Beschlussvorlage - B/17/2184-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt

  1. für das Jahr 2023 die Einstellung von

69 Nachwuchskräften im Verwaltungsbereich,

23 Nachwuchskräften in diversen Spezialberufen (ohne Feuerwehr),

12 Berufspraktikanten*innen,

1 Volontär*in sowie

2 Praktikanten*innen im Rahmen der Inklusionsbemühungen der Stadt Oberhausen.

  1. deren Übernahme nach Ausbildungsabschluss unter Berücksichtigung der in der Vorlage genannten Kriterien.
Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

  • Drucksache B/17/2036-01
    Einstellung von Brandoberinspektoranwärter*innen und Brandmeisteranwärter*innen im Jahr 2023

Konsequenzen

a) Finanzielle

    keine  [ ]

    ja   [X], siehe Begründung

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

  1. Ausbildung 2023

Grundlage für die Festlegung der Einstellungszahl der Nachwuchskräfte ist eine jährlich systematische Fortschreibung der Personalbedarfsberechnung, zuletzt erstellt im Frühjahr 2022. Hier werden die Personalbedarfe in den unterschiedlichen Ebenen der Berufsgruppen des allgemeinen Verwaltungsdienstes insbesondere zum Ausgleich der fluktuationsbedingten Notwendigkeiten abgebildet.

Grundlagen der Prognose:

  • SAP-basierte Fluktuationsauswertung der relevanten Berufsgruppen im nichttechnischen Verwaltungsdienst
  • Übernahme aller zz. in Ausbildung befindlichen Nachwuchskräfte (siehe auch B.)
  • Übernahme der für einen Qualifizierungslehrgang gewonnenen Quereinsteiger*innen
  • Berufsgruppenwechsel, die über Aufstiegsmöglichkeiten vom „mittleren“ in den „gehobenen“ Dienst geplant sind
  • Ungeplante Abgänge durch z. B. Kündigung, vorzeitigen Ruhestand, Altersteilzeit, Elternzeit mit einem Erfahrungswert in der Größenordnung von jährlich acht Personen je Berufsebene

Die Deckung des gesamten Personalbedarfes erfolgt zu einem großen Teil über die eigene Ausbildung. Wie bereits in den Vorjahren nutzt die Verwaltung alle zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze aus. Die Neuakquise von Ausbildungsplätzen bleibt dringend erforderlich. Der Abbau des zusätzlichen Bedarfes, der sich aus Vakanzen ergibt, soll über Kapazitäten am Markt bzw. über zu entwickelnde alternative Qualifizierungsangebote gedeckt werden.

Klassische Verwaltungsberufe

Nach der Personalbedarfsberechnung des Fachbereiches 4-1-20 / Personalwirtschaft für die klassischen nichttechnischen Verwaltungsberufe ergibt sich unter Berücksichtigung entstehender Vakanzen und haushaltsbedingter Vorgaben für das Ausbildungsjahr 2023 und damit des Übernahmejahres 2025/2026 nach heutigem Stand ein Ausbildungs- und Einstellungsbedarf wie folgt:

 

Bereinigter Personalbedarf
bis 2026

mittlerer Dienst

80

geh. / höh. Dienst

35

Summe

115

Seit dem 01.09.2020 werden Qualifizierungslehrgänge zum*zur Verwaltungsfachwirt*in („Quereinsteiger*innen“ für den gehobenen Dienst) durchgeführt. Eine Evaluierung des Formates unter Einbeziehung des ersten Absolvent*innenjahrgangs ergab, dass das Modell grundsätzlich sehr positiv bewertet wird. Hierbei wird unter anderem auf die kompakte Vermittlung der Ausbildungsinhalte sowie die vergleichsweise kurze Dauer des Qualifzierungslehrgangs von 18 Monaten abgestellt. Insofern berücksichtigt der Vorschlag zur Ausbildung 2023 wie bereits im Einstellungsjahr 2021 die Durchführung eines Lehrgangs mit 15 Teilnehmer*innen.

Spezialberufe

Auch die Bedarfe in den Spezialberufen sind grundsätzlich auf Basis der o. g. Fluktuationsanalyse ermittelt worden und sind als organisatorisch begründet zu betrachten.

Erstmalig soll ab dem Jahr 2023 im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung und dem sich wandelnden Umgang mit geobezogenen Daten auf Anregung des Bereiches 5-2 / Geoinformation und Kataster zur Erschließung neuer Kompetenzen im Umgang mit Datenbanken und anderen digitalen Kommunikations- und Informationssystemen im Berufsbild Geomatiker*in ausgebildet werden. Zumindest im Jahr 2023 ersetzt dieser Ausbildungsgang den der Vermessungstechniker*in.

Ebenfalls vorgesehen ist in Abstimmung mit dem Bereich 4-4 / IT die Ausbildung eines*einer Fachinformatiker*in für digitale Vernetzung (erstmalig); gemeinsam mit der Ausbildung eines*einer Fachinformatiker*in für Systemintegration sollen somit nach der Aufgabenübernahme IT von der OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH eigene Nachwuchskräfte bei der Stadt eingestellt werden (bisher wurden diese ursprünglich bei der OGM eingestellt und im Rahmen des Überleitungstarifvertrages übernommen).

