Beschlussvorlage - B/17/2535-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte „8. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2022“.
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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Die Centro Management GmbH / Centro Werbegemeinschaft hat am 28.06.22 einen Antrag auf Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 06.11.2022 in Zusammenhang mit der Freizeit- und Reisemesse Ruhr gem. § 6 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) gestellt (Anlage 2). Durch die „8 Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2022“ soll nunmehr am 06.11.2022 ein Verkaufssonntag im CentrO Oberhausen freigegeben werden. Der Rat wird gebeten, auf die Vorberatung durch Ausschüsse zu verzichten, um die Öffnung der Ladenlokale am Sonntag, 06.11.2022, im CentrO zu ermöglichen. Da die nächste Ratssitzung erst am 14.11.22, also erst nach der Veranstaltung, stattfindet, ist ein Beschluss in der Ratssitzung am 26.09.22 erforderlich.

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in der Sitzung am 21.03.2022 zwei Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2022 beschlossen, die die Freigabe der Verkaufssonntage am Sonntag, 03.04.2022, in Zusammenhang mit dem Frühlingsfest mit Ostermarkt in Alt-Oberhausen und am Sonntag, 24.04.2022, in Zusammenhang mit dem Sterkrader Spiel- und Sportwochenende zum Gegenstand hatten.

In der Sitzung am 20.06.22 hat der Rat der Stadt Oberhausen zudem die 3.,4.,5.,6. und 7. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2022 beschlossen. Die Verordnungen hatten die Freigabe von Verkaufssonntagen zum Gegenstand für die Termine am 04.09.22 in Osterfeld anlässlich des Osterfelder Stadtfestes, am 11.09.22 in Schmachtendorf anlässlich der Krööskärmes. am 02.10.22 in der „Neuen Mitte“ Oberhausen anlässlich des CentrO-Familienfestes, am 04.12.2022 in Schmachtendorf anlässlich des Nikolausmarktes und am 11.12.22 in der „Neuen Mitte“ Oberhausen anlässlich des CentrO-Weihnachtsmarktes.

In der heutigen Sitzung wird dem Rat zudem die 9. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2022 vorgelegt.

 

Gesetzliche Grundlagen für verkaufsoffene Sonntage

 

Gemäß § 6 Abs. 1 LÖG NRW dürfen an jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13:00 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Eine Sonntagsfreigabe nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW setzt stets ein öffentliches Interesse voraus. Eine ausnahmsweise Verkaufsstellenöffnung an einem Sonntag liegt nach dieser Vorschrift u. a. dann im öffentlichen Interesse, wenn sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen erfolgt (§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW). Nach der Vermutungsregelung des § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG NRW wird ein Zusammenhang mit einer örtlichen Veranstaltung vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tage erfolgt. Vorgegeben ist in § 6 Abs. 1 S. 4 LÖG NRW außerdem, dass bei Werbemaßnahmen für die Veranstaltung diese im Verhältnis zur Geschäftsöffnung im Vordergrund stehen müssen.

Darüber hinaus kann gem. § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW ein öffentliches Interesse an einer Sonntagsöffnung angenommen werden, wenn sie

*dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebotes dient (Nr. 2),

*dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient (Nr.3),

*der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient (Nr. 4) oder

*die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert (Nr. 5).

Von der durch den unverändert gebliebenen § 6 Abs. 4 LÖG eröffneten Möglichkeit, entsprechende Tage durch Verordnung frei zu geben, hat die Stadt Oberhausen seit vielen Jahren Gebrauch gemacht.

