Beschlussvorlage - B/17/2233-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Auf die Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausausschuss sowie dem Sportausschuss wird gemäß § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen vom 13.12.2021 verzichtet.

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

  1. die Erstellung einer beleuchteten und kilometrierten Laufstrecke (Streckenführung s. Anlage 1),
  2. die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel. Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Haushalt unter dem Auftrag 250008010302 (Freizeitsportanlagen), Kostenart 523500 (Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen) zur Verfügung,
  3. die Auftragsvergabe entsprechend des Angebots der Oberhausen Netzgesellschaft mbH vom 24.05.2022,
  4. die Weiterverfolgung/Prüfung der Möglichkeiten einer Antragstellung im Förderprogramm „für die Errichtung und Nutzbarmachung von Deichkronen für den Fuß- und Radverkehr“ und die finalisierende Antragstellung unter den genannten Maßgaben.
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Konsequenzen

Bezug

 

A/16/3547-01 Sportausschuss am 26.04.2018

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Sportausschuss erteilte in seiner Sitzung am 26.04.2018 der Verwaltung den Auftrag „Prüfung der Möglichkeit zur Schaffung einer gekennzeichneten und kilometrierten Laufstrecke auf Oberhausener Stadtgebiet“. Dem Sportausschuss wurde seither laufend über das sukzessive Fortschreiten und die zunehmende Konkretisierung der Planungen Bericht erstattet. Der aktuelle Streckenverlauf (Gesamtlänge ca. 7,8 km) wurde in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro „Planergruppe Oberhausen“ unter Einbindung von Laufsportlern des Leichtathletikclubs Oberhausen (LAC) entwickelt und stellt sich wie folgt -skizziert- dar (s. a. Anlage 1):

 

Geplanter Streckenverlauf gesamt

 

Vom Stadion-Parkplatz P 2 a) entlang des Rhein-Herne-Kanal-Betriebswegs (RHK), nördliches Ufer, in Richtung Bottrop, über die Fußgängerbrücke (Haus Ripshorst) bis hinter das Grundstück des Autohauses Bernds. Ab der Einmündung dieses Fußwegs soll die Jogging- und Walking-Stecke bis zur Promenade des Aqua-Parks verlaufen, vorbei an Tiger Jump/Marina Fußgängerweg, am Aquarium in Richtung Tausendfüßler-Brücke, entlang des Kanals in Richtung Centro-Rad/Fußweg, auf dem Centro-Rad/Fußweg bis zum Gasometer-Vorplatz, durch das Wäldchen in Richtung Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt-Betriebsweg (WSA). Dann weiter, entlang des südlichen RHK-Ufers in Richtung Duisburg, zurück über die Brücke Slinky-Springs zum Stadion-Parkplatz.

 

Unbeleuchteter Streckenverlauf

 

Zusätzliche Beleuchtung ist für eine Gesamtstrecke von ca. 3,9 km, beginnend am Brückenbauwerk Konrad-Adenauer-Allee, nördliches Ufer, auf folgenden Abschnitten der geplanten Laufstrecke vorgesehen:

 

-          Böschung hinter dem Brückenbauwerk zum Parkplatz des Klubhauses des Rudervereins Oberhausen e.V. (RVO),

-          über den Parkplatz vor dem Klubhaus des RVO

-          entlang des RVO-Klubareals bis zur Mini-Car-Anlage, von dort zum

-          RHK-Uferweg, entlang des RHK bis zum „Brückenbauwerk Ripshorst“, Fußgängerbrücke,

-          über die Brücke auf die südliche Seite des RHK, dort entlang des WSA-Betriebswegs bis hinter das Autohaus Bernds

 

Die Genehmigung des WSA zur geplanten Ausstattung von Teilen des RHK-Betriebswegs mit einer LED-Beleuchtung liegt bereits vor. Die Beachtung der Auflagen wird durch den potenziellen Auftragnehmer zugesichert (blendfreie Beleuchtung, Kabelschutzmaßnahmen, etc.)

 

Umsetzung der Maßnahme:

 

Beleuchtung

 

Die Bauleitung zur Umsetzung der Maßnahme wird durch den Bereich 5-6/Mobilität in enger Abstimmung mit der Sportverwaltung und der Oberhausener Netz Gesellschaft mbH (OB Netz) gewährleistet. Auf Initiative der Bereiche 2-5/Sport und 5-6/Mobilität fand am 31.03.2022 ein Ortstermin mit Vertretern der OB Netz statt, bei welchem der zu beleuchtende Streckenverlauf anhand im Vorfeld zur Verfügung gestellter Pläne in Augenschein genommen wurde. Auf Grundlage des Vertrags „Öffentliche Straßenbeleuchtung“ zwischen der Stadt Oberhausen und der OB Netz – insofern handelt es sich hierbei um ein Inhousegeschäft - wurde im Anschluss von dort ein/e Kostenberechnung/ Angebot zur Erstellung der Beleuchtungsanlage gefertigt und am 25.05.2022 zur Verfügung gestellt. Seitens OB Netz wurde vorbehaltlich der unkalkulierbaren Risiken hinsichtlich Lieferzeiten und Materialverfügbarkeiten eine zeitlich priorisierte Umsetzung der Maßnahme signalisiert.