Im Rahmen dieser Abstimmungen hat der Fachbereich 3‑1‑30 / Kindertagesbetreuung, Frühkindliche Bildung vor dem Hintergrund des im Einstellungsjahr 2022 weiter rückläufigen Interesses für Praktikumsplätze als Erzieher*innen im Anerkennungsjahr darauf hingewirkt, dass wegen höherer Nachfrage weiterhin verstärkt Erzieher*innen auf dem Wege der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) ausgebildet werden sollten; entsprechend haben sich hier im Vergleich zum Vorjahr die Verhältnisse der Einstellungszahlen erneut verschoben. Darüber hinaus soll auch im Einstellungsjahr 2023 die 2022 erstmalig angebotene praxisintegrierte Ausbildung in der Kinderpflege (PIA K) intensiviert werden, um die stetig wachsenden und am Markt nicht abdeckbaren Bedarfe decken zu können.

Berufspraktikant*innen

Hinsichtlich der Erzieher*innen im Anerkennungsjahr wird auf die Ausführungen im Zusammenhang mit der PIA-Ausbildung verwiesen; für 2023 sollen 12 Stellen angeboten werden.

Für die Ludwiggalerie des Bereich 0-8 / Kunst ist turnusgemäß die Wiederbesetzung einer Volontariatsstelle vorgesehen.

Duale Studiengänge

Hinsichtlich der Praktikumsstellen für Sozialarbeiter*innen im Anerkennungsjahr ist festzuhalten, dass die Nachfrage nach solchen Stellen weiterhin rückläufig ist, da immer mehr Hochschulen auf entsprechende Praktika verzichten. Um dennoch eigene Bedarfe abdecken und am Markt als potenzieller Arbeitgeber auftreten zu können, sollen in enger Zusammenarbeit mit der Fachverwaltung Möglichkeiten zur Einführung eines Dualen Studiengangs im Bereich der Sozialen Arbeit beraten werden.

Ebenso erscheint es sinnvoll, für die am Arbeitsmarkt nicht abdeckbaren Bedarfe im Bereich des Bauingenieurwesens analog zu verfahren.

Für die beiden angesprochenen Fallgruppen wurden die Bedarfe abgefragt. Zur weiteren Konzeptionierung sind diese Bedarfe zu konkretisieren (z. B. Fachrichtungen) und geeignete Modelle zu entwickeln. Es ist daher vorgesehen, für die Felder der Dualen Studiengänge separate Beschlussvorlagen vorzubereiten.

Einstellungsvorschlag

Vor diesem Hintergrund bewegt sich der Vorschlag zu den Einstellungszahlen für das Ausbildungsjahr 2023 deutlich über dem Niveau der Soll-Zahlen für das Jahr 2022. Insbesondere in den Spezialberufen sind die Bedarfe in enger Abstimmung mit den jeweiligen Fachverwaltungen sowie nach organisatorischer Prüfung definiert worden.

Dementsprechend werden dem Rat der Stadt folgende Ausbildungsberufe/-zahlen zur Beschlussfassung vorgeschlagen:

Mit dem Ausbildungsangebot 2023 werden die zukünftigen Personalbedarfe im nichttechnischen Verwaltungsdienst zu rd. 60% (69 von 115) über Ausbildung gedeckt.

Für die berechneten Bedarfe des gehobenen Dienstes ergibt sich eine vollständige Deckung; die Unterdeckung im Betrachtungszeitraum bis 2026 im mittleren Verwaltungsdienst kann beispielsweise durch ein verstärktes Angebot für den Verwaltungslehrgang I (in Abhängigkeit von den Kapazitäten des Studieninstituts Duisburg) bzw. die weitere Einstellung von Sekretäranwärter*innen (zweijähriger Vorbereitungsdienst) im Einstellungsjahr 2024 reduziert werden.

  1. Übernahme 2023

Wie unter lit. A beschrieben, wird bei der Personalbedarfsberechnung die Übernahme der Nachwuchskräfte zu 100 % eingerechnet. Deshalb soll die derzeitige sehr gute Übernahmeregelung für alle Ausbildungsberufe mit folgender Aussage beibehalten werden. „Alle Nachwuchskräfte sollen bei insgesamt guten Leistungen, Eignung und Befähigung sowohl während der gesamten Ausbildungszeit als auch in der Abschlussprüfung unbefristet auf Grundlage des TVöD übernommen bzw. in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden“.

Dieses Angebot geht davon aus, dass die Prüfungsergebnisse wie in den letzten Jahren im Notenbereich „sehr gut“ bis „befriedigend“ liegen. Soweit der Fachbereich 4-1-40 im individuellen Einzelfall allerdings zu einem anderen Betrachtungsergebnis kommt, ist bei erfolgreichem Prüfungsabschluss zunächst eine einjährig befristete Weiterbeschäftigung auf Basis des TVAöD mit angestrebter Übernahme bei entsprechender Bewährung vorgesehen.

  1. Finanzieller Aufwand Ausbildung 2023 – 2026:

Für die unter A. vorgeschlagenen Einstellungen für das Ausbildungsjahr 2023 ergeben sich folgende Gehaltsaufwendungen (Arbeitgeberbrutto inkl. etwaiger Sonderzahlungen, Berechnung siehe Anlage):

Hierin sind die Personal- und Sachkosten des Fachbereichs 4-1-40 / Aus-und Fortbildung, Kosten für überbetriebliche Lehrgänge und dienstbegleitende Unterrichte sowie Beihilfen und sonstige Personalaufwendungen für Nachwuchskräfte nicht enthalten.

Kurzfassung

entfällt

Loading...