Berichtsvorlage - M/17/2546-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 13.12.2021 die Verwaltung damit beauftragt, „[…] ein „Smart-Haus der offenen Tür“ in der Sterkrader Innenstadt zu planen und einzurichten.“ Weitere genannte Kriterien waren u.a.:

-          eine realistische Modellwohnung einzurichten;

-          einfache und mittlerweile gängige Systeme wie eine automatische Licht- oder Heizungssteuerung bis hin zu smarten Alarm-Systemen erfahrbar zu machen;

-          dafür zu sorgen, dass die präsentierten Systeme auf dem aktuellen Stand der Technik sind;

-          ein barrierefreies und gut erreichbares Objekt;

-          eine Anbindung des Smart-Hauses an das Quartiersbüro Sterkrade-Mitte anzustreben;

-          sowie die Zusammenarbeit mit der örtlichen Expertise in Handel und Handwerk ist anzustreben.

 

In der Ratsvorlage A/17/1339-02 wurden 50.000,00 EUR zur Konzeptentwicklung und Konzeptumsetzung angegeben. Die Finanzierung sollte über Fördermittel aus dem „Modellprojekte Smart Cities“ (MPSC) erfolgen.

Der vorliegende Konzeptentwurf (siehe Anlage) sieht die Installation eines zentralen und gut erreichbaren Standortes als „Showroom“ zur modellhaften Vorstellung von nutzbaren digitalen Hilfsmitteln für die Bewältigung des Alltages für verschiedene Zielgruppen u.a. für Seniorinnen und Senioren sowie Angehörige vor.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben so die Gelegenheit, diese Hilfsmittel kennenzulernen und zu erproben. Dadurch soll der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit verlängert werden.

Bei der Suche nach einem geeigneten Ladenlokal wurde das Stadtteilbüro Sterkrade mit einbezogen. Zur Umsetzung des Smart-Hauses ist ein Ladenlokal auf der Steinbrinkstraße in der Prüfung. Mit dem Eigentürmer sind erste Gespräche durch die Gute Hoffnung Leben, Träger des Quartiersbüros Sterkrade-Mitte, geführt worden. Die Mietkosten werden mit monatlich ca. 2.300,- EUR Warmmiete veranschlagt.

Zur Konzeptentwicklung/Umsetzung sind folgende Schritte unternommen worden:

  • Januar 2022 fanden erste Gespräche mit dem potentiellen Kooperationspartner Gute Hoffnung leben statt. Mit Unterstützung des dortigen Stadtteilbüros wurden mögliche Ladenlokale besichtigt sowie Inhalte besprochen.
  • Februar 2022 erster Smart-Haus-Konzeptentwurf (siehe Anlage) in Kooperation mit Gute Hoffnung leben in Sterkrade wurde erarbeitet. Folgende Finanzbedarfe sind vorläufig ermittelt worden:

Stadt Oberhausen

Kosten

MitarbeiterIn zum Einsatz im Smart-Haus 100% Stelle EG 10 Stufe 1 TVÖD

52.500 € p.a.

Büromiete

27.000 € p.a.

Büromaterialien

1.000 € p.a.

Materialien f. Öffentlichkeitsarbeit

10.000 € p.a.

Ausgaben für teilhabeorientierte Maßnahmen/ Veranstaltungen/ Workshops

             

5.000 € p.a.

Gesamt

95.500 € p.a.

Eigenanteil der Guten Hoffnung

 

Grundausstattung Technik/Digitales/Showroom

40.000 €

Grundausstattung IT/WLAN/Büro/Schulungsräume

25.000 €

Aktualisierung Technik/Digitales

10.000 €

Raummieten für Schulungen/Öffentlichkeitsveranstaltungen

15.000 € p.a.

Gesamt

15.000 € p.a.

65.000 € einmalig

Für eine ProjektlaufeFür eine Projektlaufzeit von 3-5 Jahren belaufen sich die offenen, durch die Stadt Oberhausen zu finanzierenden Kosten auf ca. 286.500,00 Euro (3 Jahre) bzw. 477.500 Euro (5 Jahre).

  • März/ April 2022 erste Gespräche mit Bereich Chancengleichheit, Fördermanagement und dem MPSC-Projektteam über Möglichkeiten der Finanzierung des vorliegenden Konzeptes aus der MPSC-Förderung.
  • Juli 2022 Rückmeldung der Fördermittelgeber, dass das Konzept Smart-Haus nicht vollumfänglich aus dem Fördertopf Smart-City finanziert werden kann. 39.500,00 EUR stünden für das Jahr 2022 (bis max. Ende der Strategiephase) als Anschub zur Verfügung, insbesondere für die Finanzierung von z. B. Hard- und Software für eine benötigte Ausstattung.

 

Zur Umsetzung bzw. Finanzierung des Smart-Haus befinden sich aktuell folgende Möglichkeiten in der Prüfung:

Alternative 1:

Finanzierung des Smart-Hauses über kommunalen Haushalt – 100.000,00 EUR (Personal- und Sachmittelkosten p.a.)

Alternative 2:

Finanzierung über Landesförderplan

Beantragung ist in Prüfung – Rückmeldung vom MAGS ist abzuwarten. Diese Möglichkeit würde eine zeitliche Verzögerung bedeuten, da Beantragung/Bewilligung Zeit in Anspruch nehmen würde. Mit einer Umsetzung könnte dann frühestens Ende des Jahres begonnen werden.

Alternative 3:

Erarbeitung eines Konzeptes mit dem nun zur Verfügung stehenden Ansatz aus den smart City Geldern in Höhe von 39.500,- Euro, das bis zum 30.06.2023 umgesetzt werden muss; zum Beispiel zur Anschaffung von digitalen Hilfsmitteln, die zur Erprobung leihweise an SeniorInnen bzw. Senioreneinrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

Gespräche zur weiteren Vorgehensweise sind initiiert. Die politischen Gremien werden weiter informiert.

 

 

 

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Anlagen

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