Beschlussvorlage - B/17/2603-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt das in der Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept 2023 (HSK 2023). Die Auswirkungen auf den Haushalt 2023 und die mittelfristige Finanzplanung werden in den Haushaltsplan 2023 aufgenommen.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Ministerium für Heimat, Bauen, Kommunales und Gleichstellung hat in seinem Erlass vom 14. Mai 2021 eine Nachfolgeregelung für den Stärkungspakt Stadtfinanzen beschlossen. Darin wird festgelegt, dass Kommunen mit negativem Eigenkapital verpflichtet sind, auch bei einem ausgeglichenen Haushalt, ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen. Bei fehlendem Haushaltsausgleich muss das HSK mittelfristig im Durchschnitt ausgeglichen sein. Das HSK soll die mittel- bis langfristige finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommune sicherstellen.

 

Zusätzlich zum angesprochenen Erlass hat die Landesregierung im Gesetzesentwurf NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – (NKF-CUIG) vom 21.09.222 die Möglichkeit der Corona-Isolierung auch für den Haushaltsplan 2023 vorgesehen und auch eine Ukraine-Isolierung und die dazugehörende mittelfristige Finanzplanung eingebracht. Dadurch kann der Haushaltsausgleich auch für das Jahr 2023 formal sichergestellt werden.

 

Im Haushaltsplanentwurf ist bisher nur die Covid-Isolierung berücksichtigt und in der mittelfristigen Finanzplanung fortgesetzt worden, da dies bei der Einbringung des Haushalts dem aktuellen Stand der Diskussion entsprach. Mittlerweile sind über die Veränderungsnachweisungen (VN) neueste Erkenntnisse, die Ukraine-Isolierung und die Begrenzung der Covid-Isolierung auf 2023 in die Haushaltsberatung eingeflossen.

 

Der Haushaltsplanentwurf weist ein positives Ergebnis in Höhe von 123.590,- € aus. Das ordentliche Ergebnis - als Differenz zwischen ordentlichem Ertrag und Aufwand - ergibt ein reales Defizit von 24,1 Mio. €, das sich durch die Finanzierungskosten um 25,4 Mio. € auf 49,5 Mio. € erhöht. Das positive Gesamtergebnis kommt nur durch die COVID-Isolierung zustande, die mit einem fiktiven Ertrag in Höhe von 49,6 Mio. € ausgeglichen wird.

 

Neben der aktuell schwierigen Krisenlage sind aber auch die Prognosen für die städtischen Haushalte der Zukunft extrem problematisch. Im Jahr 2023 ist die Möglichkeit der Corona-Isolierung letztmalig vorgesehen und auch die Ukraine-Isolierung ist bisher auf das Jahr 2023 (inklusive mittelfristige Finanzplanung) beschränkt. Das bedeutet, dass der Haushalt ab 2024 ohne Unterstützungsleistungen und ohne Buchungshilfen auskommen muss. Wie lange die ökonomischen Auswirkungen der Krisen anhalten und nachwirken, kann aktuell niemand vorhersagen. Auch wenn die Ökonomen einen wirtschaftlichen Aufholungsprozess nach der Krise vorhersagen, weiß bisher niemand wie tief der wirtschaftliche Einschnitt werden wird und wie schnell dieser wieder ausgeglichen werden kann. Dies betrifft insbesondere die Steuererträge und die Schlüsselzuweisungen für die zukünftigen Jahre. Aus diesem Grunde sind die Planzahlen mit vorsichtigen geringen Steigerungsraten versehen worden, die wenn sie nicht erreicht werden, durch die Isolierung ausgeglichen werden.

 

Die Aufwendungen im Haushaltsplanentwurf orientieren sich an den im HSK gemachten Vorgaben. An einigen Stellen lassen sich die Vorgaben nicht einhalten, dort sind konkrete Maßnahmen (Anlage 2) ergriffen worden, um die Aufwendungen an die Vorgaben anzupassen oder aber auch um weitere Erträge zum Ausgleich erzielen zu können.

 

Auf dieser Grundlage sind Prognosen für die Zukunft erstellt worden. Prognosen sind immer unsichere Aussagen. Allerdings sind die getroffenen Annahmen sehr optimistisch, so dass eine positivere Entwicklung eher unwahrscheinlich ist. Zudem gehen die Prognosen von einer stabilen wirtschaftlichen Entwicklung aus, die keine weiteren Krisen in den nächsten 10 Jahren vorsehen.

 

Der Aufholungsprozess und der Weg aus den Finanzkrisen werden ohne Unterstützung von Bund und Land mühsam und lang. Aktuell wird von einem realen Defizit im Jahre 2023 in Höhe von fast 50 Mio. € ausgegangen, welches sich jährlich reduziert - bis der Haushalt im Jahr 2028 wieder ausgeglichenen sein könnte -.

