02.11.2022 - 4.1 Haushaltssicherungskonzept 2023 ff.
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
- Datum:
- Mi., 02.11.2022
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Dezernat 1 / Finanzen und Kultur
- Bearbeitung:
- Ioannis Giotis
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Beigeordneter Tsalastras führt aus, dass es hinsichtlich der Isolierung der Kosten für die Coronapandemie zu rechtlichen Schwierigkeiten kam, da die Bezirksregierung die Einbringung in die mittelfristige Finanzplanung versagt hat und somit die fiktiven Erträge für das Jahr 2023 nicht im Haushaltsplan aufgeführt werden können.
Gegenüber stehen jedoch die isolierten Kosten für die Aufwendung in Zusammenhang mit der Ukrainekrise. Diese wiederum werden im Haushalt 2023 beziffert.
Insgesamt betragen die Isolierungskosten (bestehende aus den Kosten durch die Coronapandemie und den Kosten durch die Ukrainekrise) ca. 90 Millionen EURO.
Daraus resultiert, trotz einer immensen Neuverschuldung, dass für die Folgejahre ein ausgeglichener Haushalt unterstellt werden darf. Seitens der Stadt Oberhausen wird aktuell davon ausgegangen, dass der Haushalt 2023 durch die Bezirksregierung genehmigt wird.
Beigeordneter Tsalastras beantwortet Nachfragen zu den isolierten kosten seitens Herrn Bruckhoff und von Herrn Peters, dass die Reduzierung des Zuschusses an die LAH/CCO keine Auswirkungen auf die dortigen Mieter haben wird.
Danach vollzieht die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen die Anhörung.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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62,5 kB
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(wie Dokument)
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200,5 kB
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