Beschlussvorlage - B/17/2663-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung über die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für den Offenen Ganztag (OGS) an Oberhausener Grundschulen im Haushaltsjahr 2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Silke Allebrod
- Verantwortung:
- Dr. Jordan-Ecker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
03.11.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
07.11.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
14.11.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes / einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 609.690,00 EUR beim Produkt 030101 – Grundschulen, Auftrag: 330003010100 – Grundschulen, Kostenart: 501900 – Aufwendungen für sonstige Beschäftigte im Haushalt 2022 zu.
Sachkonto | Bezeichnung | Auftrag | Bezeichnung | Mehraufwand |
501900 | Aufwendungen für sonstige Beschäftigte | 330003010100 | Grundschulen | 609.690,00 EUR |
Deckungsvorschlag:
Sachkonto | Bezeichnung | Auftrag | Bezeichnung | Mehrerträge |
414100 | Zuweisungen vom Land | 330003010100 | Grundschulen | 60.530,00 EUR |
432100 | Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte | 330003010100 | Grundschulen | 266.320,00 EUR |
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit | 282.840,00 EUR | |||
Summe | 609.690.00 EUR | |||
Sachverhalt
Begründung
Die Stadt Oberhausen bietet an allen Grundschulen außerunterrichtliche Angebote des Offenen Ganztages gem. § 9 Abs. 3 Schulgesetz (SCHulG) an.
Den rechtlichen Rahmen für das außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebot im Primarbereich bietet der Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW) vom 23.12.2010 „Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ in der jeweils gültigen Fassung.
Voraussetzung der Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtliche Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich ist die aktuelle gültige Fassung der Förderrichtlinien (BASS 11-02 Nr. 19).
Der Schulträger Stadt Oberhausen hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Maßnahmenträger mit der Durchführung der „Offenen Ganztagschulen im Primarbereich“ zu beauftragen. Hierfür stehen im Haushalt 2022 unter dem Auftrag 330003010100-Grundschulen, Kostenart 501900-Aufwendungen für sonstige Beschäftigte insgesamt 12.860.310,00 EUR zur Verfügung.
Die Mehraufwendungen sind auf mehrere Faktoren zurückzuführen:
a. Erhöhte Teilnehmerzahl als wesentlicher Faktor.
Bei der Haushaltsanmeldung 2022 wurden die Aufwendungen anhand einer Prognose für das Schuljahr 2021/2022 berechnet. Diese Prognose ging von 5.600 teilnehmenden SuS im Offenen Ganztag aus. Tatsächlich ist die Teilnehmerzahl gegenüber der Prognose zum Schuljahr 2022/2023 um 473 Kinder auf 6.073 Kinder gestiegen. Diese erhebliche Dynamik war prognostisch nicht abzusehen. Die Dynamik der Prognoseberechnung ist zukünftig anzupassen.
Daneben zeigen sich in dem deutlichen Anstieg die zusätzlichen Bedarfe, auch hinsichtlich der Bewältigung der Corona- Pandemie, der damit einhergehenden erheblichen Veränderungen der Lebensmodelle der Erziehungsberechtigten und im Bereich der Förderung sowie des Wertes schulischer Bildung in Präsenz deutlich.
Tatsächliche Entwicklung des OGS in Oberhausen:
Schuljahr | Schülerinnen und Schüler insgesamt | Anmeldungen Teilnehmer/innen | OGS-Quote in % |
2018/2019 | 7089 | 4768 | 67,3 |
2019/2020 | 7126 | 4898 | 68,7 |
2020/2021 | 7202 | 5256 | 73,0 |
2021/2022 | 7419 | 5450 | 73,5 |
2022/2023 | 7897 | 6073 | 76,9 |
Unterjährige Aufnahme von Flüchtlingskindern
Die Träger erhalten für Flüchtlingskinder eine erhöhte Förderung in Höhe von 2.322,00 EUR bzw. für das Schuljahr 2022/2023 2.464 EUR für ein Jahr pro Kind bezogen auf das Schuljahr. Die Aufwendungen werden 1:1 durch das Land NW refinanziert. Nach dem 1. Jahr wird für das Kind nur noch eine Regelförderung in Höhe von 1.274,00 EUR bzw. für das Schuljahr 2022/2023 1.352,00 EUR gezahlt.
