem Bewerbungsverfahren acht Bewerber:innen/Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Teilnahme aufgefordert werden. In einer nichtöffentlichen Preisgerichtssitzung werden diese acht Entwürfe bewertet und eine Rangfolge gebildet, die die Grundlage für die Preisgelder und Aufwandsentschädigungen in Höhe von 113.000 EUR darstellt.

Die Entscheidung für eine der eingereichten Konzeptionen wird auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien getroffen, dabei werden die Reihenfolge und Gewichtung der Kriterien durch das Preisgericht definiert:

Gestalterische und räumliche Qualitäten sowie Nutzungsqualitäten des Konzepts, insbesondere:

  • Leitbild, Nutzungskonzept und gestaltbestimmende Grundidee, Imageentwicklung, Identifikationspotenzial
  • räumliche Einbindung in das städtebauliche Umfeld sowie in die umgebenden Grünflächen und Verknüpfung mit den umgebenden Nutzungen
  • Maßstäblichkeit
  • Gestalt und Nutzungsqualität
  • Verbesserung der Aufenthaltsqualität (nachhaltige/s Möblierungskonzept/Gestaltungselemente, Entwicklung eines Beleuchtungskonzepts, gestalterische Einbettung in die bestehenden Strukturen)
  • stadtraumbildende Qualität, Erlebbarkeit des öffentlichen Raums

Funktionale Aspekte, insbesondere:

  • Berücksichtigung der Vorgaben, Einbindung des Entwurfs in die bestehenden Strukturen
  • Vereinbarkeit mit ggf. stattfindenden Groß- und Sonderveranstaltungen
  • Herstellung von Barrierefreiheit
  • Sicherheit und Prävention

Verkehrstechnische Aspekte, insbesondere:

  • Darlegung der Funktionsfähigkeit der Erschließung und der Stellplatzlösungen

Bautechnische Aspekte, insbesondere:

  • Flexibilität der Gesamtorganisation und des Nutzungskonzepts
  • Bautechnische Realisierbarkeit

Aspekte der Nachhaltigkeit, insbesondere:

  • Nachhaltigkeit der Mobilität
  • Grünanteil/Anpassungsfähigkeit (Klimawandel)

 

Die im IHK genannten Maßnahmen zum Bahnhofsumfeld z.B. bezüglich der Ausgänge des Bahnhofs, der besseren Wegweisung oder besseren Beleuchtung, sind aus dem Bürgerbeteiligungsprozess „Brückenschlag“ hervorgegangen. Ebenso sind die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung bei der Erarbeitung des Nahmobilitätskonzeptes in die Formulierung der Wettbewerbsaufgabe eingeflossen. Nun dient der Ideenwettbewerb dazu, auf dieser Grundlage fachlich basierte Ideen für die Entwicklungsperspektive hervorzubringen.

Eine weitere Bürgerbeteiligung kann ggf. nach Abschluss des Wettbewerbs auf Basis der Entwürfe erfolgen, wenn der Entscheidungsprozess für die Realisierung von Ideen eingeleitet wird.

 

 

5. Ausblick

Im Rahmen des Realisierungswettbewerbs kann ein Gestaltungsvorschlag erstellt werden, welcher unter Berücksichtigung aller Verkehrsarten eine möglichst optimale Lösung ergibt. Dabei ist eine Lösung anzustreben, welche im Rahmen der vorhandenen Verkehrsbelastung auf der Poststraße realistisch umsetzbar ist und nicht zu Leistungsfähigkeit- und Verkehrssicherheitsproblemen führt. Zur Erprobung des Gestaltungsvorschlags besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit einen Verkehrsversuch durchzuführen.

Die Wettbewerbsbeiträge aller Preisträger werden im Anschluss an die Preisgerichtssitzung in einer Ausstellung öffentlich gezeigt und das Wettbewerbsergebnis mit der beabsichtigten Beauftragung zur Entwurfsplanung (Lph 3) den entsprechenden Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Anlage/n

 

Anlage 1: Wettbewerbsgebiet

 

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Anlagen

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