 

Freizeit- und Reisemesse vom 04.11.22 bis 06.11.2022

 

Die CentrO Management GmbH/CentrO Werbegemeinschaft hat die Öffnung der Verkaufsstellen im CentrO anlässlich der Freizeit- und Reisemesse Ruhr am Sonntag, 06.11.22 beantragt. Diese findet in der Zeit vom 04.11.22 bis 06.11.22 statt. Die Öffnungszeiten sind Freitag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Samstag von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Sonntag von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Die Freizeit- und Reisemesse Ruhr findet in den Indoor Flächen des CentrO statt, hauptsächlich im Erdgeschoss, sowie im Außenbereich. Eingebunden sind viele benachbarte Freizeitattraktionen der Neuen Mitte wie das Sea Life, Tiger Jump, Gasometer, Marina, Legoland, die Rudolf Weber Arena u.a.

Im Rahmen der Messe wird auf den Flächen im CentrO eine Vielzahl verschiedene Aussteller aus der Neuen Mitte Oberhausen, dem Ruhrgebiet, aber auch dem Niederrhein ihre Reise- und Ausflugsziele sowie Freizeitangebote vorstellen. Zusätzlich werden auch Aktivitäten in den Häusern der verschiedenen Attraktionen der Neuen Mitte angeboten. Diese werden mit Wegebahnen miteinander verbunden, so dass die Besucher einfach zu den Attraktionen gelangen können.

Das geplante Programm, eine vorläufige Liste der Aussteller und verschiedene Übersichtspläne entnehmen Sie bitte der beigefügten Präsentation in Anlage 2. Die Veranstaltungsfläche der Messe beträgt mit den teilnehmenden Attraktionen und Strecken der Wegebahnen ca. 180.000 m². Die Fläche der Verkaufsstellen beträgt ca. 110.000 m².

 

Zu den Programmpunkten bzw. Angeboten der Freizeit- und Reisemesse Ruhr zählen:

- Präsentationsstände der in der Neuen Mitte ansässigen Besucherattraktionen

- Stände von (auch) touristischen Organisationen im Ruhrgebiet:

örtliche Tourismusinformationen, Stadtmarketingorganisationen, Ruhr Tourismus GmbH,

Kommunalverband Ruhr

- Stände von weiteren touristischen Akteuren im Ruhrgebiet: Freizeitanbieter, Veranstalter von Reisen bzw. Aktivitäten im Ruhrgebiet, Betreiber von Veranstaltungsstätten etc.

- Stände und Präsentationen von Firmen, die sonstigen Bezug zum Thema haben, wie z.B.

Hersteller von Wohnmobilen und Caravans (für diese ist eine eigene Ausstellungsfläche auf dem Luise-Albertz-Platz geplant)

- Stände von Dienstleistern rund um das Thema Reise (Versicherungen, Automobilclubs etc.)

- Präsentationen von Tagesausflugszielen, die von Oberhausen aus erreichbar sind, da diese auch dessen Lebensqualität mitprägen

- Bühnenprogramm mit Show-Acts von Musicals, Ensembles und Orchestern, die in der Region feste Spielstätten haben, mit Autogrammstunde der Künstler

- Studio von Radio Oberhausen/Mülheim

- Talk-Runden und Informationen rund um das Thema Touristik

 

Rechtliche Bewertung des verkaufsoffenen Sonntages

 

Eine Sonntagsfreigabe nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW setzt stets ein öffentliches Interesse voraus.

Das Konzept für die Ausrichtung dieser Veranstaltung ist im Rahmen des Entwicklungsprozesses „Masterplan Tourismus Oberhausen“ entstanden. Darin werden Freizeit und Tourismus als bedeutende Wirtschaftsbereiche und wichtige weiche Standortfaktoren der Stadt identifiziert. Die Freizeit- und Reisemesse Ruhr setzt an der starken Konzentration von Tourismusattraktionen und Freizeitangeboten rund um das CentrO und im Ruhrgebiet an.

Ziel der Freizeit- und Reisemesse ist die Leistungsfähigkeit der Freizeit- und Kulturattraktionen in Oberhausen und speziell der Neuen Mitte zu präsentieren. Die diesbezüglichen Qualitäten sollen durch die Freizeit- und Reisemesse Ruhr sichtbar gemacht werden.

