Beschlussvorlage - B/17/2662-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt, den politischen Jugendorganisationen folgende Zuschüsse für das Jahr 2022 zu gewähren.

 

Organisation

Sitze im Rat

Sockelbetrag

Betrag nach Sitzen

Summe

JU

CDU: 19

1.534,00 EUR

3.811,20 EUR

5.345,20 EUR

JUSOS

SPD: 19

1.534,00 EUR

3.811,20 EUR

5.345,20 EUR

Grüne Jugend

DIE GRÜNEN: 8

1.534,00 EUR

1.605,00 EUR

3.139,00 EUR

Linksjugend

LINKE.LISTE: 3

1.534,00 EUR

601,80 EUR

2.135,80 EUR

JULIS

FDP: 2

1.534,00 EUR

400,80 EUR

1.934,80 EUR

SUMME

51

7.670,00 EUR

10.230,00 EUR

17.900,00 EUR

 

Erläuterungen zur Tabelle:

 

JU: Junge Union Oberhausen Jugendorganisation der CDU

JUSOS: Jungsozialisten in der SPD Jugendorganisation der SPD

Grüne Jugend Oberhausen Jugendorganisation der GRÜNEN

Linksjugend Oberhausen Jugendorganisation der LINKE.LISTE

JULIS: Junge Liberale Jugendorganisation der FDP

 

Die Haushaltsmittel stehen bei Produkt 010101 (Politische Gremien), Auftrag 810001010103

(Bildungsarbeit), Sachkonto 531822 (Zuschüsse an übrige Bereiche, staatsbürgerliche Bildungsarbeit)

zur Verfügung.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

B/17/0945-02

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Haushalt 2023 sind insgesamt 17.900,00 EUR für die Staatsbürgerliche Bildungsarbeit der politischen Jugendorganisationen veranschlagt.

 

Es liegen Anträge folgender Jugendorganisationen vor: Junge Union Oberhausen, Jungsozialisten in der SPD Unterbezirk Oberhausen, Grüne Jugend Oberhausen, Linksjugend Oberhausen und Junge Liberale Kreisverband Oberhausen.

 

Gemäß den Richtlinien über die Beantragung, Zweckbestimmung und Verwendung der Zuschüsse für staatsbürgerliche Bildungsarbeit der Stadt Oberhausen (Beschlüsse vom 08.07.1974, 20.01.1975, 13.07.1982, 11.04.1983, 01.10.1990 und 13.12.2021) steht den politischen Jugendorganisationen ein Sockelbetrag von 1.534,00 EUR zu. Die diesen Betrag übersteigenden Haushaltsmittel sind entsprechend der Mandatszahl der die politischen Jugendorganisationen tragenden bzw. ihnen nahestehenden Parteien im Rat der Stadt zu verteilen.

 

Mit der Überarbeitung der Richtlinien am 13.12.2021 wurde erstmals die Anerkennung einer Förderung geregelt. Von allen oben angeführten Jugendorganisationen wurden die Bewilligungsbedingungen erfüllt. Die Frist zur Einreichung der Zuschussanträge war der 01.10.2022.

 

Die Auszahlung der Mittel erfolgt am 02.01.2023.

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