Aufgrund der fluchtbedingten Migration werden derzeit (Kalenderwoche 41) 267 Kinder an Oberhausener Grundschulen unterrichtet. Über 70 Prozent der ukrainischen Schülerinnen und Schüler nehmen am Offenen Ganztag teil.
Aufwand 2022: 8.646.675,50 EUR
Dieser Aufwand wird 1:1 durch die Zuwendungen vom Land gedeckt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der gemeldeten SuS und unterscheidet sich für den Zeitraum 01.01.22 – 31.07.22 (Stichtagsmeldung 15.10.21) sowie 01.08.22 – 31.12.22 (Stichtagsmeldung 15.10.22) in den Fördersummen, die auf Grundlage der Schüler/innenzahlen berechnet werden. Ab dem 01.08. eines jeden Schuljahres wird der Fördersatz um 3 % angehoben.
- Grundschüler mit grundständiger Förderung (5.175 SuS)
Fördersumme Schuljahr 2022/2023: 1.352 EUR
- Grundschüler mit erhöhtem Förderbedarf (ohne Flüchtlingsfamilien 604 SuS)
Fördersumme Schuljahr 2022/2023: 2.464 EUR
- Erhöhter Fördersatz für neuzugezogenen Flüchtlingsfamilien oder ähnlichen Lebenslagen
Fördersumme Schuljahr 2022/2023: 2.464 EUR
(294 - unter Berücksichtigung von SuS im vorangegangenem 2. Schulhalbjahr 24): 724.416 EUR
Hinweis zur Gesamtsumme der Aufwendungen / Erträge:
Grundsätzlich besteht eine 1:1 Beziehung zwischen den Fördersummen und den Aufwendungen. Eine Rückrechnung auf Basis der einzelnen Fallgruppen und den damit einhergehenden Erträgen und Aufwendungen ist nicht möglich, da Verrechnungen aus dem Vorjahr erfolgen und der Förderzeitraum (Schuljahr) vom Haushaltsjahr abweicht.
b. Pflichtigen Eigenanteils der Stadt Oberhausen
Gem. den Förderrichtlinien erbringt der Schulträger für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschule im Primarbereich ab dem 01.02.2021 Eigenanteile in Höhe von 519 EUR. Die Eigenanteile werden jährlich jeweils zum 01.08. um 3 Prozent erhöht. Die Höhe der Eigenanteile wird auf volle EUR-Beträge kaufmännisch gerundet. Der Eigenanteil ab dem 01.08.2022 beträgt 535,00 EUR pro Jahr pro Platz.
Die Steigerung um 473 Kinder zum neuen Schuljahr konnte bei der Haushaltsanmeldung 2022 keine Berücksichtigung finden.
Die Auszahlung des Eigenanteils wird seit dem 01.08.2020 in zwei Raten in den jeweiligen Schulhalbjahren an die Träger ausgezahlt.
Berechnung:
- Ausgehend von der Prognosezahl von 5.600 SuS wird die erste Rate für das Jahr 2022 ermittelt:
5600 SuS x 519 EUR x 0,5 = 1.453.200,00 EUR
- Ausgehend von der Stichtagsmeldung zum 15.10. und der 3 %-igen Erhöhung des Eigenanteils wird die zweite Rate für das Jahr 2022 ermittelt:
6.073 SuS x 535 EUR x 0,5 = 1.624.527,50 EUR
Aufwand 2022: 3.077.727,50 EUR
c. Hauswirtschaftliche Kräfte
Ziffer 6.3 des Offenen Ganztagserlasses 12-63 Nr. 2 der BASS stellt hier klar, dass der Schulträger alle Kosten wie Herstellung und Instandhaltung der Räume (z. B. Mensa), Sach- und Personalausstattung, (Bestuhlung der Mensa und hauswirtschaftliche Kräfte) sowie die sachlichen Betriebsausgaben (Wasser, Strom, Reinigung etc.) zu tragen hat.
Für die Finanzierung von „Hauswirtschaftlichen Kräften“ wird dem Maßnahmeträgern ein Budget von 200,00 EUR pro Schüler/in für ein Schuljahr zur Verfügung gestellt. Die Pauschale von 200,00 EUR wird in zwei Abschlagszahlungen (15.01. und 15.10) vom Schulträger gezahlt.
Die Steigerung um 473 Kinder zum neuen Schuljahr konnte bei der Haushaltsanmeldung 2022 keine Berücksichtigung finden.