Die Messe fand erstmals im Jahre 2020 statt, auch damals in Verbindung mit einem verkaufsoffenen Sonntag. Aufgrund der Corona Pandemie konnte im Jahr 2021 keine Messe durchgeführt werden.

Die erforderliche prägende Wirkung der Freizeit- und Reisemesse Ruhr kann trotz der räumlichen Gegebenheiten angenommen werden. Die Verkaufsfläche ist zwar in den Gängen des CentrO größer als die Fläche der Freizeit- und Reisemesse Ruhr, allerdings vergrößert sich die Fläche der Messe durch die teilnehmenden Attraktionen und Aktionen im Umfeld und den beteiligten Einrichtungen auf ca. 180.000 qm. Daher erscheint die Ausstrahlungswirkung der Tourismus- und Freizeitmesse Ruhr mit seiner Kombination aus einer Vielzahl von Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Beratungsständen etc., plus der Aktivitäten in den Häusern geeignet, sich auf die gesamte Verkaufsfläche zu beziehen, dies umso mehr, als Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang stehen. Die verhältnismäßig große Verkaufsfläche ergibt sich zudem aus der Mehrgeschossigkeit der Shopping Mall. Anders als z. B. in einer typischen Innenstadtsituation geht die große Verkaufsfläche gerade nicht mit einer räumlichen Distanz einzelner Verkaufsflächen zur Veranstaltungsfläche einher.

Eine Spartenbeschränkung wäre angesichts des Warenangebots der Shopping Mall sowie dem Zweck der Freizeit- und Reisemesse Ruhr, wonach auch die Attraktivität des CentrO als eines der Aushängeschilder des Oberhausener Freizeit- und Tourismusangebots präsentiert werden soll, willkürlich. Sie kommt daher nicht in Betracht. Angesichts des Umfangs und Angebots der Freizeit- und Reisemesse Ruhr sowie der erwarteten Besucherströme steht die Ladenöffnung in dem konkret bestimmten Umfang in einem so angemessenen Verhältnis zu dieser Veranstaltung, dass eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe als gerechtfertigt angesehen werden kann.

Das bei der vorzunehmenden Abwägung zu berücksichtigende Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen Sonntagsruhe und Sonntagsöffnung wird durch den verkaufsoffenen Sonntag im CentrO nicht nachteilig berührt. Im Hinblick auf die Anzahl der in Oberhausen insgesamt in diesem Jahr erfolgten Sonntagsöffnungen bleibt der Ausnahmecharakter der vorliegend beantragten Sonntagsöffnung im Verhältnis zu den Sonn- und Feiertagen, an denen eine Ladenöffnung nicht erfolgt, gewahrt. Die Zeiten der Sonntagsöffnung liegen entsprechend den Regelungen des § 6 Abs. 4 S. 6 LÖG NRW außerhalb der Zeiten des Hauptgottesdienstes.

Die Öffnung der Ladenlokale am 06.11.2022 erfolgt in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr, zeitgleich mit der Freizeit- und Reisemesse Ruhr. Die Öffnung ist auf die Ladenlokale im CentrO beschränkt. Es greift insofern die gesetzliche Vermutungsregelung des § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG NRW wonach ein Zusammenhang zwischen der Freizeit- und Reisemesse Ruhr und der Öffnung der Ladenlokale besteht.

 

Öffentliche Wirkung der Freizeit- und Reisemesse Ruhr

Gem. § 6 Abs. 1 S. 4 LÖG NRW müssen bei Werbemaßnahmen des Veranstalters die jeweiligen Veranstaltungen gem. § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW im Vordergrund stehen. Die CentrO Management GmbH plant eine umfassende Werbung für die Freizeit- und Reisemesse Ruhr im CentrO ab dem 10.10.2022. Der Mittelpunkt der Werbung zielt auf das Event sowie das Gesamterlebnis Neue Mitte ab. Der Grundsatz des Vorrangs der Werbung für die Veranstaltung „Freizeit- und Reisemesse Ruhr“ wird berücksichtigt.

