Berichtsvorlage - M/17/2443-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht Machbarkeitsstudie Radschnellverbindung „Bottrop - Oberhausen - Mülheim“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Osterfeld
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
25.10.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
02.11.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Sterkrade
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
03.11.2022
| |||
|
●
Geplant
|
|
Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
03.11.2022
|
Sachverhalt
Sachdarstellung
Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 19.11.2018 die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für einen Radschnellweg Bottrop – Oberhausen-Osterfeld – Neue Mitte Oberhausen – Alt-Oberhausen – Mühlheim-Styrum beschlossen. Der Auftrag zur Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde am 19.03.2021 an die Bietergemeinschaft Fischer Teamplan Ingenieurbüro GmbH und PTV Transport Consult GmbH vergeben.
Über den aktuellen Stand der Machbarkeitsstudie wurde letztmalig im November 2021 berichtet (Vorlage - M/17/1291-01). Seit dem letzten Sachstandsbericht wurden die favorisierten Trassenvarianten weiter ausgearbeitet und mögliche Querschnittsaufteilung zur Umsetzung des Radschnellweges erstellt.
In diesem Sachstandsbericht wird die ausgearbeitete Trassenführung vorgestellt, da im Rahmen des letzten Sachstandberichtes der Wunsch geäußert wurde, diese in den Gremien vor der endgültigen Beschlussvorlage vorzustellen. Hierzu ist die Trassenführung inkl. möglicher Querschnitte und Knotenpunktformen im Lageplan als Anlage beigefügt. Zur besseren Erkennbarkeit ist die gesamte Trassenführung auf 15 Lagepläne aufgeteilt. Hinweise bzw. Anregungen zur Trassenführung können in den Sitzungen und im Nachgang zu den Sitzungen gegeben werden. Die Hinweise werden durch das Planungsbüro Fischer Teamplan Ingenieurbüro GmbH, welches an der Sitzung des Stadtplanungs- und Mobilitätsausschusses teilnehmen wird, aufgenommen und geprüft. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Machbarkeitsstudie das Ziel hat, die grundsätzliche Realisierbarkeit eines förderfähigen Radschnellwegs Bottrop – Oberhausen – Mülheim nachzuweisen. Somit ist es im Rahmen der Machbarkeitsstudie von besonderer Bedeutung eine realisierbare Trassenführung mit einem ausreichenden Kosten-Nutzen-Verhältnis zu finden und nicht jeden Streckenabschnitt bereits bis ins Detail zu planen. Im anschließenden konkreten Planungs- und Realisierungsprozess werden dann noch Veränderungen im Trassenverlauf und den Straßenquerschnitten entstehen können. Hierzu werden alle Streckenabschnitte weiter ausgearbeitet und zur Entscheidung erneut vorgelegt.
Die Gesamtlänge der geplanten Trassenführung ist 14,5 km lang. Davon befinden sich 9,6 km auf Oberhausener Stadtgebiet. Zur Realisierung der Trassenführung ist es erforderlich, 5 Bauwerke zu ertüchtigen bzw. umzubauen und 3 Bauwerke neu zu errichten. Auf dem Stadtgebiet Oberhausens sind 2 Bauwerke neu zu bauen (Querung Mülheimer Straße und Querung Rhein-Herne-Kanal/ Emscher/ Autobahn) sowie an 7 Bauwerken Anpassungen erforderlich.
Ein Teil der Trassenführung läuft auf separaten Rad- und Fußwegtrassen und ein größerer Teil im bestehenden Straßennetz auf Fahrradstraßen oder entsprechend ausgebildeten Fahrradstreifen. Die ausgearbeitete Trassenführung wurde den betroffenen Nachbarkommunen (Mülheim an der Ruhr, Bottrop) und dem RVR vorgestellt sowie entsprechende Hinweise aufgenommen bzw. eingearbeitet.
Zur Umsetzung des Radschnellweges sind weitreichende Maßnahmen erforderlich. Die Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen bzw. Erstellung des gesamten Radschnellweges (inkl. Bauwerke) wurde auf 32,5 Millionen Euro geschätzt. Für die Trassenführung auf Oberhausener Gebiet entstehen dabei Kosten in Höhe von 23,4 Millionen Euro. Die Kostenschätzung ist als Anlage beigefügt.
Ein großer Teil der Kosten wird durch den Bund und das Land gefördert, wenn die Trassenführung und Querschnitte zu mindestens 90% den Kriterien des Radwegstandards entsprechen. Zudem muss ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von ≥ 1 erreicht werden, damit der Radschnellweg förderfähig ist.
Weiteres Vorgehen
Im weiteren Bearbeitungsprozess werden Hinweise und Anregungen aus den Gremiensitzungen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Für die endgültige Trassenführung wird das Kosten-Nutzen-Verhältnis ermittelt. Sollte das erforderliche Nutzen-Kosten-Verhältnis für die Trassenführung nicht eingehalten werden, ist eine Anpassung der optimalen Trassenführung erforderlich. Gegebenenfalls muss hier in Teilen eine andere Führung gewählt werden, welche weniger optimal ist, aber die Kosten entsprechend reduziert.
Nach erfolgreicher Ermittlung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses wird der Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie erstellt und voraussichtlich in einer der nächsten Sitzungsfolgen zum Beschluss eingebracht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
160,8 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
69,6 kB
|
