Beschlussvorlage - B/17/2618-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Schulausschuss berät den Teilergebnis- und Teilfinanzplan nebst Anlagen (Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben – Seiten 158 - 204) des Haushaltsplanentwurfs 2023 und, soweit erfolgt, die Veränderungsnachweisung der Verwaltung vor.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

-

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

 

-

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Sachverhalt

Begründung

 

Dem Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs können die wesentlichen Informationen zum Verständnis der Finanzlage und der Haushaltsplanung der Stadt Oberhausen entnommen werden. An dieser Stelle wird ein Überblick über den kompletten Haushalt gegeben.

Gemäß § 1 (3) Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/ den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen obliegt dem Schulausschuss die Vorberatung des Haushaltsplanes im Rahmen der ihm zugeordneten Dezernate.

Die zur Beratung erforderlichen Unterlagen können dem Haushaltsplanentwurf 2023, für weitergehende Informationen dem Entwurf der Kosten- und Leistungsrechnung 2023, entnommen werden. Zur Vorberatung ist in Abhängigkeit der Zuständigkeit des Ausschusses auf den Haushaltsplanentwurf und die Kosten- und Leistungsrechnung zurückzugreifen. Diese Unterlagen sind sowohl im Intranet als auch im Internet der Stadt Oberhausen zugänglich. Daneben existiert eine entsprechende Downloadmöglichkeit im ALLRIS System. Etwaige Veränderungsnachweisungen der Verwaltung werden für die Beratung ggf. separat zur Verfügung gestellt.

Die abschließende Vorberatung erfolgt am 07.11.2022 im Haupt- und Finanzausschuss, die endgültige Beschlussfassung zum Haushalt 2023 findet in der Sitzung des Rates der Stadt am 14.11.2022 mit separater Vorlage statt.

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