Das CentrO gibt an, dass anlässlich der Freizeit- und Reisemesse Ruhr am Sonntag zwischen 30.000 bis 40.000 Besucher erwartet werden, abhängig vom Wetter und der Entwicklung der Covid Pandemie. In 2019 zählte das CentrO auf der Grundlage der Auswertung des CentrO Besucherzählsystems an einem verkaufsoffenen Sonntag insgesamt 49.305 Besucher auf dem Gelände des CentrO. Es kann lt. den mitgeteilten Zahlen davon ausgegangen werden, dass die Veranstaltung eine hohe Ausstrahlungswirkung haben wird und erheblich mehr Menschen aufgrund der Messe das CentrO besuchen und nicht, weil es geöffnete Geschäfte gibt.

Die CentrO.- Management GmbH begründet, wie vorgenannt, ihren Antrag damit, dass die Öffnung der Verkaufsstellen im CentrO. am 06.11.2022 auch deshalb im öffentlichen Interesse liegt, weil sie die überörtliche Sichtbarkeit von Oberhausen als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung steigert. Es wird damit auf das Vorliegen des Sachgrundes gem. § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 LÖG NRW hingewiesen.

Im Rahmen des Strukturwandels nach dem Wegbrechen der Montanindustrie kommt dem Tourismus für die Stadt Oberhausen entscheidende Bedeutung zu. Das CentrO nimmt in seinem Antrag Bezug zum Entwicklungskonzept „Masterplan Tourismus Oberhausen“. Als zentrale Felder der touristischen Positionierung Oberhausens benennt der Masterplan Tourismus Oberhausen, an dessen Erarbeitung einer Vielzahl von Akteuren beteiligt sind, die Themen Shopping, Freizeit und Kultur. Eingebunden in das Thema Freizeit sind die Bereiche Aktiv, Sport und Gesundheit. Unter dem Themendach Kultur finden sich auch Veranstaltungen, Events und die Industriekultur. Zum Ausbau der Wettbewerbsposition in diesen Bereichen werden im Rahmen des Masterplan Tourismus Oberhausen zahlreiche Maßnahmen entwickelt bzw. angestoßen. Eine davon ist die geplante Freizeit- und Reisemesse Ruhr.

In Verbindung mit dem verkaufsoffenen Sonntag verzahnt diese Maßnahme die drei Leitthemen Shopping, Freizeit und Kultur, indem sie ein Event zum Tourismus am Standort seiner Oberhausener Aushängeschilder kreiert – und diese durch eine Sonntagsöffnung auch erlebbar macht. Die Veranstaltung ist in besonderer Weise dazu geeignet, die Stärken des Standorts Oberhausen zu präsentieren. Ausgehend vom CentrO als ökonomischem Motor wächst die "Neue Mitte Oberhausen" zu einem der zentralen Kristallisationspunkte für den Tourismus-Standort Ruhrgebiet.

Insgesamt soll die Neue Mitte zu einer „lebendigen Stadtlandschaft mit einem breiten Spektrum an städtischen Funktionen (z. B. Einkaufen, Unterhaltung, Forschung, Kultur, Freizeit, Arbeiten und Wohnen) weiterentwickelt werden. So soll die Neue Mitte „weiterhin in ihrer Rolle als lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Publikumsmagnet“ gestärkt und „wichtiger Botschafter der Stadt Oberhausen auf allen relevanten Märkten sein.

Diese Stärken im Bereich Freizeit und Tourismus und die damit verbundene hohe Lebensqualität sind in Oberhausen ein elementarer weicher Standortfaktor im Wettbewerb um die Ansiedlung junger Familien und damit auch für die Ansiedlung von Firmen, die dorthin gehen, wohin ihnen auch qualifizierte Arbeitskräfte folgen. Es besteht daher ein besonderes öffentliches Interesse daran, diese spezifische Oberhausener Qualität in einem besonderen Rahmen zu präsentieren und so überörtlich sichtbar zu machen.

