Beschlussvorlage - B/17/2523-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt den Klimacheck für Beschlussvorlagen und beauftragt die Verwaltung, dieses Verfahren für Beschlussvorlagen ab dem 01.01.2023 anzuwenden. 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Mit dem Beschluss vom 28.06.2021 (A/17/0914-01) hat der Rat der Stadt Oberhausen der Verwaltung den Auftrag erteilt, zu prüfen welche Möglichkeiten und Instrumente zur Verfügung stehen, um Beschlussvorlagen zukünftig dahingehend zu erweitern, dass sie den kommunalen politischen Gremien die jeweiligen Auswirkungen auf das Klima verdeutlichen.

 

Konsequenzen

 

Finanzielle        keine ( X )

 

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Klimaschutz ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die Absenkung der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C bzw. 1,5 °C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu halten. Dies gelingt nur durch eine deutliche Verminderung bzw. Vermeidung klimaschädlicher Treibhausgas-(THG)-Emissionen, die zwangsläufig klimatische Veränderungen verursachen sowie durch eine Auseinandersetzung mit den unabwendbaren und bereits sichtbaren Folgen des Klimawandels.

In diesem Zusammenhang haben die Kommunen eine wichtige Rolle, da durch kommunale Planungen und Maßnahmen einerseits ein großer Teil der relevanten Emissionen in Städten und Gemeinden vorbereitet bzw. erzeugt wird und andererseits Kommunen einen umfassenden Werkzeugkasten an Handlungsmöglichkeiten besitzen, um den Klimaschutz vor Ort voranzutreiben.

Ein Kriterienkatalog zur Prüfung der Klimaverträglichkeit stellt dabei ein geeignetes Instrument dar, um eine erste Einschätzung der klimarelevanten Auswirkungen einer Beschlussvorlage vornehmen und bewerten zu können. Das Ergebnis dieser Prüfung (Anlage – Klimacheck) soll den verantwortlichen Kommunalpolitiker*Innen als Entscheidungsgrundlage aus Sicht des Klimaschutzes dienen. Der Kriterienkatalog soll dabei als prozessbegleitendes Instrument verstanden werden. Schon während der Erarbeitung der Beschlussvorlage ist der Klimacheck vom für die Vorlage zuständigen Bereich zu beachten.

Das Deutsche Institut für Urbanistik und der Deutsche Städtetag haben eine Orientierungshilfe für Klimachecks erarbeitet. An dieser wurde sich bei der Erarbeitung des vorliegenden Klimachecks orientiert.

Jährlich werden vom Stadtrat der Stadt Oberhausen etwa 700 Beschlüsse gefasst.

 

Vorgehensweise und Aufbau

 

Auf Grund dieses großen Umfangs und der gleichzeitigen Zielsetzung einer Bewertung sämtlicher Ratsbeschlüsse muss eine möglichst einfache Vorgehensweise gewählt werden. Dazu zählt, dass jeder Verwaltungsbereich in die Lage versetzt wird, den Klimacheck während der Erarbeitung der Beschlussvorlage auszufüllen. Die Prüfkriterien sind so allgemein gehalten, dass sämtliche Beschlussvorlagen bewertet werden können und trotzdem stets der Bezug zur Klimaverträglichkeit besteht. Mittels qualitativer Kriterien erfolgt eine Bewertung schnell und zielführend. Die Prüfung der Klimaverträglichkeit von Ratsbeschlüssen darf dabei nicht mit einer komplexen Umweltverträglichkeitsprüfung verwechselt werden und ersetzt diese auch nicht. Der Klimacheck steht als ausfüllbares digitales Formular zur Verfügung und ist vom für die Beschlussvorlage zuständigen Bereich auszufüllen und der Beschlussvorlage anzuhängen.

Ergänzend wird für die Bauleitplanung eine zusätzliche, vertiefende Checkliste beigefügt. Diese ist nur bei Beschlussvorlagen der Bauleitplanung, Teilraumplanungen und Grundstücksgeschäften auszufüllen und hinzuzufügen. Sie soll dabei helfen auch in diesem Bereich frühzeitig Klimaschutzbelange noch besser zu berücksichtigen.

Ausnahmen

Bestimmte Beschlussvorlagen haben keine Auswirkungen auf das Klima. Eine Prüfung und eine Bewertung mittels des Kriterienkataloges ist daher in diesen Fällen nicht erforderlich. Auf dem Deckblatt der Beschlussvorlage erfolgt der Vermerk, dass das Vorhaben keine Auswirkungen auf das Klima hat. Folgende Beschlussvorlagen zählen dazu:

 

  • Änderungen der Geschäftsordnungen, Zuständigkeitsordnung und Hauptsatzung
  • Bildung und Besetzung von Ausschüssen/Beiräten
  • Entsendung von Gremienmitgliedern in Aufsichtsräte und vergleichbare Gremien sowie Delegierten
  • Ehrungen
  • Personalangelegenheiten
  • Jahresabschlüsse der Stadt und ihrer Beteiligungsgesellschaften
  • Gesellschaftsverträge der städtischen Beteiligungen
  • Satzungen und Entgeltordnungen soweit Gebühren, Entgelte, Steuern und Beiträge angepasst werden
  • Entscheidungen zur Haushaltsbewirtschaftung
  • Vorhabenlisten Bürgerbeteiligung
  • Straßenwidmungen

 

 

Die letztliche Entscheidung, ob eine Klimarelevanz vorliegt, liegt im Ermessen des jeweiligen verantwortlichen Bereiches. Diesbezüglich steht der Fachbereich Klimaschutz zur Beratung und Rücksprache zur Verfügung.

 

Dokumentation

Der vorliegende Klimacheck ist zwar in ähnlicher Weise in anderen Städten bereits erprobt, jedoch muss die Handhabung und Umsetzung als Prozess betrachtet werden, welcher nach einem Jahr in seiner bisherigen Form evaluiert werden soll, um ggf. praktische oder zielorientierte Änderungen vorzunehmen. Mögliche Änderungen und/oder Ergänzungen werden dem Rat zur Entscheidung entsprechend vorgelegt. Der Klimacheck ist Anlage zu allen Beschlussvorlagen. Eine Dokumentation ist im Bereich Umwelt vorgesehen und wird von dort einmal im Jahr als Auswertung den Gremien vorgelegt.

 

Kurzfassung

Klimaschutz ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. In diesem Zusammenhang haben die Kommunen eine wichtige Rolle, da durch kommunale Planungen und Maßnahmen ein großer Teil der relevanten Emissionen in Städten und Gemeinden vorbereitet bzw. erzeugt wird. Ein Kriterienkatalog zur Prüfung der Klimaverträglichkeit stellt dabei ein geeignetes Instrument dar, um eine erste Einschätzung der klimarelevanten Auswirkungen einer Beschlussvorlage vornehmen und bewerten zu können. Die Merkmale sind dabei so allgemein gehalten, dass sämtliche Beschlussvorlagen bewertet werden können. Mit Hinblick auf die Bauleitplanung gibt es noch eine vertiefende Checkliste. So können die Beschlussvorlagen bereits während ihrer Erarbeitung auf Klimaschutzbelange hin überprüft und diese somit frühzeitig berücksichtigt werden. Eine Auswertung wird den Gremien jährlich vorgelegt.

 

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Anlagen

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