Berichtsvorlage - M/17/2228-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 25.05.2022 das Haushaltssicherungskonzept 2022 ff. in der vom Rat der Stadt am 13.12.2021 beschlossenen Fassung gemäß § 76 (2) Satz 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) genehmigt. Das Haushaltssicherungskonzept unterscheidet sich erheblich von den Konsolidierungsfestlegungen der Jahre 2012-2021.

 

Die am 13.12.2021 vom Rat der Stadt beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 darf somit gemäß § 80 (5) Satz 5 GO NRW öffentlich bekannt gemacht werden.

 

Eine Kreditgenehmigung, wie sie gemäß § 82 (2) Satz 2 GO NRW in der Situation der vorläufigen Haushaltsführung erforderlich war, ist mit der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes und der nachfolgenden Veröffentlichung der Haushaltssatzung nicht mehr notwendig. Im Rahmen der Planung und Bewirtschaftung soll eine Neuverschuldung vermieden und eine kontinuierliche Entschuldung herbeigeführt werden.

 

Die genannten Anzeige- bzw. Berichtspflichten werden durch die Verwaltung wie bisher auch entsprechend umgesetzt.

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat im Rahmen der Genehmigung einige aus ihrer Sicht bestehende Risikofelder des Haushaltssicherungskonzeptes besonders hervorgehoben.

 

Zur Sicherstellung des ab dem Haushaltsjahr 2023 ff. ausgewiesenen Haushaltsausgleiches, werden weitere Konsolidierungsentscheidungen notwendig sein, falls keine weiteren Unterstützungsleistungen durch Bund oder Land bzw. eine Altschuldenlösung beschlossen werden.

 

Im Zuge der Berichterstattung an die Bezirksregierung Düsseldorf wird ein gesonderter Bericht hinsichtlich der Personalkosten sowie für die Etatbelastung durch die Zuschüsse an die Servicebetriebe Oberhausen (SBO) vorzulegen sein.

 

Sowohl die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2022 als auch die mittelfristige Finanzplanung 2023-2025 sieht eine Isolierung der COVID-19-Pandemie bedingten Mehrbelastungen vor. Der Schwerpunkt der Isolierung liegt bei den Erträgen insbesondere durch den Rückgang der Steuereinnahmen.

 

Sollte sich abzeichnen, dass sich Erträge und Aufwendungen gegenüber den im Haushaltssicherungskonzept zugrunde gelegten Annahmen verschlechtern, so sind von Seiten der Stadt Oberhausen notwendige Gegensteuerungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Ziele der Haushaltskonsolidierung gleichwohl zu erreichen.

 

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Anlagen

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