 

Kilometrierung

 

Die in der Kostenberechnung der Planergruppe Oberhausen ursprünglich veranschlagten Kosten in Höhe von 25.000 Euro für die Kilometrierung der Laufstrecke können weitestgehend neutralisiert werden. Die Vermessung der Strecke kann durch den Bereich 5-2/Geoinformation und Kataster sichergestellt werden, sodass lediglich Kosten für geeignete Beschilderungen (500 m - Markierungen, Darstellung des aktuellen Standorts) entstehen.

 

Kosten und Refinanzierung:

 

Für die Errichtung der Beleuchtungsanlage entstehen laut vorliegendem Angebot Kosten in Höhe von 1.046.269,05 Euro/brutto.

 

Durch den Bereich Sport wurde im Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022/Förderaufruf II“ über den Stadtsportbund (SSB) ein Förderantrag zur Refinanzierung der geplanten Laufstrecke in Höhe von 250.000,00 Euro gestellt. Mit der abschließenden Entscheidung und Bescheidung wird in ca. 3 Monaten zu rechnen sein.

 

Aus der Vermarktung der „Stadtgutscheine“ stehen laut aktueller Einschätzung ca. 350.000,00 Euro nicht abgerufener Mittel zur Verfügung, die ebenfalls zur Refinanzierung der Laufstrecke vorgesehen sind.

 

Zur Realisierung der geplanten Laufstrecke wären somit zusätzliche (konsumtive) Haushaltsmittel in Höhe von ca. 450.000 EUR erforderlich. Als Kompensation wird der Eigenanteil aus dem Projekt „Sportkirche“ für das Haushaltsjahr 2022 (Auftrag 250008010302 – Freizeitsportanlagen, Differenz zwischen dem Sachkonto 414000 – Zuweisungen vom Bund und 523500 – Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen) in Höhe von 49.000 EUR in Anspruch genommen. Die verbleibenden rund 400.000 EUR werden nach Schlussrechnung im Laufe des Haushaltsjahres 2022 durch noch zu identifizierende Minderaufwendungen an anderer (freiwilliger) Stelle kompensiert, nach Klärung, zu welchem Anteil hier investive Mittel zu beanspruchen sind.

 

Emscher Genossenschaft

 

Der Bereich Sport strebt die Einbindung einer sich im Eigentum der Emscher Genossenschaft (EG) befindlichen Wegstrecke in die Planungen für die beleuchtete Jogging- und Walkingstrecke an, da diese einen barrierefreien Zugang zur Tausendfüßler-Brücke gewährleistet. Darüber hinaus werden von dort aus Läuferinnen und Läufern Optionen eröffnet, bereits beleuchtete Wege über das OLGA-Gelände oder in Richtung Centro für den Laufsport zu nutzen. Diese erweiterte, optionale Streckenführung würde nach hiesiger Einschätzung zu einer deutlichen Attraktivitätssteigerung der geplanten Jogging- und Walkingstrecke im Emschertal beitragen und das Nutzungsspektrum für Läuferinnen und Läufer erweitern.

 

Es handelt sich hier um folgendes Teilstück der geplanten Laufstrecke (s. a. Anlage 2)

 

Auf dem Emscherdeich, Abschnitt zwischen der Trasse OLGA/Centro bis zur abgehenden Böschung auf den WSA-Betriebsweg.

(aus Richtung Stadion Niederrhein kommend bis kurz vor das Brückenbauwerk Osterfelder Str.)

Im Detail geht es um einen rd. 770 m langen, aktuell nicht beleuchteten Fußgängerweg.

 

Im Rahmen eines Ortstermins mit Vertreterinnen und Vertretern der EG mit den Bereichen 2-5/Sport und 5-6/Mobilität am 04.05.2022 am einschlägigen Streckenabschnitt wurden Möglichkeiten eines finanziellen Engagements der EG eruiert. In diesem Zusammenhang verwies die EG auf ein Förderprogramm „für die Errichtung und Nutzbarmachung von Deichkronen für den Fuß- und Radverkehr“, aus welchem Asphaltierung und Beleuchtung des Streckenabschnitts theoretisch förderbar wären, unter folgenden Maßgaben:

 

  • Antragstellung der Kommune (Bereich 5-6) „Asphaltierung und Beleuchtung des Streckenabschnitts“ (ca. 80%-Förderquote, Details werden aktuell recherchiert).
  • Übernahme des Eigenanteils durch die EG.
  • Übergabe der Planung und Ausführung notwendiger Bauarbeiten bezüglich der Asphaltierung an die EG durch Abschluss eines Weiterleitungsvertrags.
  • Planung und Ausführung der Beleuchtung müssen durch den bestehenden Vertrag der Öffentlichen Straßenbeleuchtung von der „Oberhausener Netzgesellschaft mbH“ umgesetzt werden.
  • Übernahme der im Laufe des Betriebs anfallenden Wartungsarbeiten für die Beleuchtung durch die Stadt Oberhausen (Bereich 5-6).
  • Zuständigkeit für die Wegfläche obliegt der EG.

 

Details zu den Inhalten und konkreten Maßgaben des Förderprogramms werden aktuell im Zusammenspiel der beteiligten Bereiche und der EG eruiert.

 

Die Planung und Ausführung des (Kern-) Streckenverlaufs werden durch die zusätzliche Wegeführung nicht tangiert. Beim Bau der Laufstrecke sollen entsprechende Übergabepunkte für den Anschluss des EG-Streckenanteils bereits berücksichtigt werden.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen im Sportausschuss werden in einem Treffen vor der Ratssitzung über den aktuellen Stand der Planungen und die vorgesehene Beschlussfassung informiert.

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Anlagen

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