Aufgrund des vorstehend Aufgeführten kann das Bestehen eines öffentlichen Interesses im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW an einem verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit der Freizeit- und Reisemesse Ruhr bejaht werden.

 

Stellungnahmen der Sozialpartner

 

Gemäß § 6 Abs. 4 LÖG NRW wurden die zuständigen Sozialpartner um Stellungnahme gebeten. Hierzu wurden ihnen die beiliegenden Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt. Hierzu gehörten jeweils die detaillierten Beschreibungen der Veranstaltung mit dem konkreten Ort (Stadtteil, Stadtbezirk etc.), des Weiteren das Datum des beantragten Sonntags, der Grund, Charakter, Größe und Zuschnitt der mit der Ladenöffnung in Zusammenhang stehenden Veranstaltung mit entsprechenden Aussagen und Erklärungen (Aktivitäten, Programme, Besucherzahlen usw.) sowie den geplanten Werbemaßnahmen, die Lage und Größen der Veranstaltungsflächen und die der Flächen der Ladenöffnungen. Die Überlegungen der Verwaltung hinsichtlich der Freigabe wurden ebenfalls genannt.

 

Zusammenfassend wurden folgende Stellungnahmen (Anlage 3) abgegeben:

 

  • Das Stadtdekanat der Katholischen Kirche Oberhausen teilte mit E-Mail vom 12.07.22 mit, dass keine Bedenken gegen den beantragten verkaufsoffenen Sonntag bestehen würden.

 

  • Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. teilte mit Email vom 19.07.22 mit, dass keine Bedenken bestehen und der Antrag ausdrücklich befürwortet wird. In diesem Zusammenhang verweist der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V auf sein der Stellungnahme beiliegendes Schreiben an Herrn Oberbürgermeister Schranz vom 04.02.2022.

 

  • Der evangelische Kirchenkreis Oberhausen teilte mit E-Mail vom 07.09.22 mit, dass die Sonntagsöffnungen mit großem Unbehagen gesehen werden. Man werde aber an dem seinerzeit gefundenen Kompromiss bzgl. der verkaufsoffenen Sonntage bleiben. Es wird an eine frühzeitige Planung der Sonntagsöffnungen erinnert.

 

  • Die Kreishandwerkerschaft Mülheim an der Ruhr–Oberhausen teilte per E-Mail vom 08.09.22 mit, dass keine Bedenken zum verkaufsoffenen Sonntag bestehen und die Durchführung begrüßt werde.

 

  • Die Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK) teilte per E-Mail vom 08.09.22 mit, dass der verkaufsoffene Sonntag ausdrücklich unterstützt werde.

 

  • Die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft ver.di äußert mit Mail vom 08.09.22 ihre Bedenken zur geplanten Sonntagsöffnung am 06.11.2022 in der Neuen Mitte und teilt weiter mit, dass sie sich jederzeit vorbehält, gegen rechtswidrige Sonntagsöffnungen vorzugehen

 

Insgesamt kann auch nach Würdigung der kritischen Anmerkungen der angehörten Sozialpartner an der Einschätzung festgehalten werden, dass ein öffentliches Interesse im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW an einem verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit der CentrO Freizeit- und Reisemesse in der Neuen Mitte besteht.

 

Vorbehalt aufgrund der pandemischen Lage

 

Zurzeit bestehen aufgrund der pandemischen Lage keine Einschränkungen für Veranstaltungen. Eine Prognose, ob dies auch für den geplanten verkaufsoffenen Sonntag gilt, lässt sich aktuell nicht vornehmen. Hier bleibt die weitere Entwicklung der Pandemie und die sich anschließende Gesetzeslage abzuwarten.

Sollte die Veranstaltung aus vorgenannten Gründen nicht stattfinden, würde damit auch der Rechtsgrund gemäß § 6 LÖG NRW für den verkaufsoffenen Sonntag entfallen.

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Anlagen

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