Berechnung:
- Ausgehend von der Prognosezahl von 5.600 SuS wird die erste Rate für das Jahr 2022 ermittelt:
5600 SuS x 200 EUR x 0,5 = 560.000,00 EUR
- Ausgehend von der Stichtagsmeldung zum 15.10. wird die zweite Rate für das Jahr 2022 ermittelt:
6.073 SuS x 200 EUR x 0,5 = 607.300,00 EUR
Aufwand 2022: 1.167.300,00 EUR
d. Verwaltungskosten
Verwaltungskosten sind überwiegend Gemeinkosten und wurden im Rahmen der Verwendungsnachweise des Offenen Ganztages in der Vergangenheit pauschal berücksichtigt.
Der Betrag wurde anhand der nachgewiesenen Personalkosten für das Schuljahr 2021/2022 geprüft, d.h. die freien Träger erhalten entsprechend der vertraglichen Verpflichtungen 10% der tatsächlich nachgewiesenen Personalkosten als Verwaltungskostenpauschale ersetzt.
Aufwand 2022: 986.866,02 EUR
e. Fortbildung
Qualifizierungsmaßnahmen für den Bereich der außerschulischen Betreuung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) über das Institut für soziale Arbeit e. V.
Aufwand 2022: 8.000,00 EUR
Zusammenfassend gestaltet sich der des Offenen Ganztags in 2022 Finanzbedarf wie folgt:
a. | Aufwand für sonstige Beschäftigte | 8.646.675,50 EUR |
|
|
|
b. | zzgl. pflichtiger Anteil | 3.077.727,50 EUR |
|
|
|
c. | zzgl. Hauswirtschaftliche Kräfte | 1.167.300,00 EUR |
|
|
|
d. | zzgl. Verwaltungskosten | 986.866,00 EUR |
|
|
|
e. | zzgl. Fortbildung | 8.000,00 EUR |
|
|
|
| Summe | 13.886.569,00 EUR |
Im Zuge der Erstellung der Verwendungsnachweise der Träger für 2021 mussten 419.000,00 EUR aufwandsreduzierend zurückgefordert werden, so dass in 2022 mit originären Aufwendungen in Höhe von 13.467.569,00 EUR zu rechnen ist, aufgerundet 13.470.000,00 EUR.
Auftrag 330003010100 Grundschulen / Sachkonto | Aufwendungen 2022 (gerundet) | Planbudget | Überplanmäßiger Bedarf |
501900 Aufwand für sonstige Beschäftigte | 13.470.000,00 EUR | 12.860.310,00 EUR | 609.690,00 EUR |
Der OGS wird in Teilen refinanziert und stützt sich dabei auf zwei Säulen. Zum einen fördert das Land den OGS in 2022 mit 8.646.675,50 EUR. Es handelt sich hierbei um eine erhöhte Zuwendung des Landes für außerunterrichtliche Angebote des Offenen Ganztages aufgrund der erhöhten Teilnehmerzahl.
Auch hier finden sich ertragsmindernde Erstattungsansprüche des Landes – Sachkonto 414100/ Zuweisungen vom Land (analog der Aufwandsseite) – in Höhe von 419.000,00 EUR, so dass in 2022 mit Gesamterträgen in Höhe von 8.249.881,50 EUR zu rechnen ist.
Zum anderen erhebt die Stadt Oberhausen auf Basis der bestehenden Satzung Elternbeiträge, in der Prognose werden Erträge in Höhe von ca. 2.650.360,00 EUR erwartet.
Auftrag 330003010100 Grundschulen / Sachkonto | Erträge 2022 | Planbudget | Bedarfsdeckung (gerundet) |
Sachkonto 414100 Zuweisungen vom Land | 8.249.881,50 EUR | 8.189.350,00 EUR | 60.531,50 EUR (60.530,00 EUR) |
Sachkonto 432100 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte | 2.650.360,00 EUR | 2.384.040,00 EUR | 266.320,00 EUR
|
|
| Summe (gerundet) | 326.850,00 EUR |
Den Mehraufwendungen von 609.690,00 EUR stehen Mehreinnahmen beim Auftrag 330003010100-Grundschulen, Kostenart 414100 - Zuweisungen vom Land - von 60.530,00 EUR sowie von 266.320,00 EUR bei der Kostenart 432100 - Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte- entgegen. Ergänzend geht eine Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit von 282.840,00 EUR einher.
