Beschlussvorlage - B/17/2075-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Kulturausschuss der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Herrn Axel Scherer am 21. April 2022 getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Im Falle einer Unterdeckung wegen zu geringer Einnahmen bei dem vom Sängerkreis Oberhausen Rheinl. 1927 e.V. für den 1. Mai 2022 geplanten Benefizkonzert für die Ukraine und Oberhausens Partnerstadt Saporishja werden aus Mitteln der Förderung kultureller Aktivitäten bis zu 2.500,00 Euro übernommen.“

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Am 21. April 2022 haben Herr Oberbürgermeister Daniel Schranz und das Ratsmitglied Herr Axel Scherer nach § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW die als Anlage dieser Drucksache beigefügte Dringlichkeitsentscheidung getroffen.

Hinsichtlich der Begründung der Dringlichkeit wird auf die Zeilen 19 bis 27 der Anlage (Drucksache Nr. B/17/1928-01) Bezug genommen.

Gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW ist eine nach § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung dem Kulturausschuss in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Dazu dient diese Drucksache.

 

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Anlagen

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