 

 

Ergebnisplanentwicklung 2020-2032 mit Covid-Isolierung

 

Ergebnisplanentwicklung 2020-2032 ohne Covid-Isolierung

 

 

 

 

Wenn die prognostizierte Entwicklung so eintritt, kann mit weiteren neuen Liquiditätskrediten von 2021 bis zum Jahr 2028 in Höhe von etwa 230 Mio. € gerechnet werden.

 

Neben der finanziellen Belastung bedeuten die Prognosen, dass nach der aktuellen Rechtslage, ab dem Jahr 2024 bis einschließlich 2026 keine genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzepte vorgelegt werden können, wenn keine weiteren Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen bzw. Unterstützungsleistungen von Bund und Land ausbleiben. Erst ab dem Jahr 2027 könnte der mittelfristige Ausgleich gerade so eben dargestellt und ein genehmigungsfähiges HSK vorgelegt werden.

 

Kann das HSK nicht genehmigt werden, befindet sich die Kommune in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW - dem sogenannten Nothaushalt. Das bedeutet, dass nur noch Aufwendungen getätigt werden dürfen, zu denen eine rechtliche Verpflichtung besteht, oder wenn Gefahr im Verzug besteht. Erlaubt ist auch die Weiterführung notwendiger Aufgaben, die unaufschiebbar sind. Nicht erlaubt sind zusätzliche neue freiwillige Aufgaben, auch nicht, wenn sie kompensiert werden. Bei den Personalkosten drohen konkrete festgelegte Entwicklungs- und Beförderungskorridore, was schon früher zu unhaltbaren Beförderungsstaus geführt hat und die Attraktivität einer Anstellung bei der Stadtverwaltung erheblich verringert. Auch die Investitionsmöglichkeiten werden im Nothaushalt erheblich reduziert. Eine Finanzierung von Investitionen durch eine Neuverschuldung ist in der Regel ausgeschlossen und Investitionen sollen nur in pflichtigen Bereichen getätigt werden bzw. bei Gefahr im Verzug.

 

Eine solche Entwicklung bedeutet im Prinzip Stillstand, schränkt die Zukunftsfähigkeit der Kommune massiv ein und öffnet die Schere zwischen reichen und armen Kommunen immer weiter.

 

Das vorliegende HSK soll den Grundstein für die Stabilisierung des Haushalts legen. Sollten keine weiteren Unterstützungsleistungen oder keine Altschuldenlösung beschlossen werden, werden ab 2024 und in den darauffolgenden Jahren aller Wahrscheinlichkeit weitere Konsolidierungsentscheidungen notwendig. Für die Haushaltsberatungen zum Haushalt 2023 wird das HSK aus 2022 fortgeschrieben und mit Einzelmaßnahmen ergänzt, die sicherstellen sollen, dass die nachfolgenden Festlegungen in 2023 eingehalten werden können.

 

-          Die Personalkosten – bezogen auf die Beamtenbezüge, die tariflich Beschäftigten und die Honorare – sollen nicht mehr als 2,5% ansteigen. Die Pensionsrückstellungen werden dabei nicht berücksichtigt, da diese automatisiert von der Hessler-Software kalkuliert und berechnet werden. Die Ausbildungskosten werden ebenso separat erfasst, da sie Vorsorge vor der demografischen Entwicklung in der Verwaltung bedeuten.

-          Die IT-Kosten sollen ab dem Jahr 2023 nicht mehr als 1% steigen. Damit wird das aktuell hohe Niveau stabilisiert. Dies betrifft nicht die Investitionsausgaben, sondern nur den konsumtiven Haushalt.

-          Die Sozialleistungen (PB05, PB06 und PB07) sollen nicht mehr als 2% ansteigen. Rechtliche Verpflichtungen können eine solche Zielvorgabe allerdings sehr schnell konterkarieren. Es bleibt notwendig die Leistungserbringung regelmäßig zu überprüfen.

-          Alle weiteren konsumtiven Aufwendungen sollen ab 2023 gedeckelt werden. Für die städtischen Töchter im Konzern Stadt werden individuelle Regelungen über die Zuschussentwicklung und die Ausschüttungen getroffen.

 

Die konkreten Festlegungen für jeden Produktbereich finden sich in Anlage 1. Die weiteren Maßnahmen zur Einhaltung der Festlegungen und für weitere Erträge zum Ausgleich von Abweichungen finden sich in Anlage 2. Alle kommenden Haushaltspläne müssen sich an diesen Vorgaben ausrichten. Dort wo aufgrund der Covid-Pandemie und der Ukraine-Krise die Festlegungen nicht eingehalten werden können, werden die Abweichungen gemäß dem NKF-CUIG isoliert und mit einem außerordentlichen Ertrag ausgeglichen.

 

Sollte es eine Altschuldenlösung geben, so würden nach jetzigem Stand keine weiteren Maßnahmen notwendig, weil Oberhausen dann wieder über Eigenkapital verfügen würde und die Haushaltssicherungskonzepte spätestens nach 10 Jahren ausgeglichen sein müssen.

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Anlagen

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