Beschlussvorlage - B/17/2312-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt das Konzept zur Gleichstellung der beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung Oberhausen und damit das Maßnahmenpaket des vorgelegten Gleichstellungsplanes 2022 bis 2026 als Fortschreibung des Gleichstellungsplans 2017 bis 2021.

 

  1. Der Rat nimmt den turnusmäßigen Bericht zum Gleichstellungskonzept zur Kenntnis.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ X ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sofern eine Umsetzung einer Maßnahme des Gleichstellungsplans im Beschlusszeitraum zu einem erhöhten Personal- oder Finanzbedarf führt, erfolgt eine erneute Beteiligung zur Beschlussfassung der zuständigen Gremien.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes NW (LGG) ist jeweils nach Ablauf von bis zu fünf Jahren ein Bericht über die durchgeführten Maßnahmen zur Gleichstellung der beruflichen Chancengleichheit der Geschlechter in der Stadtverwaltung Oberhausen zu erarbeiten. Damit einher geht die jeweilige Erstellung eines Zwischenberichtes zur Überprüfung der Zielerreichung nach hälftiger Laufzeit des Gleichstellungsplanes als Reaktion auf die Erfahrungen und Entwicklungen innerhalb des Berichtzeitraumes.

 

Die Erstfassung des damalig noch Frauenförderplan genannten Berichtes der Stadtverwaltung Oberhausen wurde in zwei Schritten im Dezember 2000 sowie im Juli 2001 beschlossen. Fortschreibungen erfolgten in den Jahren 2004, 2008, 2011, 2014. Der letzte Frauenförderplan bezieht sich auf den Zeitraum 2014 bis 2016.

Nach Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes 2016 wurde der Frauenförderplan in Gleichstellungsplan umbenannt und der erste Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2017 bis 2021 entsprechend erarbeitet und politisch beschlossen.

 

Die Fortschreibung des Gleichstellungsplans 2017 bis 2021 wurde nun aktuell über vorgelagerte Schritte initiiert und mündet in der Vorlage des Gleichstellungsplanes 2022 bis 2026.

 

Vorbereitende Tätigkeiten waren unter anderem der regelmäßig tagende Arbeitskreis Gleichstellungsplan unter der Beteiligung des Bereiches 4-1/Personal und Organisation, der Schwerbehindertenvertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und Vertretungen der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen. Zudem wurden das Netzwerk der Fachbereichsleiterinnen in zwei Sitzungsterminen mit in die Maßnahmenausgestaltung eingebunden und auch die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen haben in einem gesonderten Termin – neben den Sitzungsterminen des Arbeitskreises Gleichstellungsplan – die Möglichkeit erhalten entsprechend mitzuwirken. Der partizipative Workshop zur Fortschreibung des Gleichstellungsplanes hat zur Beteiligung interessierter Mitarbeiter*innen am 24.09.2021 stattgefunden.

 

Mit Hilfe dieser umfangreichen Einbindungen und der strukturierten Begleitung des Gleichstellungsplans wurde ein möglichst umfangreicher Gesamtüberblick auf die Situation und der Bedarfe und Erfordernisse innerhalb der Stadtverwaltung Oberhausen geschaffen. Hieraus konnte ein passgenauer und an den Bedürfnissen der Beschäftigten und eines modernen Arbeitgebers orientierter Gleichstellungsplan 2022 bis 2026 aufgestellt werden.

 

Der Gleichstellungsplan enthält ausführliche statistische Erhebungen sowie die auf dieser Grundlage geplanten Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung. Das Maßnahmenpaket beschreibt inhaltliche Ansätze und Zielformulierungen zu den Themenfeldern frauenunterstützende Personalentwicklung, Frauen in Führung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, fairer Umgang und externe Frauenförderung. Zudem reflektiert der Gleichstellungsplan die Entwicklungen im Vergleich zum Gleichstellungsplan 2017 bis 2021 sowohl in der Datendarlegung als auch in der Maßnahmenbetrachtung.

 

Der Personalrat ist im Rahmen seiner Mitwirkungsrechte beteiligt.

 

 

 

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Anlagen

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